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Ist ein funktionierender Tacho am Auto Pflicht?

gefragt von HannesZZZ am 04.01.2008 um 20:46 Uhr

Bei meinem Uralt Renault geht seit ein paar Tagen der Tacho nicht mehr und da ich bei dem alten Auto vor dem Frühjahr jede Reperatur vermeiden will (danach kommt das Ding in den Ruhestand;-) will ich, wenn nicht Pflicht, nicht reparieren. Der Kilometerzähler funktioniert trotzdem. Ist es erlaubt ohne Tacho zu fahren? Ich denke ich habe es im Gefühl, trotzdem nicht zu schnell zu fahren. Wie sieht das der Gesetzgeber?


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 5. Januar 2008 12:23
4x
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In der StVZO steht:

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein.

.....

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Alles klar?


anonym
beantwortet von nette am 4. Januar 2008 20:56
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Klar kannst Du das machen. Denn wie wollen denn die Beamten bei einer Kontrolle wissen, daß der Tacho eben noch nicht funktioniert hat? Dementsprechend bleibt das Einschätzen der Geschwindigkeit ganz klar Dein Geheimnis.


Enermaxis
beantwortet von Enermaxis am 4. Januar 2008 21:33
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also wenn man mich fragt wenn du ein unfall hast und dabei zu schnell gefahren bist und dein auto wird untersucht und die merken das dein tacho net funktioniert hat kann deine versicherung streiken und sagen tacho hat net funktioniert deswegen unfall wir zahlen net beim sachschaden halb so schlimmm viel schlimmer wenn menschen verletzt oder sogar durch einem unfall sterben ausserdem gibts so ein tacho für dein auto auffem schrottplatz bestimmt für weniger als 50 € Gruss alex


medicangel
beantwortet von medicangel am 4. Januar 2008 22:14
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Mir wurde die Antwort auf diese Frage schon in der Fahrschule gegeben.Die Antwort lautet daher ja,der Tacho muss funktionieren,genauso sicher wie man einen Führerschein benötigt um ein Durchschnittsfahrzeug(gibt Ausnahmen) um öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen.


Ceyda
beantwortet von Ceyda am 4. Januar 2008 20:48
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Gefühle können auch täuschen. Sowas kann ein böses Ende haben. Ein Auto muss technisch 1A sein.



Tippse
beantwortet von Tippse am 4. Januar 2008 20:48
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eigentlich nicht. allerdings ist sowas schwer zu kontrollieren, wenn du stehst zeigt der tacho ja 0 an. aber wie weisst du dann, wie schnell du fährst? das wäre für mich die wichtigere frage...

Kommentar von HannesZZZ am 4. Januar 2008 20:51

Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass ich die 50 km/h innerorts genau treffe, aber zwischen 65 und 50 merke ich schon den Unterschied - und mit genau 50 fahre ich mit funktionierendem Tacho auch nicht;-) - mich interessiert v.a. die Rechtslage?! - Tausend Dank


anonym
beantwortet von smikschl am 4. Januar 2008 21:10
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Ob Dein Tacho funktioniert oder nicht ist ganz alleine Deine Sache. Das ist ja auch keine Funktion, welche die Verkehrssicherheit Deines Autos einschränkt.

Einziger Nachteil ist halt, daß Du jetzt nicht mehr genau weißt wie schnell Du fährst. Aber jeder der schon seit ein paar Tagen den Führerschein hat kann ja in etwa seine Geschwindigkeit einschätzen. Und wenn nicht, dann halt lieber mal den Fuß vom Gas! ;-)


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