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Ist ein Fernstudium zum Heilpraktiker nachher genauso anerkannt wie eines vor Ort?

gefragt von SinalinaSinalina am 24.11.2008 um 22:42 Uhr

Ich frage mich, ob ein Fernstudium zum Heilpraktiker nachher genauso viel Wert ist wie eines, das man vor Ort durchführt. Wo sind die wesentlichen Unterschiede? Ist doch eh sehr viel Theorie, oder? Und wie werden die praktischen Einheiten bei einem Fernstudium durchgeführt? Wie wird das nachher anerkannt oder spielt das gar keine Rolle? Wäre sehr nett, wenn sich jemand meldet, der sich damit auskennt!

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linuxopa
beantwortet von linuxopa am 24. November 2008 22:45
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Wie du dir das beibringst, ob ein Kurs, ein "Studium" oder als Autodidakt, spielt keine Rolle.

Du musst nur die amtliche Prüfung bestehen.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 24. November 2008 22:43
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Zählen tut in der BRD NUR der Titel.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 24. November 2008 23:09

wer hat eigentlich meinen Beitrag gelöscht? war ein Artikel aus dem Ärzteblatt

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 24. November 2008 23:15

Keine Ahnung...


alfonsauch
beantwortet von alfonsauch am 29. April 2009 12:44
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Wie erhalte ich diese Heilpraktiker-Erlaubnis?

Anders als bei anderen medizinischen Berufen gibt es keine staatlich geregelte Heilpraktiker-Ausbildung. Es bleibt vielmehr den Anwärtern/innen selbst überlassen, wie sie sich die Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen, die der Beruf als "Heilpraktiker/in" erfordert, entweder im Selbststudium oder durch den Besuch einer privaten Heilpraktikerschule.

Entscheidend ist jedoch, dass Sie zunächst die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) nachweisen müssen, bevor Sie die Heilpraktiker-Erlaubnis erhalten. Dies erfolgt im Rahmen einer fachlichen Kenntnisüberprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt. Diese Überprüfung ist erforderlich, damit ausgeschlossen werden kann, dass mögliche Gefahrenmomente für die menschliche Gesundheit bestehen, wenn Sie heilkundlich tätig werden.

Um die Erlaubnis als "Heilpraktiker/in" zu erlangen, ist das Bestehen dieser Heilpraktiker-Überprüfung die Grundvoraussetzung. Darüber hinaus müssen Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, zumindest den Hauptschulabschluss nachweisen sowie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein und die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Wenn alle diese Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie die Berufserlaubnis als "Heilpraktiker/in".

Quelle: Zentralisiertes Überprüfungsverfahren für die Kreise Recklinghausen – Coesfeld – Warendorf und die Städte Münster und Gelsenkirchen im Regierungsbezirk Münster Stand: Februar 2009

Änderungen vorbehalten

Nach der Überprüfung kann man dann "loslegen". Therapiemöglichkeiten: Homöopathie, Hypnose, Bachblüten, Schüsslersalze, Manuelle Therapien wie Dornmethode & Breussmassage (ev. auch Hot Stone Massage und Ayurveda), Craniosacral, oder was einem sonst so "liegt". Immer wieder gefragt, die Augendiagnose.

Für den reinen Wellnessbereich benötigen Sie keinerlei Überprüfungen, der Gewerbeschein reicht für eine Wellnessmassage.


anonym
beantwortet von Rudolfogolo am 25. November 2008 08:29
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Meiner Erfahrung nach (als jemand, der Leute auf die Überprüfung in Seminaren vorbereitet, siehe http://www.norman-ehlert.de/heilpraktikerausbildung/psychotherapie.html) sind die Vorteile in einem Seminar die Interaktion mit anderen und die Möglichkeit, direkt Fragen zu stellen. Ein Fernstudium ist ähnlich wie das (ausschließliche) Lernen aus Büchern, man verliert schnell den Überblick, da das Thema sehr komplex ist. Eine Anerkennung der Art der Vorbereitung egal ob Fernstudium oder Seminare gibt es nicht, d.h. dem Amtsarzt ist es gleich, wie man sich das Wissen aneignet. Was jedoch sehr sinnvoll ist, wäre eine zusätzliche praktische Therapieausbildung als Handwerkszeug für die spätere Arbeit. Auf jeden Fall viel Erfolg.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 24. November 2008 22:44
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Da sich JEDER jederzeit Heilpraktiker nennen darf, hat sich deine Frage wohl erledigt.

Kommentar von Speedi30 am 24. November 2008 22:49

Sorry, aber das ist totaler Blödsinn

Kommentar von E378a432e32fddd31aa92541a0e9e21fsmallGFliebtDich am 24. November 2008 23:59

Müll: absolut Schrott was Du von Dir gibst!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 24. November 2008 22:44
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es kommt sicher darauf an wie der gebotene Abschluss anerkannt ist.


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