Zur Erklärung: Ein Arbeitskollege hat heute erzählt, er hätte am Wochenende Online ein "Schnäppchen" entdeckt für 199,- Euro. Er meint es hätte 999,- sein müssen, weil heute wäre der Betrag bereits korrigiert auf 999,-.Er hat davon gleich 4 Stück gekauft, bezahlt und über den Betrag ( 4 Mal 199,-) eine Bestätigung bekommen. Kommt er damit tatsächlich durch?

Der Vertrag ist wegen Irrtums nichtig. Die Bestätigung hat nicht viel wert, da sie automatisch versendet wird.
Ein Urteil kann man dazu hier nachlesen:

Möglich ist indes auch, dass sich dieser Arbeitskollege hat wichtig machen wollen. Wenn ein Verkäufer einen Artikel mit falschem Preis auszeichnet, heißt das nur nicht, dass er diesen auch zu dem Preis veräußern muss. Die Willenserklärung des Käufers, den Artikel für 199 Euro zu kaufen, muss durch den Verkäufer als solches bestätigt werden. Bestätigt hat der Verkäufer - so wie ich das herauslese - den Eingang von 4 x 199 euro???
Soweit meine rechtliche Kenntnis stimmt - bin nur ein User in Sachen gesetz) - ist Der Preis im Web kein Angebot, sondern die Aufforderung zur abgabe eines Angebots. (Der Shopbetreiber behält sich meist Preisirrtümer vor). Die bestellung ist dann das Angebot ("ich biete dir 199€ für die Ware")
Wenn die Bestellung, wie im Netz üblich, von deinem Kollegen allein durchgeführt wurde und er dann eine automatische Bestätigung bekommen hat, ist der vertrag noch nicht vollständig zustande gekommen, da die Willenserklärung des Händlers noch fehlt. Erst wenn der den Betrag vom Konto einzieht oder die Ware verschickt, kann man sich sicher sein.
Wenn der Preisirrtum wie in dem Fall offensichtlich ist, hat man keinen Anspruch auf Lieferung. Allerdings sollte dein Kollege mal schauen, dass er da nicht selbst einem Irrtum aufsitzt und sich evtl. einen Mobilfunkvertrag dazu einfängt ...

Das kommt auf die AGB´s des Händlers an. Die sollte man sich schon genauestens durchlesen.