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Ist ein volljähriger Schüler auf dem Schulweg mit dem dem Fahrrad versichert?

gefragt von Spanio am 14.01.2008 um 18:56 Uhr

Ja also, wie gesagt würde es mich interessieren, ob man als Schüler der die Oberstufe eines Gymnasiums im Falle eines Fahrradunfalles auf dem Schulweg gegen sämtlichen entstandenen Schaden, auch beim Unfallgegner, gesetzlich abgesichert ist.


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. Januar 2008 19:02
5x
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Die Versicherung auf dem Schulweg hängt nicht vom Alter, auch nicht der Volljährigkeit ab.

Für den Schaden beim Unfallgegner bedarf es aber gegebenenfalls, natürlich auch bei Minderjährigen, einer Privathaftpflichtversicherung.

Kommentar von 7c9ed71fc6727c6f6ed3f5c2429391c7smallteasyms am 15. Januar 2008 09:47

Minderjährige sind bei Ihren Eltern beitragsfrei mitversichert.


Lamai
beantwortet von Lamai am 14. Januar 2008 18:57
4x
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ja, solange er den direkten Weg zur Schule fährt ohne Umwege.

Kommentar von Ef198f31216ba34e91b91b0704d593d2smallMarvello am 14. Januar 2008 18:58

so ist es.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 15. Januar 2008 09:47

Hast du die Frasge richtig gelesen. Deine Antwort ist falsch


teasyms
beantwortet von teasyms am 15. Januar 2008 09:18
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Wie schon gesagt ist er auf dem direkten Weg zur Schule versichert. Wiejeder andere Arbeitnehmer ist er über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Es ist sinnvoll sich über den Umfang der GUV (gesetzliche Unfallversicherung) zu informieren.

Meine persönliche Meinung ist es das auf jeden Fall eine private Vorsorge auch vorhanden sein sollte.

Bei einen Unfall mit Vollinvalidität reichen die Leistungen sehr sehr oft nicht aus um ohne finanzielle Einschnitte eine Existenz aufzubauen.

Auch Schüler können schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen. (Prämie deutlich geringer wegen des jungen Einstiegsalters. Eine Unfallversicherung ist eben so anzuraten.)


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 15. Januar 2008 09:53
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Man muss hier unterscheiden zwischen Unfall und Schadenersatz.

Gegen Unfall ist man versichert. Der Unfallgegener, wenn er Schüler ist auch. Natürlich über seine eigene.

Aber wenn bei einem Unfall eine Schaden entsteht, der von dir verusacht wurde, dann bist du nur versichert, wenn du bei deinen Eltern privathaftpflichtverischert bist oder du eine Privathaftpflichtversicherung hast. Denn eine Unfallversicherung bezahlt ja nur deine Genesungs- bzw. Krankheitskosten. Wenn Schadensersatzansprüche vom Unfallgegener kommen, hilft nur die Privathaftpflicht.


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