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Ist ein Leasingvertrag übertragbar?

gefragt von lottikarotti am 13.12.2007 um 19:58 Uhr

Ein Bekannter von mir will seinen Kfz-Leasingvertrag los werden, da er günstig an ein anderes Auto gekommen ist. Könnte er den Vertrag auf mich übertragen? Was könnte rechtlich passieren, wenn er ihn behält und ich das Fahrzeug nutze ohne offizielle Übertragung?


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amilo24
beantwortet von amilo24 am 13. Dezember 2007 20:13
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Du kannst den Vertrag so übernehmen!Fahren kannst Du das Auto auch, solange dein Freund nicht als Alleinfahrer im Vertrag steht.


anonym
beantwortet von softkey am 13. Dezember 2007 20:18
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nur wenn der Vertragspartner, also der Leasinggeber einverstanden ist.Wenn ja, gehen alle Rechte und Pflichten aus dem vertrag auf Dich über.(In der Regel neuer Vertrag) Wenn Du das Fahrzeug nutzt ohne Übertragung, ist Dein Bekannter verantwortlich und in der Pflicht.


anonym
beantwortet von elmond am 14. Dezember 2007 07:57
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Im normal fall ist es problemtischein leasig-zu uberschreiben. Der leasingnehmer könnte evt. den leasing vertrag ablösen. dann könntest du einen neuen leasing vertrag abschlißen. oder auch einen Finanzierungs vertrag. Andre Möglichkeit wäre, dass er den Vertrag so bei behält und fahrzeug versicherung auf dich abschlißt. die Konto daten können auch abgeändert werden, das es von deinem Konto die Raten abgezogen werden. das ist der Günstigst Art. So bleibt der Bekannte weiterhin der Leasingnehmer. Er trägt auch weiterhin die verantwortung nach Leasing ablauf


Benjy
beantwortet von Benjy am 14. Dezember 2007 11:36
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Du kannst den Vertrag auf jeden Fall übernehmen. Der Leasinggeber wird nur eine Schufaauskunft einholen. Wenn die Bonität gewährleistet ist, kann der Leasingvertrag überschrieben werden.


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