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Ist ein Kauf unmittelbar nach einem Beratungsgespräch ein Haustürgeschäft?

gefragt von TeddyleTeddyle am 23.03.2009 um 22:04 Uhr

Eine Firma schickte uns auf Anforderung einen nicht aussagekräftigen Prospekt. Dann kam ein Anruf von dieser Firma, ob wir weitere Informationen wünschen. Ein Vertreter sei bei uns in der Nähe. Ob der vorbei kommen könnte. Dem stimmten wir zu. Der Vertreter kam, machte uns das Produkt schmackhaft, wir bestellten. Eine Belehrung über Widerrufsrecht erfolgte nicht, wurde auch nicht unterschrieben. Handelte es sich hierbei um ein Haustürgeschäft oder nicht?

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Recht x 35.044 Vertragsrecht x 190 Haustürgeschäft x 15

Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 23. März 2009 22:06
1x
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Wenn Ihr Privatleute seid, ja.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Geschäftsleute. Die können nicht mehr widerrufen, was sie einmal unterschrieben haben.


anonym
beantwortet von Clrainbow774 am 15. Juli 2009 16:42
0x
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Nein, in diesem Fall ist es KEIN Haustürgeschäft, da ihr den Vertreter nach Hause bestellt habt.

Kennzeichend für ein Haustürgeschäft ist das Überrumpelt werden. Man hat nicht mit dem Kauf gerechnet. In diesem Fall fehlt die Überrumpelung und somit ist es leider kein Haustürgeschäft.



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