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Ist ein Schuß in ein Holzbein Körperverletzung oder Sachbeschädigung?

gefragt von FaktotumFaktotum am 08.08.2007 um 12:16 Uhr

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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 8. August 2007 15:13
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Hm..man kommt immer mehr ins Grübeln. Wäre ein Schuß auf Pinocchios Bein nur Körperverletzung oder (zumindest temporär) Sachbeschädigung? Ist sicher eine sehr interessante Frage in der Ausbildungsphase zum Berufskiller...ggg.


gri1su
beantwortet von gri1su am 8. August 2007 12:21
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Ein Schuß direkt in ein Holzbein ist Sachbeschädigung. Aber es kommt ganz darauf an: Ist auf etwas Anderes gezielt worden, kann es durchaus als versuchte Körperverletzung gewertet werden. Hinzu kommt ja noch die zu prüfende Frage nach Berechtigung einer Schußwaffe und deren Mißbrauch. Das Abgeben eines Schusses auf einen Menschen ist auf jeden Fall ein Straftatbestand.

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 8. August 2007 12:27

Ich komm gar nicht mehr aus dem Grübeln raus, wer jetzt hier mit gesplittertem Holzbein durch Deutschland humpelt... ;o)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. August 2007 12:44
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frag doch mal captain bligh, trug der nicht ein holzbein? :o))

Kommentar von Familienglueck am 17. November 2009 18:30

Nein, das war Kaptain Silver aus "Die Schatzinsel". Bligh war aus "Meuterei auf der Bounty".


Questor
beantwortet von Questor am 8. August 2007 13:22
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Mordversuch.


jaguar4
beantwortet von jaguar4 am 8. August 2007 15:22
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super frage, aber leider keine ahnung grübel grübel grübel



genesis
beantwortet von genesis am 27. August 2007 23:45
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grins klasse frage... aber ich würde eher auf sachbeschädigung tippen ;-).. lg nessa


anonym
beantwortet von heikephs am 22. November 2008 11:25
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Kommt vielleicht darauf an, ob dadurch eine körperliche Beeinträchtigung entsteht.


anonym
beantwortet von Halplay am 2. Mai 2009 08:16
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Es ist hier abzugrenzen, ob ein ein Holzbein eine Sache ist, dann liegt eine Sachbeschädigung § 303 StGB vor.

Bei einer Körperverletzung § 223 ff StGB ist eine Misshandlung beziehungsweise eine Gesundheitsschädigung gegeben.

Entscheidend für die Beurteilung ist, welchen - subjektiven - Zweck der Schütze verfolgt.

Wenn der Schütze weiß, dass es ein Holzbein ist, liegt eine Sachbeschädigung vor.

Weiß er hingegen nicht, dass er auf ein Holzbein schießt. liegt eine versuchte Körperverl.vor und eine vollendete Sachbeschädigung


anonym
beantwortet von Merti am 8. März 2009 21:02
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Wie g eil ist das denn bitte???


niaweger
beantwortet von niaweger am 2. November 2009 05:39
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Ich denke, dabei muss man noch differenzieren, ob sich das Bein zum Zeitpunkt des Schusses an einem Körper befunden hat und der Schütze gar nicht wusste, dass es sich um ein Holzbein handelt (dann tippe ich auf versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit vollendeter Sachbeschädigung), oder ob das Holzbein irgendwo rumgestanden/-gelegen hat und daher definitiv als solches zu erkennen war (dann tippe ich auf Sachbeschädigung), oder ob dem Schützen nachgewiesen werden kann, dass er bewusst auf das (angeschnallte) Holzbein geschossen hat, um den Träger bewegungsunfähig zu machen (hier wäre mein Tipp Sachbeschädigung) oder ihm Angst einzujagen (die Angst kann auch eine Art von "seelischer Körperverletzung" sein, denke ich). Aber es wäre schon interessant, wenn hier mal eine fachkundige Antwort von einem Staatsanwalt oder ähnlichem käme...


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