Ja also, wie gesagt würde es mich interessieren, ob man als Schüler der die Oberstufe eines Gymnasiums im Falle eines Fahrradunfalles auf dem Schulweg gegen sämtlichen entstandenen Schaden, auch beim Unfallgegner, gesetzlich abgesichert ist.
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Die Versicherung auf dem Schulweg hängt nicht vom Alter, auch nicht der Volljährigkeit ab.
Für den Schaden beim Unfallgegner bedarf es aber gegebenenfalls, natürlich auch bei Minderjährigen, einer Privathaftpflichtversicherung.

ja, solange er den direkten Weg zur Schule fährt ohne Umwege.

Wie schon gesagt ist er auf dem direkten Weg zur Schule versichert. Wiejeder andere Arbeitnehmer ist er über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Es ist sinnvoll sich über den Umfang der GUV (gesetzliche Unfallversicherung) zu informieren.
Meine persönliche Meinung ist es das auf jeden Fall eine private Vorsorge auch vorhanden sein sollte.
Bei einen Unfall mit Vollinvalidität reichen die Leistungen sehr sehr oft nicht aus um ohne finanzielle Einschnitte eine Existenz aufzubauen.
Auch Schüler können schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen. (Prämie deutlich geringer wegen des jungen Einstiegsalters. Eine Unfallversicherung ist eben so anzuraten.)

Man muss hier unterscheiden zwischen Unfall und Schadenersatz.
Gegen Unfall ist man versichert. Der Unfallgegener, wenn er Schüler ist auch. Natürlich über seine eigene.
Aber wenn bei einem Unfall eine Schaden entsteht, der von dir verusacht wurde, dann bist du nur versichert, wenn du bei deinen Eltern privathaftpflichtverischert bist oder du eine Privathaftpflichtversicherung hast. Denn eine Unfallversicherung bezahlt ja nur deine Genesungs- bzw. Krankheitskosten. Wenn Schadensersatzansprüche vom Unfallgegener kommen, hilft nur die Privathaftpflicht.
Minderjährige sind bei Ihren Eltern beitragsfrei mitversichert.