...jemand mit dem PKW vorbeikommt? Rein theoretisch kann diese Kombination ja auch ein kleiner LKW mit einem Anhänger sein. Dürfte ein PKW denjenigen dann abschleppen? Schon mal im Voraus danke für eure Antworten.

Das "Abschleppen" (im Gegensatz zum "Schleppen") müsste erlaubt sein, da es ja in dem Fall darum geht, ein fahruntüchtiges Gefährt aus dem Verkehr zu ziehen. "Geschleppt" werden darf dagegen nur ein Fahrzeug mit maximal zwei Achsen; und ein kleiner LKW + Anhänger hat ja mehr.
Das Problem ist wohl der Führerschein und die Leistung des PKW. L.G.

Der Hänger muß abgekoppelt werden. Es darf nicht im ** Gespann** abgeschleppt werden. Wenn der PKW genug Power hat ist dies erlaubt. (aber nicht gut verträglich für den PKW).

Das Abschleppen auf eigener Achse bildet keinen „Zug“. Es gelten hier nicht die StVO-Regelungen über die max. Fahrzeug-Zuglänge und die max.-zulässigen Anhängelasten.
Wenn aber ein abzuschleppendes Kfz, z. B. LKW mit Anhänger oder Auflieger abgekoppelt werden kann, darf nicht zusammen abgeschleppt werden