gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ist ein Arzt immer "im Dienst"?

gefragt von heckymheckym am 06.07.2008 um 23:50 Uhr

Wenn ein Arzt als Gast in eienm Biergarten ist und gerufen wird, weil eine junge Frau massive Übelkeit bzw Kreislaufprobleme hat. man sagt ihm, sie liegt schon und die Beine sind hochgelegt. Ist es dann ok, wenn er erst noch seine Getränkebestellung zuende machten möchte, oder sollte er sofort losflitzen?

30 Stimmen : Nein, denn sie ist ja schon mal versorgt worden (2) ; ja, denn nur er als Arzt kann richtig diagnostizieren (0) ; ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern (21) ; Andere meinungen (7)
Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.085 Medizin x 15.068 Arbeit x 14.458 Arzt x 2.907

Tonica
beantwortet von Tonica am 6. Juli 2008 23:55
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jeder ist verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, so gut wie er kann. Und das sofort. Der eine kann nur den Notarzt rufen, ist ok. Der nächste hat mehr Erfahrung und kann dem Verletzten wirklich helfen. Und ein Arzt kann natürlich noch viel mehr, und muß es auch machen. L.G.

abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 6. Juli 2008 23:58
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt darauf an, die wievielte Getränkebestellung es schon war.... wenn er bezecht ist, kann er bestimmt weniger gut helfen als ein Ersthelfer ;)

LG

Wieselchen

abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern
Kommentar von 54c1697c61da42528ab1df86a5b1bf2asmallheckym am 7. Juli 2008 00:01

auch wieder war :)


Lisa93
beantwortet von Lisa93 am 6. Juli 2008 23:53
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er hat doch geschworen dass er überall helfen muss oder? also ist er immer im dienst! :)

abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

hauaryu
beantwortet von hauaryu am 6. Juli 2008 23:53
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Welcher Arzt denkt denn da noch an die Getränkebestellung? Wenn dann hat er wohl seinen hippokratischen Eid nicht ganz verstanden

Kommentar von 64ea9d409aa8a48fea5a3963b76a22bfsmallDocRoc am 8. Juli 2008 12:52

Dieser Eid existiert nur in der Fantasie medizinischer Laien. Weniger als 10% aller Ärzte legen diesen Eid tatsächlich ab. Prost!


Shira
beantwortet von Shira am 6. Juli 2008 23:53
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er ist genau so wie jeder Zivilist verpflichtet, erste Hilfe zu leisten.

abgestimmt für: Andere meinungen

Qetan
beantwortet von Qetan am 6. Juli 2008 23:52
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei Notfällen ist ein Arzt immer im Dienst.

abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

aline1507
beantwortet von aline1507 am 7. Juli 2008 03:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zum Einen ist ein Arzt, der privat unterwegs ist, kein "Arzt im Dienst". Aber das nur zum Formellen. Ein Arzt hat zu Beginn seiner ärztlichen Tätigkeit den "hippokratischen Eid" geleistet, damit hilft er nach bestem Wissen und Gewissen - und ist natürlich auch ausserhalb seiner Dienstzeit verpflichtet (wie übrigens jeder andere Bürger auch) 1. Hilfe zu leisten. Allerdings würde ich dein Beispiel sehr stark von der Situation abhängig machen; geht es darum eine kurze Bestellung zu Ende zu bringen und ist die Patientin wach und in Sichtweite, kann ich verstehen, dass der Arzt die Bestellung beendet, bevor er sich kümmert. Wenn die Patientin wach ist und spricht, kann er in dem Moment eh nichts anderes machen als der Normalbürger, denn er hat weder diagnostische Mittel, noch Medikamente dabei. Wenn ein Arzt sieht, dem Menschen geht es sehr schlecht und die Situation ist für andere nicht zu kontrollieren, wird er sofort zur Stelle sein - abgesehen davon ist nicht jeder Arzt Notfallmediziner und kennt sich aus, ein Zahnarzt zum Beispiel hilft bestimmt nicht besser, als ein ausgebildeter Sanitäter...

abgestimmt für: Andere meinungen
Kommentar von Nunuhueper am 7. Juli 2008 10:17

Bei einer Fehldiagnose und falschen Entscheidung, die sich auf die Behandlung auswirkt, muss der Arzt bei der Hilfemaßnahme haftpflichtversichert sein. abgestimmt: für andere Meinung

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 7. Juli 2008 17:42

Eigentlich ist jeder Arzt haftpflichtversichert...

Kommentar von Tigerkater am 8. Juli 2008 13:43

Nicht eigentlich sondern selbstverständlich !!!


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 7. Juli 2008 00:59
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ER ist immer verpflichtet zu helfen,rund um die uhr.lg

abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

pippi60
beantwortet von pippi60 am 6. Juli 2008 23:56
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er im Biergarten sitzt, dann ist er sicher ausser Dienst und muß nicht sofort los. Ist er in Bereitschaft, dann sollte er sich schleunigst auf die Socken machen!

abgestimmt für: Andere meinungen
Kommentar von 54c1697c61da42528ab1df86a5b1bf2asmallheckym am 7. Juli 2008 00:00

Danke für die Antworten. Zur Erklärung: das ganze war ja in einem Lokal+Biergarten. Eine Kellnerin bekam eben besagte Probleme. Und er hat dann erst zuende bestellt und war dann 4-5 Min später da.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 7. Juli 2008 01:07

wenn nix erstes ißt. dann kann er das. aber wenn unfall ist und er nicht in dienst ist und einfach weiter fährt,verliert er seine lizenz.lg

Kommentar von Tigerkater am 8. Juli 2008 13:42

Ein Arzt im Dienst wird sich sicherlich nicht im Biergarten aufhalten.Wenn er privat dort ist, wird er selbstverständlich sofort sich um die Frau kümmern und die erforderlichen Maßnahmen einleiten.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 10. Juli 2008 15:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein, denn sie ist ja schon mal versorgt worden

anonym
beantwortet von Tigerkater am 8. Juli 2008 13:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es sind hier schon merkwürdige Antworten gegeben worden ! Für die angegebene Situation keine Frage:Jeder Arzt würde sich sofort die Person ansehen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Aber viele Antworten lassen darauf schließen, daß ein Arzt kein Privatleben haben darf und zu jeder Zeit Tag und Nacht bereit sein muß.Das geht nicht !!! Dafür wurde der ärztliche Notdienst eingerichtet, dafür gibt es im Krankenhaus die Notambulanzen und dafür haben die niedergelassenen Ärzte sich häufig zu Gruppen zusammengeschlossen bei denen immer ein Arzt für Notfälle bereit ist und dies den Patienten der entsprechenden Bezirke auch bekannt ist.

abgestimmt für: Andere meinungen
Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 10. Juli 2008 15:19

So ist es! Letztlich gilt für einen Arzt in dieser privaten Situation, wie für jeden anderen Bürger in Deutschland nur der §323c StGB ("Unterlassene Hilfeleistung"). Wenn der Arzt mit dem Hinweis, die Patientín sei schon ausreichend versorgt, sein ärztliches Eingreifen verweigert, kann man nichts dagegen tun. Zumindest nicht, solange er sich nicht geirrt hat. Der hippokratische Eid ist dagegen ein Mythos. Manche Ärzte leisten ihn zwar noch auf privaten Veranstaltungen, doch er verpflichtet erstens zu nichts und zweitens wird dort die Notfallbehandlung gar nicht erwähnt...


grisu05
beantwortet von grisu05 am 8. Juli 2008 12:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt auf die Situation an. So, wie sie oben geschildert ist, bestand für die Person ja keine akute Lebensgefahr und für eine Getränkebestellung braucht man ja nicht lange.

abgestimmt für: Andere meinungen

anonym
beantwortet von dottoremuc am 8. Juli 2008 10:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als Privatperson ist der Arzt zu nicht mehr oder weniger verpflichtet, als jeder andere auch, nämlich Erste Hilfe zu leisten. In der Regel wird man als Arzt natürlich schauen, ob und wie man dem Patienten helfen kann. Im Zweifel kann auch der Arzt nicht viel machen, denn man schleppt ja nicht überall Medikamente und Instrumente mit hin. So sind die Möglichkeiten oft auf Maßnahmen, die ja schon durchgeführt wurden beschränkt. Im Zweifel sollte bei so etwas immer der Notdienst geholt werden, da der sicher die notwendige Ausrüstung dabei hat. Man sollte auch mal überlegen, daß andere Berufe ja auch nicht sofort springen. Oder würde ein Installateur sofort losspurten, wenn im Lokal ein Wasserrohr platzt?????

abgestimmt für: Andere meinungen

wj2000
beantwortet von wj2000 am 7. Juli 2008 09:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 7. Juli 2008 08:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

anonym
beantwortet von AALFI am 7. Juli 2008 08:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

weil es sich um die Kellnerin handelt darf er sich mit der Behandlung so viel Zeit lassen wie die Kellnerin mit der Bestellung aufnehmen. Ich gehe davon aus das er die Behandlung nutzt um bei der Kellnerin zu bestellen.

abgestimmt für: Andere meinungen

Michaela2684
beantwortet von Michaela2684 am 7. Juli 2008 05:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, dass steht glaub ich auch im hypokratischen Eid den Jeder Arzt ablegen muss!

abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

anonym
beantwortet von pillepop am 7. Juli 2008 02:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

weil ein arzt hat mehr erfahrung und die muss er nutzten. es sei den er hat schon 1,6 pro mille. dann natürlich nicht

abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

anonym
beantwortet von pacole1 am 7. Juli 2008 02:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

Djinndrache
beantwortet von Djinndrache am 7. Juli 2008 01:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

anonym
beantwortet von tanja1959 am 7. Juli 2008 01:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

Sweetnici
beantwortet von Sweetnici am 7. Juli 2008 01:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

anonym
beantwortet von Rolfe am 7. Juli 2008 00:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

SilviaChristina
beantwortet von SilviaChristina am 7. Juli 2008 00:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

MarcSu
beantwortet von MarcSu am 7. Juli 2008 00:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ärzte sind immer im Dienst und zwar im Dienst der Allgemeinheit, durch ihren hypokratischen Eid.

abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

jbinfo
beantwortet von jbinfo am 7. Juli 2008 00:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

Beezley
beantwortet von Beezley am 7. Juli 2008 00:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die meisten ärzte MÜSSTEN das auch instinkt machen

abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern
Kommentar von Tigerkater am 8. Juli 2008 13:44

Das ist kein Instinkt sondern ärztliche Selbstverständlichkeit.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 6. Juli 2008 23:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

Devilkater
beantwortet von Devilkater am 6. Juli 2008 23:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 17. Dezember 2008 20:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: ja, trotz Betreuung durch andere ist er verpflichtet sich sofort zu kümmern

saiw556
beantwortet von saiw556 am 25. November 2008 17:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein, denn sie ist ja schon mal versorgt worden

Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.