heckym am 06.07.2008 um 23:50 Uhr
Wenn ein Arzt als Gast in eienm Biergarten ist und gerufen wird, weil eine junge Frau massive Übelkeit bzw Kreislaufprobleme hat. man sagt ihm, sie liegt schon und die Beine sind hochgelegt. Ist es dann ok, wenn er erst noch seine Getränkebestellung zuende machten möchte, oder sollte er sofort losflitzen?
Jeder ist verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, so gut wie er kann. Und das sofort. Der eine kann nur den Notarzt rufen, ist ok. Der nächste hat mehr Erfahrung und kann dem Verletzten wirklich helfen. Und ein Arzt kann natürlich noch viel mehr, und muß es auch machen. L.G.

Kommt darauf an, die wievielte Getränkebestellung es schon war.... wenn er bezecht ist, kann er bestimmt weniger gut helfen als ein Ersthelfer ;)
LG
Wieselchen
heckym am 7. Juli 2008 00:01 auch wieder war :)

er hat doch geschworen dass er überall helfen muss oder? also ist er immer im dienst! :)
Welcher Arzt denkt denn da noch an die Getränkebestellung? Wenn dann hat er wohl seinen hippokratischen Eid nicht ganz verstanden
DocRoc am 8. Juli 2008 12:52 Dieser Eid existiert nur in der Fantasie medizinischer Laien. Weniger als 10% aller Ärzte legen diesen Eid tatsächlich ab. Prost!

Er ist genau so wie jeder Zivilist verpflichtet, erste Hilfe zu leisten.

Bei Notfällen ist ein Arzt immer im Dienst.

Zum Einen ist ein Arzt, der privat unterwegs ist, kein "Arzt im Dienst". Aber das nur zum Formellen. Ein Arzt hat zu Beginn seiner ärztlichen Tätigkeit den "hippokratischen Eid" geleistet, damit hilft er nach bestem Wissen und Gewissen - und ist natürlich auch ausserhalb seiner Dienstzeit verpflichtet (wie übrigens jeder andere Bürger auch) 1. Hilfe zu leisten. Allerdings würde ich dein Beispiel sehr stark von der Situation abhängig machen; geht es darum eine kurze Bestellung zu Ende zu bringen und ist die Patientin wach und in Sichtweite, kann ich verstehen, dass der Arzt die Bestellung beendet, bevor er sich kümmert. Wenn die Patientin wach ist und spricht, kann er in dem Moment eh nichts anderes machen als der Normalbürger, denn er hat weder diagnostische Mittel, noch Medikamente dabei. Wenn ein Arzt sieht, dem Menschen geht es sehr schlecht und die Situation ist für andere nicht zu kontrollieren, wird er sofort zur Stelle sein - abgesehen davon ist nicht jeder Arzt Notfallmediziner und kennt sich aus, ein Zahnarzt zum Beispiel hilft bestimmt nicht besser, als ein ausgebildeter Sanitäter...
Bei einer Fehldiagnose und falschen Entscheidung, die sich auf die Behandlung auswirkt, muss der Arzt bei der Hilfemaßnahme haftpflichtversichert sein. abgestimmt: für andere Meinung
aline1507 am 7. Juli 2008 17:42 Eigentlich ist jeder Arzt haftpflichtversichert...
Nicht eigentlich sondern selbstverständlich !!!

ER ist immer verpflichtet zu helfen,rund um die uhr.lg

Wenn er im Biergarten sitzt, dann ist er sicher ausser Dienst und muß nicht sofort los. Ist er in Bereitschaft, dann sollte er sich schleunigst auf die Socken machen!
heckym am 7. Juli 2008 00:00 Danke für die Antworten. Zur Erklärung: das ganze war ja in einem Lokal+Biergarten. Eine Kellnerin bekam eben besagte Probleme. Und er hat dann erst zuende bestellt und war dann 4-5 Min später da.
tobi2000 am 7. Juli 2008 01:07 wenn nix erstes ißt. dann kann er das. aber wenn unfall ist und er nicht in dienst ist und einfach weiter fährt,verliert er seine lizenz.lg
Ein Arzt im Dienst wird sich sicherlich nicht im Biergarten aufhalten.Wenn er privat dort ist, wird er selbstverständlich sofort sich um die Frau kümmern und die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
Es sind hier schon merkwürdige Antworten gegeben worden ! Für die angegebene Situation keine Frage:Jeder Arzt würde sich sofort die Person ansehen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Aber viele Antworten lassen darauf schließen, daß ein Arzt kein Privatleben haben darf und zu jeder Zeit Tag und Nacht bereit sein muß.Das geht nicht !!! Dafür wurde der ärztliche Notdienst eingerichtet, dafür gibt es im Krankenhaus die Notambulanzen und dafür haben die niedergelassenen Ärzte sich häufig zu Gruppen zusammengeschlossen bei denen immer ein Arzt für Notfälle bereit ist und dies den Patienten der entsprechenden Bezirke auch bekannt ist.
So ist es! Letztlich gilt für einen Arzt in dieser privaten Situation, wie für jeden anderen Bürger in Deutschland nur der §323c StGB ("Unterlassene Hilfeleistung"). Wenn der Arzt mit dem Hinweis, die Patientín sei schon ausreichend versorgt, sein ärztliches Eingreifen verweigert, kann man nichts dagegen tun. Zumindest nicht, solange er sich nicht geirrt hat. Der hippokratische Eid ist dagegen ein Mythos. Manche Ärzte leisten ihn zwar noch auf privaten Veranstaltungen, doch er verpflichtet erstens zu nichts und zweitens wird dort die Notfallbehandlung gar nicht erwähnt...

Das kommt auf die Situation an. So, wie sie oben geschildert ist, bestand für die Person ja keine akute Lebensgefahr und für eine Getränkebestellung braucht man ja nicht lange.
Als Privatperson ist der Arzt zu nicht mehr oder weniger verpflichtet, als jeder andere auch, nämlich Erste Hilfe zu leisten. In der Regel wird man als Arzt natürlich schauen, ob und wie man dem Patienten helfen kann. Im Zweifel kann auch der Arzt nicht viel machen, denn man schleppt ja nicht überall Medikamente und Instrumente mit hin. So sind die Möglichkeiten oft auf Maßnahmen, die ja schon durchgeführt wurden beschränkt. Im Zweifel sollte bei so etwas immer der Notdienst geholt werden, da der sicher die notwendige Ausrüstung dabei hat. Man sollte auch mal überlegen, daß andere Berufe ja auch nicht sofort springen. Oder würde ein Installateur sofort losspurten, wenn im Lokal ein Wasserrohr platzt?????


weil es sich um die Kellnerin handelt darf er sich mit der Behandlung so viel Zeit lassen wie die Kellnerin mit der Bestellung aufnehmen. Ich gehe davon aus das er die Behandlung nutzt um bei der Kellnerin zu bestellen.

ja, dass steht glaub ich auch im hypokratischen Eid den Jeder Arzt ablegen muss!
weil ein arzt hat mehr erfahrung und die muss er nutzten. es sei den er hat schon 1,6 pro mille. dann natürlich nicht



Ärzte sind immer im Dienst und zwar im Dienst der Allgemeinheit, durch ihren hypokratischen Eid.


die meisten ärzte MÜSSTEN das auch instinkt machen
Das ist kein Instinkt sondern ärztliche Selbstverständlichkeit.


