Ich habe gelesen, dass man aufgrund der kommenden Abgeltungssteuer sich ein zweites Depot bei der Bank anlegen sollte, um im neuen Jahr gezielt aus diesem Verkäufe tätigen zu können. Nun überlege ich, mir ein Zweitdepot bei meiner Hausbank einzurichten. Lohnt es sich wirklich?
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Bei Sparplänen schon:
"Bei der steuerlichen Betrachtung eines Verkaufs richtet sich der Fiskus schon heute bei Mehrfachkäufen ein und desselben Wertpapiers nach dem allgemein gültigen Fifo-Verfahren (first in, first out).
Es gelten also die Anteile als zuerst verkauft, die zuerst angeschafft wurden. Das bleibt auch unter der Abgeltungssteuer so: Bei Verwahrung sämtlicher über viele Jahre angeschaffter Fondsanteile in einem Depot gelten dann bei Verkauf in der Zukunft die Altanteile stets als zuerst veräußert. Der Anleger hat keine Wahl.
Möchten Anleger selbst entscheiden, ob sie die steuerfreien oder die steuerpflichtigen Anteile zuerst verkaufen, bietet es sich an, Investments nach altem und neuem Steuerrecht getrennt von einander zu verwahren..
Denn die Anwendung des Fifo-Verfahrens erfolgt depotbezogen – auch dann, wenn man zwei getrennte Depots bei ein und derselben Bank führt. Nur Unterdepots zu führen, langt jedoch nicht."
http://www.biallo.de/finanzen/FondsZertifikate/abgeltungssteuerzweitdepot.php?rub=star
Ja, ist es. Da bei Depots das Fifo-Prinzip (First In First Out) gilt, würden - so Du von einer Aktie oder einem Fonds Stücke vor 2009 und Stücke nach 2009 erworben hast, sonst bei einem Teilverkauf immer die zuerst gekauften Stücke als verkauft gelten. Mit zwei Depots kannst Du die Bestände einwandfrei trennen und etwa auch später gekaufte Stücke zuerst verkaufen.

Kann es sein, wenn du Sparpläne hast oder ausschüttende Fonds. http://www.meine-finanzseite.de/Abgeltungssteuer.asp
Die Ausschüttungen unterliegen doch auch im Zweitdepot der Abgeltungssteuer, oder ?
Niklaus am 21. Juli 2008 11:30 Ja das ist richtig. Nur kann man sie dann halt besser von den Ausschüttungen der alten Anteilen trennen.
Das mit dem 2. Depot funktioniert so, dass man den alten Sparvertrag kündigt und einen neuen Sparvertrag nur in ein neues Depot macht. Damit hat man ganz sauber die alten und neuen Anteile getrennt.
Aber Achtung auch Ausschüttungen der alten Anteile unterliegen der Abgeltungsgsteuer. Deshalb sind auch die Fonds von ausschüttend auf thesaurierend zu switchen.
Die Ausschüttungen (Erträge) wurden ja schon immer besteuert und werden auch zukünftig besteuert mit der Abgeltungssteuer, aber es geht um die Kursgewinne dieser ausgeschüttetende Anteile.

Lt. BMF-Schreiben IV C1 - S 2000/07/0009 reicht ein Unterdepot zum bestehenden Depot aus.
Nicht nur bei Sparplänen, sondern überhaupt bei allen vor 2009 gekauften Wertpapieren, bei denen man ab 2009 weitere Stücke kauft, ist ein zweites Depot sinnvoll.