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ist ein betreuungsverfahren ohne einwilligung rechtsgültig?

gefragt von MagnataMagnata am 23.07.2008 um 15:54 Uhr

einen schönen guten tag ... meiner mutter wurde gestern ein richterliches schreiben zugesand indem sie zum betreuer von ihrem vor 20 jahren geschiedenen exmann ernannt wurde der momentan wegen seinem krankheitsbild in einem krankenhaus um sein leben kämpft. sie ist nun für gesundheitsfürsorge/aufenthalsbestimmung/vertretung vor ämtern ect. und entgegennahme von post zuständig, ohne ihre einwilligung in irgendeiner weise dazu ausgesprochen zu haben. heute morgen haben wir denn von unserer rechtsanwältin erfahren das sich die richtigstellung bis zu 2 wochen hinauszögern kann und meine mutter sich in dieser zeit strafbar macht wenn sie ihre pflichten als betreuer nicht annimmt und nachkommt.


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Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 23. Juli 2008 15:57
2x
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Wieso wart ihr deswegen beim Rechtsanwalt.

Wendet euch an das Gericht, sagt dem das deine Mutter sich nicht in der Lage fühlt die Betreuung zu übernehmen.

Das sie keinerlei emotionale Bindung mehr zu ihren Ex Mann hat und so auch seinen Willen nicht mehr umsetzen kann.

Regt an das eine hauptamtliche Betreuung eingerichtet wird.

LG Wolpertinger


anonym
beantwortet von lizmue am 23. Juli 2008 15:59
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wendet euch sofort an das für euch zuständige amtsgericht. das ist so aufgarkeinen fall okay. lg lizmue


Magnata
beantwortet von Magnata am 23. Juli 2008 18:28
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zum amtsgericht haben wir schon kontakt aufgenommen, die für uns zuständige hat uns gesagt wir sollen ein schreiben absenden in dem meine mutter das verfahren revidieren möchte. das hat unsere anwältin übernommen. was mich nur sehr stutzig macht ist das meine mutter in dieser zeit (was bis zu 2 wochen oder länger dauern kann) dazu verpflichtet ist die funktion als berater anzunehmen, und man dieses nicht anfechten kann und sie - falls etwas sein sollte - dafür verantwortlich gemacht wird.




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