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Ist ein Ausbildungsbetrieb verpflichtet, die Arbeitskleidung zu stellen etc.?

gefragt von Eisblume2009 am 11.09.2009 um 6:51 Uhr

Ich mache derzeit eine Umschulung und ich brauchte letztens auch Arbeitsschuhe. Normal sollten die nicht mehr als 20 Euro kosten, da ich aber auch auf meine Füße achten muss, kann ich nicht in so billigen Schuhen herumlaufen. Also hab ich auch auf den letzten Drücker, weil die uns schon gedrängt hatten, noch Arbeitsschuhe für 35 Euro gefunden. Da dies ja eine Umschulungsmaßnahme ist, haben die uns allerdings nur 20 Euro wieder erstattet und die Differenz für die 35 Euro - also sprich 15 Euro soll ich selber bezahlen. Das find ich nicht gut, immerhin bekommen die doch vom Arbeitsamt auch das bezahlt, was das Ganze laut Vertrag beinhaltet und außerdem hieß es jetzt auf einmal gestern, ob wir denn schon Arbeitskleidung hätten.Normal könnten wir die zwar von dort nehmen, aber gestern meinten die, das man auch zur Prüfung dann eigene haben sollte. Das Geld können wir derzeit auch nicht aufbringen. Wir sind übrigens nur zu zweit in einer Umschulung drin und uns wundert es, das die mit nur 2 Leuten eine "Klasse" aufgemacht haben. Unser Lernmaterial im übrigen nur 2 Bücher (das eine ist noch selber zu beschaffen und hatt mich auch über 20 Euro gekostet) ist auch noch nicht da und die Maßnahme geht schon seit 2 Wochen. Ist das alles so rechtens? Wir haben das Gefühl, als wenn die uns da loswerden wollen. Welche Rechte haben wir? Danke im Voraus.


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anonym
beantwortet von newcomer am 11. September 2009 06:52
2x
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reiche die Kosten beim Arbeitsamt ein

Kommentar von Eisblume2009 am 11. September 2009 06:56

die von der Schule haben nur gesagt, das die das nicht übernehmen würden die Kosten, aber ich glaube die haben da sowieso gar keine Ahnung von.

Kommentar von newcomer am 11. September 2009 07:06

dort fragen kostet nix


caramello
beantwortet von caramello am 11. September 2009 07:36
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Solange es sich bei der Arbeitskleidung um Arbeitsschutzkleidung handelt, muss der Unternehmer dafür aufkommen. Wenn du also bspw. Schuhe tragen musst, die eine Stahlkappe eingearbeitet haben und so vor schweren Fußverletzungen schützen, ist es definitiv (und gesetzliche) Arbeitgeberpflicht.

Also immer, wenn deine Gesundheit in irgendeiner Weise Schaden nehmen könnte, wenn du die Arbeitskleidung nicht trägst, muss diese der Betrieb stellen. Wenn es dagegen nur um Schutz deiner eigenen Kleidung geht, ist es nicht seine Pflicht.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 11. September 2009 08:57
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Arbeitsschutzkleidung muss der AG stellen. Allerdings darf er auch wählen, wo er diese bezieht und wie die aussieht! Wenn dir die Angebotenen Modelle nicht passen, kannst Du dir natürlich etwas teuereres kaufen. Die Differenz trägst Du aber selbst!

Kommentar von Eisblume2009 am 11. September 2009 09:07

die hatten gar keine Schuhmodelle im Angebot und das haben wir auch alles so im nachhinein erfahren. Hab jetzt erst mal ein Attest bekommen, das ich nur mit Handschuhen arbeiten darf. Mal sehen, wie die reagieren. Das ist für mich kein richtiger Ausbildungsbetrieb....Bei der DAA geht es drunter und drüber.


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