Ich habe die Möglichkeit einen alten englischen Wagen, natürlich rechtsgesteuert, zu bekommen. Darf ich den in Deutschland dann überhaupt fahren? Welche Genehmigungen brauche ich?

Ja, ohne Einschränkungen (und ich arbeite für den TÜV).

Ja, die sind in Deutschland erlaubt. Da gibt es nur die Auflage, daß das Auto an beiden Seiten Rückspiegel haben muß.
Nibelheim am 5. Mai 2008 17:24 Ergänzung in Sachen Rückspiegel:
1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(2) Es sind erforderlich
bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,
bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,
bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,
bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,
bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.
(3) Zusätzlich sind erforderlich
ein großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen -,
ein Anfahrspiegel an der rechten Seite bei Linkslenkung oder an der linken Seite bei Rechtslenkung bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 12,0 t und Kraftomnibusse. Dieser Spiegel einschließlich seiner Halterung muß mindestens 2 m über der Fahrbahn angebracht sein. Ist dieses Maß wegen der Bauart des Fahrzeugaufbaus nicht einzuhalten, darf dieser Spiegel nicht angebracht sein.
wo hast du das her? mich würde der Paragraph in der StVZO interessieren, da §56 nichts über die Links- oder Rechtslenkung aussagt

Habe ich schon mehrere hier gesehen, die so ein Fahrzeug fahren
Max W. am 5. Mai 2008 17:18 schließt aber leider nicht aus, dass möglicherweise eine Fahrerlaubniss o.ä. vorliegen muss. (gilt nur wenn man die Antwort von Knowledge noch nicht gelesen hat) ;) lg

Ruf doch einfach beim TÜV an, die müsstes das ja mit Sicherheit wissen.
Ich glaube es gibt keine Bestimmung, und keine besonderen Genehmigungen die dagegen sprechen einen Rechtslenker in Deutschland zu fahren. Wenn die Kiste durch den Tüv kommt wünsche ich dir viel Spaß mit dem schönen Jaguar.
lt. StVZO gibt es keine Einschränkungen dahingehend, wo die Lenkung zu sitzen ist.
Vergiss nicht, es gibt/gab ja auch schon mittellenkende Fahrzeuge, die sogar in Deutschland produziert wurden (isetta)