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Ist ein 50ccm Motorroller ein Personenkraftfahrzeug?

gefragt von einmike am 08.06.2009 um 21:26 Uhr

Bin gerade dabei, einen BAfög Antrag auszufüllen. Ich habe einen älteren Motorroller - inwiefern muss ich ihn angeben?


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FtRon
beantwortet von FtRon am 8. Juni 2009 21:30
2x
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Ja da er eine Person befördern kann

Zu den Kraftfahrzeugen zählen u. a. (in Klammern jeweils die entspr. Abkürzungen):

* Motorräder (Krad) in den straßenverkehrsrechtlichen Kategorien
      o Kraftrad
      o Kleinkrafträder
      o Leichtkrafträder / Motorroller
      o Motorfahrräder (Mofas) (auch Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektroroller)

Tigertears
beantwortet von Tigertears am 8. Juni 2009 21:27
0x
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Nein.



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