Da der Heilpraktiker keine wirkliche Ausbildung ist bin ich da unsicher... Hab folgendes zur Zugangsvorraussetzung gefunden: " Vorraussetzungen sind: eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen im kaufmännischen oder Verwaltungsbereich und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im entsprechenden Bereich oder eine Ausbildung in einem verwaltenden, kaufmännischen, pädagogischen, helfenden oder Pflegeberuf mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in einem Tätigkeitsbereich, der wesentliche inhaltliche Bezüge zum geplanten Ziel der Weiterbildung aufweist "
(http://www.weiterbildung-fachwirt.de/fachwirt-sozial-gesundheitswesen.html)
Heißt das ein Heilpraktiker kann mit Berufserfahrung den Fachwirt machen?
Vielen Dank euch!
Nochmal:
Der HP ist keine qualifizierende Tätigkeit im Gesundheitswesen. HP ist kein Beruf i.e.S. und kann daher nicht als Grundlagenausbildung zur Voraussetzung zum Fachwirt im Gesundheitswesen herangezogen werden. Genaueres erfährst du bei einer der Ausbildungsstätten.