Faktotum am 08.08.2007 um 12:16 Uhr

Hm..man kommt immer mehr ins Grübeln. Wäre ein Schuß auf Pinocchios Bein nur Körperverletzung oder (zumindest temporär) Sachbeschädigung? Ist sicher eine sehr interessante Frage in der Ausbildungsphase zum Berufskiller...ggg.

Ein Schuß direkt in ein Holzbein ist Sachbeschädigung. Aber es kommt ganz darauf an: Ist auf etwas Anderes gezielt worden, kann es durchaus als versuchte Körperverletzung gewertet werden. Hinzu kommt ja noch die zu prüfende Frage nach Berechtigung einer Schußwaffe und deren Mißbrauch. Das Abgeben eines Schusses auf einen Menschen ist auf jeden Fall ein Straftatbestand.
evistie am 8. August 2007 12:27 Ich komm gar nicht mehr aus dem Grübeln raus, wer jetzt hier mit gesplittertem Holzbein durch Deutschland humpelt... ;o)
frag doch mal captain bligh, trug der nicht ein holzbein? :o))
Nein, das war Kaptain Silver aus "Die Schatzinsel". Bligh war aus "Meuterei auf der Bounty".

super frage, aber leider keine ahnung grübel grübel grübel

grins klasse frage... aber ich würde eher auf sachbeschädigung tippen ;-).. lg nessa
Kommt vielleicht darauf an, ob dadurch eine körperliche Beeinträchtigung entsteht.
Es ist hier abzugrenzen, ob ein ein Holzbein eine Sache ist, dann liegt eine Sachbeschädigung § 303 StGB vor.
Bei einer Körperverletzung § 223 ff StGB ist eine Misshandlung beziehungsweise eine Gesundheitsschädigung gegeben.
Entscheidend für die Beurteilung ist, welchen - subjektiven - Zweck der Schütze verfolgt.
Wenn der Schütze weiß, dass es ein Holzbein ist, liegt eine Sachbeschädigung vor.
Weiß er hingegen nicht, dass er auf ein Holzbein schießt. liegt eine versuchte Körperverl.vor und eine vollendete Sachbeschädigung

Ich denke, dabei muss man noch differenzieren, ob sich das Bein zum Zeitpunkt des Schusses an einem Körper befunden hat und der Schütze gar nicht wusste, dass es sich um ein Holzbein handelt (dann tippe ich auf versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit vollendeter Sachbeschädigung), oder ob das Holzbein irgendwo rumgestanden/-gelegen hat und daher definitiv als solches zu erkennen war (dann tippe ich auf Sachbeschädigung), oder ob dem Schützen nachgewiesen werden kann, dass er bewusst auf das (angeschnallte) Holzbein geschossen hat, um den Träger bewegungsunfähig zu machen (hier wäre mein Tipp Sachbeschädigung) oder ihm Angst einzujagen (die Angst kann auch eine Art von "seelischer Körperverletzung" sein, denke ich). Aber es wäre schon interessant, wenn hier mal eine fachkundige Antwort von einem Staatsanwalt oder ähnlichem käme...