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Ist ein PKW ein Hilfsmittel, das die BA wieder weg nehmen kann wenn man arbeitslos wird

gefragt von Depie am 23.04.2008 um 8:39 Uhr

Die BA hat für die Fahrt zur Arbeit ein behinderten gerechten PKW zu verfügung gestellt. Nach dem das AV beendet ist, will sie es wieder weg nehmen. geht das ?


Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. April 2008 09:03
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Zur Verfügung gestellt, bedeudet nicht, dass der PKW dein Eigentum ist..sondern du hattest lediglich Nutzungsrechte


anonym
beantwortet von lamouroso am 23. April 2008 08:43
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Der Eigentümer des Fahrzeuges befiehlt. Der PKW gehört ja nicht Dir,er wurde Dir lediglich zur Verfügung gestellt-nicht geschenkt!


moon73
beantwortet von moon73 am 23. April 2008 08:47
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Ja natürlich, der Wagen war ja gedacht , für die Fahrt zur Arbeit und zurück. Wenn kein Arbeitsvertrag mehr besteht, wird das Auto dafür ja auch nicht mehr benötigt.

Kommentar von Depie am 23. April 2008 08:52

Der PKW ist auf meinen Namen zugelassen, wurde nur von der BA gezahlt

Kommentar von dolabella am 23. April 2008 08:59

Ist wie ein geleastes Fahrzeug. Du bist Besitzer, aber nicht Eigentümer. Besitzt Du einen Fahrzeugbrief?

Kommentar von lamouroso am 23. April 2008 09:01

Der Eigentümer ist die BA. Du bist lediglich der Benützer.Du schreibst ja selbst: "..für die Fahrt zur Arbeit..zur Verfügung gestellt". Wo arbeitest Du jetzt? Musst Du irgendwohin fahren zu einer Arbeit? Also....


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