redbulldrinker am 25.03.2008 um 17:49 Uhr
Besonders Ganzjahresreifen, aber auch viele Winterreifen, haben meistens eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von ca. 190 km/h. Ich habe schon öfters einen Aufkleber fürs Fahrersichtfeld gesehen, der an die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen erinnern soll, vor allem wenn Fremde das Auto fahren! Aber ist dieser Aufkleber Pflicht, auch wenn ich mein Auto überhaupt nicht verleihe?

Bislang bin ich davon ausgegangen, dass es keine Pflicht ist, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs niedriger ist, als die Zulassungsgeschwindigkeit der Reifen?
nö! Nur wenn die Höchstgeschwindigkeit von deinem Auto ( steht im Fahrzeugschein ) ÜBER der des Reifens liegt. Dieser muss dann auch ein M+S Symbol haben. Dann musst du einen Aufkleber reinmachen.

Ich meine auch, daß das zumindest Pflicht war, Aber als ich meine Winterreifen gekauft habe, und auch beim Wechsel, habe ich noch nie einen Aufkleber bekommen. Daher nehme ich an, daß es nicht mehr Pflicht ist. Meine Reifen dürfen aber bis 210 km/h. Schneller fahre ich im Winter eh nicht!
Knowledge am 25. März 2008 18:53 Helmut, dann kommst du im Winter ja kaum voran...ggg.
ist Pflicht, aber bei einer Kontrolle wurde es bei mir noch nie von der Polizei bemängelt (ich habe den Aufkleber im Türrahmen, so dass er nur beim Einsteigen sichtbar ist). Selbst der TÜV hat nix dazu gesagt.

Ja ist Pflicht auch wenn Du die maximale Geschwindigkeit der Reifen nicht erreichen kannst.

Mein Aufkleber ist auf dem Armaturenbrett neben dem Lenkrad, nicht auf der Scheibe.