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Ist ein Bußgeld wegen Tempoüberschreitung ohne Radar rechtens?

gefragt von struppi03 am 30.10.2008 um 12:33 Uhr

Gestern wurde ich von der Polizei angehalten, da ich zu schnell gefahren bin. Allerdings hatten sie keinen Blitzer, sondern meinten einfach so ich wäre zu schnell gefahren und müsste jetzt ein Bußgeld bezahlen. Ist das rechtens?

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Recht x 35.188 Polizei x 1.996 Geschwindigkeit x 525 Bußgeld x 265 Radar x 44 Tempolimit x 33

anonym
beantwortet von strombergAM am 30. Oktober 2008 12:34
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Ja, leider ist das so. Man geht davon aus, dass die Polizei sehr wohl in der Lage ist, einzuschätzen ob man zu schnell fährt. Wenn du ehrlich zu dir selbst bist, ist das wohl auch so gewesen oder ;-) ?

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 30. Oktober 2008 12:36

Dann stell denen mal die Frage: Ja, wieviel zuschnell war ich denn?
So ein Bußgeld stellt einen Verwaltungsakt dar. Dieser muss genau bestimmt sein und meiner Meinung nach ist die Aussage "sie waren zu schnell" nicht bestimmt genug. Da müsste es schon eine genaue kmh Angabe geben um das Bußgeld genau bemessen zu können.

Kommentar von Silberheim am 30. Oktober 2008 12:43

aber durch die unbestimmtheit wird der VA doch nur anfechtbar und nicht unwirksam ?

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 30. Oktober 2008 12:47

Aber er kann eben wegen dieser Unbestimmtheit auch nicht richtig abgeschlossen werden! Ohne zu wissen wieviel man zu schnell gefahren ist kann auch keiner die Höhe des Bussgeldes festsetzen!

Kommentar von Silberheim am 30. Oktober 2008 12:55

Wenne es ging ja darum, ob das rechtens ist und da sehe ich nicht das die Polizei sich ausserhalb des Rahmens bewegt !

StefanKfG na die Anfechtung bei einer sofortigen Vollziehung wird aber schwierig ;-)

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 30. Oktober 2008 13:16

Ich habe im meinem Kommentar auch nicht die Rechtmäßigkeit bezweifelt. (innerlich tu ich es aber ;-)).

"...StefanKfG na die Anfechtung bei einer sofortigen Vollziehung wird aber schwierig ;-)..." Ja klar, wenn man sofort bar bezahlt schließt man den VA eigentlich ja ab. ;-)

Was die mal haben geben sie nicht so schnell wieder her! ;-D

Besser nicht gleich zahlen, sondern denen Arbeit machen!!! ;-P

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 30. Oktober 2008 14:14

Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Diese kann man aber beim Gericht beantragen. Wird dem stattgegeben braucht man erstmal nicht zu zahlen, bis das Urteil gesprochen wurde bzw. neu darüber entschieden wurde.

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 30. Oktober 2008 12:47

Naja, anfechtbar ist ein VA immer (Widerspruchsverfahren). Allerdings ist die Bestimmtheit ein wesentlicher Bestandteil eines VA's. Ich bezweifel zwar auch, dass der VA dadurch nicht unwirksam bzw. nichtig wird, aber vor Gericht hätte sowas keine Chance.


anonym
beantwortet von Franz577 am 30. Oktober 2008 12:39
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Das kommt darauf an, wie die Polizei das festgestellt haben will. Wenn die irgendwo stehen und du an denen vorbeigefahren bist, dann können sie nicht einfach sagen, daß du ihrer Ansicht nach zu schnell warst.

Fahren sie dir aber über eine Strecke von mehr als 600m hinterher und stellen bei dir deutlich überhöhte Geschwindigkeit fest (also es muß dann schon wirklich wesentlich schneller als erlaubt sein), dann kann es durchaus sein, daß du auch ohne Radarmessung dran bist.

Aber wie gesagt, der Tacho in den Polizeiwagen ist ja meines Wissens nach auch nicht geeicht und zeigt daher wie in jedem Serien-PKW immer ein wenig zuviel an. Aber wenn die z.B. laut deren Tacho 120 fahren müssen, um an dir in einer 80er-Zone dranbleiben zu können, dann können sie trotzdem davon ausgehen, daß du deutlich zu schnell warst.

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 30. Oktober 2008 12:50

Sie sind aber in der Beweislast ... Wie wollen Sie das beweisen. Nicht umsonst gibt es Radarfallen um nachzuweisen, wie schnell man war. Genauso gibt es spezielle Kameras, die du benötigst, um die genaue Geschwindigkeitsüberschreitung festzustellen. Wozu bräuchte die Polizei solche Geräte, wenn es reicht das mit dem eigenen Tacho abzugleichen und ohne einen Beweis ein Bußgeld zu verhängen.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 30. Oktober 2008 12:47
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Die Schätzung von Geschwindigkeiten ist zulässig; (also auch ohne Laserpistole, Nachfahrkamera etc.) es werden aber erhöhte Anforderungen an die Genauigkeit gestellt; es bestehen hohe Toleranzgrenzen (nicht nur die 3 kmh die sonst abgezogen werden); eine Schätzung ist regelmäßig dann problemlos, wenn man z.B. mit überhöhter Geschwindigkeit an einem Schulbus vorbeifährt oder in einer 10 kmh Zone die Geschwindigkeit offensichtlich stark überschreitet.


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 30. Oktober 2008 12:34
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Wenn Du in Österreich wohnst schon- in Deutschland ist das meines Wissens nicht rechtens.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 30. Oktober 2008 12:38

Ja, die Österreicher können das! :-P

Obwohl schon in vielen Studien belegt wurde dass die Einschätzung der Geschwindigkeit von vielen Umgebungsfaktoren (Bebauung, Licht usw.) abhängig ist und somit nur sehr ungenau sein kann dürfen die Österreichischen Polizisten immer noch nach Gutdünken und ohne irgendwelche Belege die Autofahrer (beliebt sind da Touristen!) abkassieren. :-P

Bei einer starken Geschwindigkitsüberschreitung würde ich ja noch nichts sagen - aber auf 10km/h genau mit Sicherheit zu schätzen ist fast unmöglich.


anonym
beantwortet von dextra77 am 31. Oktober 2008 07:46
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Wenn Du einen Bußgeldbescheid bekommst, hat ein Widerspruch dagegen übrigens aufschiebende Wirkung, der Bescheid wird erstmal nicht rechtskräftig.Man kann den Widerspruch begründen,muß man aber nicht. Wenn die vermeindliche Geschwindigkeitsüberschreitung nur durch die subjetive Einschätzung der Beamten festgestellt wurde, dann hast Du gute Chancen, dass die Verwaltungsbehörde das Verfahren einstellt.Selbst bei richtigen Meßinstrumenten gibt es so viele Fehlerquellen, dassoft die Messung nicht verwertet werden kann.

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 31. Oktober 2008 10:07

Ein Widerspruch hat KEINE aufschiebende Wirkung (musst also erstmal zahlen). Die musst du beim Gericht beantragen.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 30. Oktober 2008 15:29
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Wenn die Polizisten in einem sog. Messfahrzeug/Videofahrzeug gesessen haben, ist das ganze problemlos. Die Geschwindigkeitsmessanlage in den Fahrzeugen ist geeicht, die Kamera dient als Beweis.

Waren die Polizisten in einem "normalen" Fahrzeug unterwegs, also ohne spezielle Messeinrichtung, gibt es strengere Richtlinien. Die Messstrecke muss länger sein (die Strecke, welche die Polizisten hinter Dir in gleichem Abstand fahren) und die Messtoleranz die abgezogen wird ist größer.

Sei froh, dass Du nicht in Österreich bist, da reicht es wenn der Polizist mit Augenmaß vom Straßenrand aus "misst" :-D

Empfehlung: Du bist zu schnell gefahren, dann stell Dich nicht so an und zahl .. Du bist nicht zu schnell gefahren: Du bezahlst trotzdem und hast Deine Ruhe oder Du lässt es darauf ankommen und nimmst Dir einen Anwalt.


anonym
beantwortet von Flipp81 am 30. Oktober 2008 12:43
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Mal ganz ehrlich, ich sollte wegen sowas mal ein Verwahngeld von 10 € bezahlen. Soll ich mich deswegen mit irgend einem Sternchenjäger anlegen? Allerdings denke ich, dass ein gehobener Zeigefinger und gut Zureden auf freundliche Art und Weise mehr bei mir gebracht hätte...


anonym
beantwortet von Mietnormade am 30. Oktober 2008 12:39
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Ja gibt auch Laserüberwachung Video und Polizistenschätzung. Wobei Du bei der Polizistenschätzung noch ab besten fährst. Wenn der sagt Du hattest mindestens 50 dann waren das mit Garantie mehr.


venca
beantwortet von venca am 30. Oktober 2008 12:38
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Ja und Nein, wenn du in einer Spielstraße mehr als Schrittgeschwindigkeit gefahren bist, haben Gerichte schon für die Polizei entschieden, aber auf anderen Straßen auch gegen sie, da die Polizei dann beweispflichtig ist.


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 30. Oktober 2008 12:37
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ja das dürfen sie (haben wir wohl von denn östereicher)...ist leider so...


anonym
beantwortet von MarianneW am 30. Oktober 2008 12:36
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Denke schon - wenn du in ner tempobegrenzten Zonen einen Polizeiwagen zügig überholtst der die begrenzte Geschwindigkeit fährt, dürfte dies ausreichen.

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 30. Oktober 2008 12:44

Ich bin schon mehrfach mit 30 kmh zuviel an ner Polizeistreife vorbei und die haben nichts gemacht.


anonym
beantwortet von Silberheim am 30. Oktober 2008 12:35
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JA


anonym
beantwortet von Noonien am 30. Oktober 2008 12:35
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Ja ist es, du kannst aber Einspruch einlegen. Wenn die dann keinen geeichten Tacho im Auto haben siehts schlecht für die Anzeige aus. Auch ansosnten ist ein Einspruch bei sowas ziemliche Loterie.

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 30. Oktober 2008 12:52

Da spricht mal wieder die Unwissenheit.
1. Du bekommst keine Anzeige sondern eine Ordnungswidrigkeit
2. Du legst keinen Einspruch ein (sind hier nicht bei Gericht) sondern Widerspruch


StefanKfg
beantwortet von StefanKfg am 30. Oktober 2008 12:35
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Nein, frag Sie mal, wie schnell du gewesen bist. Weil danach richtet sich das Verwarn- bzw. Bußgeld. Es sei denn die hatten ne Kamera im Auto, womit sie messen können, auch während der Fahrt. Das Video hätten sie dir aber zeigen müssen.


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