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Ist ein Abschleppen eines Zuges (bspw. Sprinter + Anhänger), der liegengeblieben ist erlaubt, wenn

gefragt von erazor am 19.02.2008 um 22:47 Uhr

...jemand mit dem PKW vorbeikommt? Rein theoretisch kann diese Kombination ja auch ein kleiner LKW mit einem Anhänger sein. Dürfte ein PKW denjenigen dann abschleppen? Schon mal im Voraus danke für eure Antworten.


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PKW (146)
Zug (119)
Abschleppen (21)
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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 20. Februar 2008 08:45
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Das "Abschleppen" (im Gegensatz zum "Schleppen") müsste erlaubt sein, da es ja in dem Fall darum geht, ein fahruntüchtiges Gefährt aus dem Verkehr zu ziehen. "Geschleppt" werden darf dagegen nur ein Fahrzeug mit maximal zwei Achsen; und ein kleiner LKW + Anhänger hat ja mehr.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 19. Februar 2008 22:51
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Das Problem ist wohl der Führerschein und die Leistung des PKW. L.G.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 19. Februar 2008 22:56
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Der Hänger muß abgekoppelt werden. Es darf nicht im ** Gespann** abgeschleppt werden. Wenn der PKW genug Power hat ist dies erlaubt. (aber nicht gut verträglich für den PKW).


Bellator
beantwortet von Bellator am 19. Februar 2008 22:56
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Das Abschleppen auf eigener Achse bildet keinen „Zug“. Es gelten hier nicht die StVO-Regelungen über die max. Fahrzeug-Zuglänge und die max.-zulässigen Anhängelasten.

Wenn aber ein abzuschleppendes Kfz, z. B. LKW mit Anhänger oder Auflieger abgekoppelt werden kann, darf nicht zusammen abgeschleppt werden

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen


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