Wie sieht das im Mietrecht aus?

Das ist kein Mietvertrag, sondern ein ganz normaler Altenheimvertrag gemäß Heimgesetz.

Wenn es eine Wohnanlage mit betreutem Wohnen ist, gilt das nicht als Pflegeeinrichtung, fällt damit nicht unter das Heimgesetz, und dann schließt man einen ganz normalen Mietvertrag ab.
Später kann man dann bei Bedarf noch zusätzlich einen Betreuungsvertrag abschließen.
In einem Altenheim, das unter das Heimgesetz fällt, wird mit dem Mietvertrag ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dann gelten besondere Regeln für Kündigung, Vertragsende, Leistungen, über die man sich vorher genau informieren sollte.
JoWaKu am 30. April 2008 19:31 betreutes Wohnen = Mietvertrag
stimmt. DH
Ja, denn regelmäßig stehen die Unterbringung und Überlassung der Räume im Vordergrund, während die Betreuung und Versorgung von untergeordneter Bedeutung sind.
HerrLich am 30. April 2008 19:01 Deswegen wird es kein Mietvertrag ;-)

Ich sehe das eher als Betreuungsvertrag, deshalb ist ein Heimplatz ja auch so teuer.