Ich bin neulich auf einer Verkaufsmesse ein Rechtsgeschäft (Kauf) eingegangen, welches ich aus diversen Gründen nun wieder widerrufen möchte. Der dortige Verkäufer sagt mir aber, dass dies nicht möglich sei. Gilt bei einem solchen Rechtsgeschäft nicht auch das 14-tägige Widerrufsrecht?

Nein, der Kauf auf einer Messe ist kein sogenanntes ''Haustürgeschäft''.
geige am 4. Juli 2008 12:48 DH! - Schutz gegen Aufschwatzer gibt's dennoch:
In speziellen Fällen kam es jetzt jedoch zu Urteilen, die die Messebesucher so stellen, als sei der Kaufvertrag nicht bindend.
Das wichtigste Urteil hat der Bundesgerichtshof (AZ VIII ZR 236/06 vom 13.6.2007) gesprochen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Kunden verlangen können, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird. Dem Ehepaar war auf einer Verbraucher-Messe eine Solaranlage als Selbstbausatz verkauft worden. In den Anweisungen des Herstellers der Solaranlage steht aber: Für den Einbau benötigt man Kenntnisse wie ein ausgebildeter Meister. Darüber hätte die Firma die Käufer unbedingt vor Vertragsunterzeichnung aufklären müssen, sagt der Bundesgerichtshof.
Ähm.. und deshalb kann er nicht zurücktreten? Natürlich kann man auch von Haustürgeschäften zurücktreten. Nur als Firma hat er kein automatisches Widerrufssrecht. Es sei denn er hat es im Vertrag vereinbart.
bitmap am 4. Juli 2008 12:55 ''Ähm.. und deshalb kann er nicht zurücktreten?''
Zumindest als Privatkäufer nicht.
''Natürlich kann man auch von Haustürgeschäften zurücktreten.''
Hab ich irgendwo behauptet, man könne bei Haustürgeschäften nicht zurücktreten?

Der Kauf auf einer Konsumgütermesse steht einem Kauf in einem Ladenlokal gleich. Die Messe gilt, auch wenn ein unterhaltsames Rahmenprogramm geboten wird, nicht als "Freizeitveranstaltung", bei der ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bestehen würde.

Hast du keinen Vertrag auf dem die AGB`s stehen? Lies doch mal nach!