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Ist ein Aufkleber im Fahrersichtfeld für die zulässige Geschwindigkeit der Reifen Pflicht?

gefragt von redbulldrinkerredbulldrinker am 25.03.2008 um 17:49 Uhr

Besonders Ganzjahresreifen, aber auch viele Winterreifen, haben meistens eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von ca. 190 km/h. Ich habe schon öfters einen Aufkleber fürs Fahrersichtfeld gesehen, der an die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen erinnern soll, vor allem wenn Fremde das Auto fahren! Aber ist dieser Aufkleber Pflicht, auch wenn ich mein Auto überhaupt nicht verleihe?

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Auto x 22.977 Reifen x 822 Geschwindigkeit x 526 Ganzjahresreifen x 19

sender
beantwortet von sender am 25. März 2008 17:57
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Bislang bin ich davon ausgegangen, dass es keine Pflicht ist, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs niedriger ist, als die Zulassungsgeschwindigkeit der Reifen?


anonym
beantwortet von Mietnormade am 25. März 2008 17:52
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Ja


anonym
beantwortet von dacooper am 18. Juli 2008 15:05
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nö! Nur wenn die Höchstgeschwindigkeit von deinem Auto ( steht im Fahrzeugschein ) ÜBER der des Reifens liegt. Dieser muss dann auch ein M+S Symbol haben. Dann musst du einen Aufkleber reinmachen.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 25. März 2008 18:21
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Ich meine auch, daß das zumindest Pflicht war, Aber als ich meine Winterreifen gekauft habe, und auch beim Wechsel, habe ich noch nie einen Aufkleber bekommen. Daher nehme ich an, daß es nicht mehr Pflicht ist. Meine Reifen dürfen aber bis 210 km/h. Schneller fahre ich im Winter eh nicht!

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 25. März 2008 18:53

Helmut, dann kommst du im Winter ja kaum voran...ggg.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 25. März 2008 17:56
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ist Pflicht, aber bei einer Kontrolle wurde es bei mir noch nie von der Polizei bemängelt (ich habe den Aufkleber im Türrahmen, so dass er nur beim Einsteigen sichtbar ist). Selbst der TÜV hat nix dazu gesagt.


regideur
beantwortet von regideur am 25. März 2008 17:54
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Ja ist Pflicht auch wenn Du die maximale Geschwindigkeit der Reifen nicht erreichen kannst.


Smash
beantwortet von Smash am 25. März 2008 17:53
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Ja ist Pflicht.§ 36 StVZO.


critter
beantwortet von critter am 25. März 2008 18:53
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Mein Aufkleber ist auf dem Armaturenbrett neben dem Lenkrad, nicht auf der Scheibe.


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