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Ist ein Aufnahmevertrag in ein Altenheim als ein Wohnungsmietvertrag anzusehen?

gefragt von tilotab81 am 30.04.2008 um 18:48 Uhr

Wie sieht das im Mietrecht aus?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 30. April 2008 18:57
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Das ist kein Mietvertrag, sondern ein ganz normaler Altenheimvertrag gemäß Heimgesetz.


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 30. April 2008 19:06
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Wenn es eine Wohnanlage mit betreutem Wohnen ist, gilt das nicht als Pflegeeinrichtung, fällt damit nicht unter das Heimgesetz, und dann schließt man einen ganz normalen Mietvertrag ab.
Später kann man dann bei Bedarf noch zusätzlich einen Betreuungsvertrag abschließen.
In einem Altenheim, das unter das Heimgesetz fällt, wird mit dem Mietvertrag ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dann gelten besondere Regeln für Kündigung, Vertragsende, Leistungen, über die man sich vorher genau informieren sollte.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 30. April 2008 19:31

betreutes Wohnen = Mietvertrag

stimmt. DH


anonym
beantwortet von centercourt am 30. April 2008 18:49
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Ja, denn regelmäßig stehen die Unterbringung und Überlassung der Räume im Vordergrund, während die Betreuung und Versorgung von untergeordneter Bedeutung sind.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 30. April 2008 19:01

Deswegen wird es kein Mietvertrag ;-)


bitmap
beantwortet von bitmap am 30. April 2008 18:56
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Nein.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. April 2008 18:59

Qetan
beantwortet von Qetan am 30. April 2008 18:56
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Ich sehe das eher als Betreuungsvertrag, deshalb ist ein Heimplatz ja auch so teuer.





Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 30. April 2008 18:58
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Wie immer: es kommt auf den Text des Vertrages an.


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