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Ist ein Mietvertrag rechtens, der die Miete mit den Lebenshaltungskosten ansteigen lässt?

gefragt von KarlHeinzBender am 14.10.2008 um 18:43 Uhr

Oder ist das eine Art Knebelvertrag der keine Geltung hat?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 14. Oktober 2008 18:44
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Ja, ist rechtens.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 14. Oktober 2008 19:58

Indexmietverträge, mit denen Mieter und Vermieter schon bei Abschluss des Mietvertrages die zukünftigen Mieten festlegen, das heißt an den Lebenshaltungskostenindex koppeln, können jetzt unter erleichterten Bedingungen abgeschlossen werden. http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/muster/indexmietvertrag/index.jsp

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 14. Oktober 2008 20:52

DH


ruler
beantwortet von ruler am 14. Oktober 2008 18:45
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Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um 20 % erhöht werden. Gründe braucht es dafür keine, und sie darf normalerweise die ortsübliche Miete nicht übersteigen (Mietspiegel). Ausnahme: Du warst beim Einzug mit der geforderten hohen Miete bereits einverstanden.

Kommentar von 17bd6c7181a982fc11bf69fbd7bb2b48smallAufxDiex12 am 14. Oktober 2008 18:46

genau ich war mir nur nicht mehr sicher ^^ ( 20 % alle 3 Jahre waren es ^^ )

Kommentar von 5d87d3b06581a238a8590b1a0dca4269smallruler am 14. Oktober 2008 18:48

Erhöht werden darf auch "in Raten", bis nach 3 Jahren die 20 % ausgeschöpft werden. Und es darf immer (auch in Raten) nur auf die letzte Kaltmiete vor Beginn der angefangenen 20 % Erhöhung aufgeschlagen werden, nicht auf die neue erhöhte.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 14. Oktober 2008 19:59

Es gibt aber auch noch Indexmietverträge und die sind an die Lebenshaltungskosten gekoppelt.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. Oktober 2008 18:44
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Interesante Variante. Prima vista zulässig.


bitmap
beantwortet von bitmap am 14. Oktober 2008 18:47
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AufxDiex12
beantwortet von AufxDiex12 am 14. Oktober 2008 18:45
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Siehe Ruler



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