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Ist ein Fahrradhelm gesetzlich vorgeschrieben?

gefragt von pippi60pippi60 am 04.07.2008 um 9:50 Uhr

Heute früh sagte ein Mitarbeiter, er ist gestern von der Polizei angehalten worden und hat eine Abmahnung erhalten weil er ohne Helm gefahren ist. Klar, so ein Helm erhöht die Sicherheit immens, aber kann ich angehalten werden, wenn ich ohne Helm fahre?


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Wenne
beantwortet von Wenne am 4. Juli 2008 10:01
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Noch ist er nicht vorgeschrieben! Aber wenn ich mir die Entwicklung in unserem Lande so anschau, dann bleibt wohl nur abzuwarten wann es soweit ist. ;-P


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Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 4. Juli 2008 09:51
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Ich fahre tagtäglich ohne Helm und wurde noch nie von der Polizei aufgehalten.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. Juli 2008 09:55
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der Fahradhelm ist nicht gesetzlich vorgeschrieben , wird nur wärmstens empfohlen im Interesse der eigenen Sicherheit bei einem Sturz


anonym
beantwortet von Bluce am 4. Juli 2008 09:57
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Das ist definitv nicht Pflicht.

Dazu gibt es keinen § in der StVO...


tradaix
beantwortet von tradaix am 4. Juli 2008 10:05
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Mitverschulden: Keine Helmpflicht für „normale“ Radfahrer ― Befährt ein Erwachsener mit einem gewöhnlichen Tourenrad einen innerörtlichen Radweg, ohne einen Schutzhelm zu tragen, trifft ihn nicht der Vorwurf des Mitverschuldens, wenn er infolge Unachtsamkeit einer Fußgängerin stürzt und sich dabei Kopfverletzungen zuzieht. (...) Im vorliegenden Fall könne schließlich auch nicht das Tragen eines Helms gefordert werden. Bei dieser Frage müsse insbesondere auf den Typ des Rads und den Grad der Gefährlichkeit des Radfahrens abgestellt werden. Anders als vom Rennradfahrer könne von einem „normalen“ Radfahrer für die Alltagsfahrt derzeit noch nicht gefordert werden, einen Schutzhelm zu tragen. Dies gelte insbesondere, da insoweit noch kein allgemeines Bewusstsein einer Schutznotwendigkeit festzustellen sei (OLG Düsseldorf, I-1 U 278/06). (streifler.de)


bitmap
beantwortet von bitmap am 4. Juli 2008 09:58
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''Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.'' (§ 21a STVO)

Da zählen Fahrräder nicht dazu.

Kommentar von Bluce am 4. Juli 2008 10:01

Richtig, sind ja keine "Kraft"räder...


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. Juli 2008 10:10
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nein ein Helm ist für Fahrräder nicht vorgeschrieben. Vielleicht war er ja auf einem Mofa unterwegs


Romjia
beantwortet von Romjia am 4. Juli 2008 10:15
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Nur weil es noch keine Pflicht ist, heißt das nicht das er nicht von der Polizei angehalten werden kann. Vieleicht gab es ja auch am Rad selber oder am Fahrstil noch was zu bemängeln was er nur nicht erwähnt hat.


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