pippi60 am 04.07.2008 um 9:50 Uhr
Heute früh sagte ein Mitarbeiter, er ist gestern von der Polizei angehalten worden und hat eine Abmahnung erhalten weil er ohne Helm gefahren ist. Klar, so ein Helm erhöht die Sicherheit immens, aber kann ich angehalten werden, wenn ich ohne Helm fahre?
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Ich fahre tagtäglich ohne Helm und wurde noch nie von der Polizei aufgehalten.

der Fahradhelm ist nicht gesetzlich vorgeschrieben , wird nur wärmstens empfohlen im Interesse der eigenen Sicherheit bei einem Sturz
Das ist definitv nicht Pflicht.
Dazu gibt es keinen § in der StVO...

Mitverschulden: Keine Helmpflicht für „normale“ Radfahrer ― Befährt ein Erwachsener mit einem gewöhnlichen Tourenrad einen innerörtlichen Radweg, ohne einen Schutzhelm zu tragen, trifft ihn nicht der Vorwurf des Mitverschuldens, wenn er infolge Unachtsamkeit einer Fußgängerin stürzt und sich dabei Kopfverletzungen zuzieht. (...) Im vorliegenden Fall könne schließlich auch nicht das Tragen eines Helms gefordert werden. Bei dieser Frage müsse insbesondere auf den Typ des Rads und den Grad der Gefährlichkeit des Radfahrens abgestellt werden. Anders als vom Rennradfahrer könne von einem „normalen“ Radfahrer für die Alltagsfahrt derzeit noch nicht gefordert werden, einen Schutzhelm zu tragen. Dies gelte insbesondere, da insoweit noch kein allgemeines Bewusstsein einer Schutznotwendigkeit festzustellen sei (OLG Düsseldorf, I-1 U 278/06). (streifler.de)

''Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.'' (§ 21a STVO)
Da zählen Fahrräder nicht dazu.
Richtig, sind ja keine "Kraft"räder...

Noch ist er nicht vorgeschrieben! Aber wenn ich mir die Entwicklung in unserem Lande so anschau, dann bleibt wohl nur abzuwarten wann es soweit ist. ;-P
nein ein Helm ist für Fahrräder nicht vorgeschrieben. Vielleicht war er ja auf einem Mofa unterwegs
Nur weil es noch keine Pflicht ist, heißt das nicht das er nicht von der Polizei angehalten werden kann. Vieleicht gab es ja auch am Rad selber oder am Fahrstil noch was zu bemängeln was er nur nicht erwähnt hat.