Die BA hat für die Fahrt zur Arbeit ein behinderten gerechten PKW zu verfügung gestellt. Nach dem das AV beendet ist, will sie es wieder weg nehmen. geht das ?

Zur Verfügung gestellt, bedeudet nicht, dass der PKW dein Eigentum ist..sondern du hattest lediglich Nutzungsrechte
Der Eigentümer des Fahrzeuges befiehlt. Der PKW gehört ja nicht Dir,er wurde Dir lediglich zur Verfügung gestellt-nicht geschenkt!

Ja natürlich, der Wagen war ja gedacht , für die Fahrt zur Arbeit und zurück. Wenn kein Arbeitsvertrag mehr besteht, wird das Auto dafür ja auch nicht mehr benötigt.
Der PKW ist auf meinen Namen zugelassen, wurde nur von der BA gezahlt
Ist wie ein geleastes Fahrzeug. Du bist Besitzer, aber nicht Eigentümer. Besitzt Du einen Fahrzeugbrief?
Der Eigentümer ist die BA. Du bist lediglich der Benützer.Du schreibst ja selbst: "..für die Fahrt zur Arbeit..zur Verfügung gestellt". Wo arbeitest Du jetzt? Musst Du irgendwohin fahren zu einer Arbeit? Also....