Teddyle am 23.03.2009 um 22:04 Uhr
Eine Firma schickte uns auf Anforderung einen nicht aussagekräftigen Prospekt. Dann kam ein Anruf von dieser Firma, ob wir weitere Informationen wünschen. Ein Vertreter sei bei uns in der Nähe. Ob der vorbei kommen könnte. Dem stimmten wir zu. Der Vertreter kam, machte uns das Produkt schmackhaft, wir bestellten. Eine Belehrung über Widerrufsrecht erfolgte nicht, wurde auch nicht unterschrieben. Handelte es sich hierbei um ein Haustürgeschäft oder nicht?

Wenn Ihr Privatleute seid, ja.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Geschäftsleute. Die können nicht mehr widerrufen, was sie einmal unterschrieben haben.
Nein, in diesem Fall ist es KEIN Haustürgeschäft, da ihr den Vertreter nach Hause bestellt habt.
Kennzeichend für ein Haustürgeschäft ist das Überrumpelt werden. Man hat nicht mit dem Kauf gerechnet. In diesem Fall fehlt die Überrumpelung und somit ist es leider kein Haustürgeschäft.