Oder ist das eine Art Knebelvertrag der keine Geltung hat?

Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um 20 % erhöht werden. Gründe braucht es dafür keine, und sie darf normalerweise die ortsübliche Miete nicht übersteigen (Mietspiegel). Ausnahme: Du warst beim Einzug mit der geforderten hohen Miete bereits einverstanden.
AufxDiex12 am 14. Oktober 2008 18:46 genau ich war mir nur nicht mehr sicher ^^ ( 20 % alle 3 Jahre waren es ^^ )
ruler am 14. Oktober 2008 18:48 Erhöht werden darf auch "in Raten", bis nach 3 Jahren die 20 % ausgeschöpft werden. Und es darf immer (auch in Raten) nur auf die letzte Kaltmiete vor Beginn der angefangenen 20 % Erhöhung aufgeschlagen werden, nicht auf die neue erhöhte.
GerdaG am 14. Oktober 2008 19:59 Es gibt aber auch noch Indexmietverträge und die sind an die Lebenshaltungskosten gekoppelt.
Indexmietverträge, mit denen Mieter und Vermieter schon bei Abschluss des Mietvertrages die zukünftigen Mieten festlegen, das heißt an den Lebenshaltungskostenindex koppeln, können jetzt unter erleichterten Bedingungen abgeschlossen werden. http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/muster/indexmietvertrag/index.jsp
DH