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Ist ein Praktukum sozialversicherungspflichtig??

gefragt von NachoLibre am 30.04.2008 um 10:20 Uhr

Ich bin momentan Praktikant und verdiene 400 Euro brutto. Das Praktikum dauert 4,5 Monate und geht direkt ohne Pause in eine Berufsausbildung über. Jetzt wird mir pro Monat 78,80 euro für Sozialversicherungen abgehalten. Mit der Begründung, dass das Praktikuum direkt in die Ausbildung übergeht und somit quasi mit in die Berufsausbildung eingeht. Somit sei das Praktkum sozialversicherungspflichtig...Dabei dachte ich immer, dass Jobs, egal welcher Art, immer abgabenfrei sind, sofern sie die 400 Euro Grenze nicht überschreiten...Wer kann mir helfen??


Reply


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 30. April 2008 10:26
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Auch in diesem Fall seid Ihr pflichtversichert, aber nicht als Praktikanten, sondern als Beschäftigte in Berufsausbildung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI).

Die Regelung zur Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung (400-Euro-Job) gilt nicht (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V).

Dafür gibt es für Euch als Vorpraktikanten mit Praktikumsverdienst eine Geringverdienergrenze. Wenn Ihr weniger als 325 Euro monatlich verdient, trägt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge alleine (§ 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV). Ist der Verdienst höher, tragt Ihr und der Arbeitgeber die Beitragslast je zur Hälfte (§ 249 Abs. 1 SGB V, § 58 Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Eine Besonderheit gilt allerdings für den Sonderbeitrag von 0,9 % zur Krankenversicherung (§ 241a Abs. 1 SGB V) und den von 0,25 % für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zur Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 3 Satz 1 SGB XI). Für diese müsst Ihr alleine aufkommen (§ 249 Abs. 1 SGB V, § 58 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/praktikum.php?seite=4

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 30. April 2008 10:29

Korrekt!

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 30. April 2008 10:36

trotzdem tät ich mal mit dem Chef reden und ordentlich mit den Augen zwinkern. Es sei denn die Ausbildung beginnt im gleichen Betrieb, dann kann der Chef nicht anders... dafür ein Däumchen

Kommentar von NachoLibre am 30. April 2008 10:37

Das nenn ich mal ne klare Antwort! Danke!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 30. April 2008 10:25
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Für den Arbeitgeber ist diese Regelung billiger, weil er sonst pauschal 30 % von deinem Lohn abführen müsste.

Die Begründung ist fadenscheinig. Red noch mal mit ihm. M.E. spricht nichts gegen die Minijob-Regel ausser s.o.

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 30. April 2008 10:30

Meine Antwort spricht gegen die Minijob-Regel ;-)

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 30. April 2008 10:31

Ja, wenn der Arbeitgeber den Jb las Minijob gemeldet hätte, hätte der Frager mehr netto. Mit dem Praktikumsgeber zu sprechen ist auch der richtige Rat. Evtl. könnte nebenher ein Anspruch auf Wohngeld oder gar ergänzenden Lebensunterhalt bestehen.


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