Stimmt das und weiß jemandauf welches Gesetz man sich berufen kann?
Nein, Du musst nur einen Antrag auf Befreiung von der Gebühr stellen.

nein mit hartz bescheid zum bezirksamt und da befreien!!!
Schau mal auf die Gezhomepage. während studenten mit geringem einkommen (außer bafögempfänger) nicht befreit sind, sind es hartz4-empfänger selbstverständlich
den antrag musste aber stellen, geht nicht automatisch

Antrag auf Befreiung stellen und Bewilligugsbescheid (Kopie) beilegen.

nach antragstellung ja für 3 monate dann neu beantragen

nein, auch Hartz4-Empfänger müssen zahlen.
frischling am 6. November 2008 15:55 quatsch!
wtf001 am 6. November 2008 16:01 hast recht.
war selbst hartz4 empfänger und bekam trotzdem GEZ Bescheid.
dann hast Du es nicht beantragt davon freigestellt zu werden.Harz 4 Empföänger brauchen nicht zu zahlen.Nur beantragen müssen sie es selber.

Nur wenn er mangels Geräten nicht empfangen kann oder blind und taub ist! Ansonsten wird gnadenlos abGEZockt!
frischling am 6. November 2008 15:57 stimmt nicht