Ist ein hanseatisches Kaufmannsehrenwort nichts mehr Wert.

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Ja, es ist bei Absprachen immer besser alles schriftlich abzusichern.

Ein Handschlag bzw. mündlicher Vertrag ist zwar rechtlich gesehen bindend, aber das zu beweisen ist mitunter sehr schwierig.

Prinzipiell bedarf es nie der Schriftform beim Kaufvertrag (außer bei Grundstücken und allem was der Notar absegnen muss) - mündlich ist rechtskräftig und somit auch der Handschlag in beiderseitigem Einverständnis.

Aber! eine mündliche Absprache nachzuweisen ist ein ganz anderer Schnagg...

das kommt auf die leute an. das kann man nicht pauschal sagen.

ich persönlich habe es gern schriftlich, falls man details vergisst

Das, was Sven hier schreibt, stimmt so nicht. Auf dem Lande ist ein Handschlag auch heute noch was wert. Und auf jemandem, der mir gegenüber etwas mit Handschlag besiegelt, ist in diesem Personenkreis unbedingter Verlass. Ich habe mit Handschlag schon Grundstücke* gekauft und Darlehen von Privat aufgenommen. Allerdings würde ich einem jüngeren, aalglatten Geschäftsmann aus der Stadt nicht trauen.

*) später natürlich, weil Gesetz, zum Notar.

Danke für deine Ausführung, ich hatte gedacht gerade weil er Hamburger ist und nicht aalglatt man könnte sich auf Ihn verlassen. Dazu kommt noch das er heute Künstler ist und früher ein angesehender Architekt tätig war und auch als Buchhalter. Aber so täuscht man sich. Trotzallem danke für dein Kommentar.. LG

der Handschlag ist auch heute noch bindend, nicht nur beim Pferdehandel. Bei dem Ehrenwort habe ich aber größte Zweifel, wie ja diverse Vorkommnisse bei Politikern schon sattsam gezeigt haben.