Bin gerade dabei, einen BAfög Antrag auszufüllen. Ich habe einen älteren Motorroller - inwiefern muss ich ihn angeben?

Ja da er eine Person befördern kann
Zu den Kraftfahrzeugen zählen u. a. (in Klammern jeweils die entspr. Abkürzungen):
* Motorräder (Krad) in den straßenverkehrsrechtlichen Kategorien
o Kraftrad
o Kleinkrafträder
o Leichtkrafträder / Motorroller
o Motorfahrräder (Mofas) (auch Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektroroller)