Ist ein Kontoauszug ein gültiger Beleg für die Buchführung?

4 Antworten

Bist du Arbeitgeber und hast Angestellte, oder bist du Angestellter und weist nicht wo du deinen Lohn ersehen kannst?

Hast du schon einmal etwas von der elekltronischen Übermittlung der Lohndaten an das Finazamt gehört?

Jeder Arbeitgeber muss 3 Tage vor dem letzten eines jeden Monats,

per DTA= Datenträgeraustausch, dem Finazamt und den Krankenkassen die 

die hochgerechneten Steuern und sozialabgaben melden.

Auch das ist ein Beleg.

Dann gibt es auch noch die monatlichen Lohnabrechnungen für jeden Mitarbeiter.

Eine Kopie davon ist für den AG.

Wenn du per Onlinebanking die Lohnzahlungen durchführst, so hast du auch dort für jeden Mitarbeiter den beleg, dass der Lohn bezahlt wurde. Auf dem bankausdruck steht - datum, Uhrzeit und sogar die Pinnummer mit der die Beträge überwiesen wurden.

Ich frage mich, was du dir hier zurecht bastelst.

Das zeugt für mich von einer ausgeprägten Unwissenheit von dir, die dich evtl. noch einige deutliche Nachzahlungen an das FA und die Krankenkassen bereithalten könnte.

Kontoauszüge sind Belege.

Suche dir unbedingt eoinen Steuerberater und belege noch einmal einen Kurs für Existenzgründer, damit wenigstens die Grundbegriffe der BWL, des Steuerechtes und weiter wichtige Dinge für die Führung eines Betriebs erlernst.

Lohnzahlung wird belegt durch:

1. Lohnanbrechnung

2. Überweisung auf dem Kontoauszug, oder Barbeleg

Beides muss vorliegen.

Deine Lohn Liste  ist die Grundlage für den Lohn.

Die Bezahlung kannst du mit dem Konto Auszug belegen.

Selbst erstellte Belege sind dagegen ein heißes Eisen.

Der Auszug belegt wann das Geld wohin gegangen ist.

LG Alex

Ich lese hier nur Kopien und selbst erstellt. Was ist das denn? Zum Nachweis für die Bezahlung von Betriebsausgaben benötigt man den Kontoauszug. Die "Überweisungsbestätigung" ist in meinen Augen nur eine Ergänzung. Die deshalb für meinen Geschmack zusammen mit der jeweiligen Rechnung oder Lohnabrechnung hinter den Kontoauszug gehört.