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Ist eigentlich die Aufforderung zu strafbaren Handlungen bereits strafbar?

gefragt von sendersender am 12.04.2008 um 15:42 Uhr

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freefree
beantwortet von freefree am 12. April 2008 16:34
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Definitiv - JA !!!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. April 2008 15:48
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Nach § 26 StGB wird der Anstifter gleich einem Täter bestraft.

Aus verschiedenen Gründen ist es aber fraglich, ob die von Dir angeführte Frage als Anstiftung zu einer Straftat zu werten ist.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 12. April 2008 15:53

Würde es Deiner Meinung nach ausreichen, wenn der Support das löscht und die Sache wäre erledigt - oder kann man das so einfach nicht sagen?

(Oder altersabhängig?)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 12. April 2008 15:55

@sender: wo siehst du eine aufforderung zur straftat? ich sehe nur eine frage.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 12. April 2008 16:02

Xy, ich weiß doch nicht, wo da die Grenze liegt. Das war mit ein Grund, warum ich gefragt habe. Ich würde es als Scherz abtun, die Frage im Zweifel gelöscht sehen wollen und gut ist.

Aber ist das so einfach?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 12. April 2008 16:06

@sender: wenn ich ihm jetzt den code nenne, stifte ich ihn doch nicht an eine straftat zu begehen. die zu begehen hat er doch selber schon vorgehabt.

@wolf: sag doch was, wie ist es denn nun?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 12. April 2008 16:07

Wenn der Support das löscht, wäre die Sache jedenfalls erledigt. Ich sehe hier aber nicht unbedingt ein Erfordernis dazu.

Aufforderung zu einer Straftat? Da (wenn man nicht gerade Schäuble heißt) grundsätzlich davon auszugehen ist, daß Bürger sich gesetzeskonform verhalten sehe ich hier jemanden, der eine legale Möglichkeit sucht.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 12. April 2008 16:11

Du bist ein Gutmensch. DH.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 12. April 2008 15:43
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Ja.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 12. April 2008 15:46

Na, dann will ich mich doch mal beanstanden. Mal sehen, was der Support dazu meint...

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 12. April 2008 15:47

Suchst du Diskussionsstoff? Ist ein bisschen langweilig heute.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 12. April 2008 15:51

Nö.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 12. April 2008 15:44
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Das gehört wie Hehlerei zu Straftaten.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 12. April 2008 15:45
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Ja! Manche wissen glaube ich gar nicht was sie tun.



emjay
beantwortet von emjay am 12. April 2008 15:46
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Bei solchen Fragen stell ich mir jedes Mal die Frage, ob die Leute völlig den Verstand verloren haben. Ich setze mal voraus, daß es sich hierbei um einen jüngeren Teilnehmer handelt. Wahrscheinlich kennt er sich einfach noch nicht so aus.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 12. April 2008 15:54

Die erste und wohl auch letzte Frage dieses Teilnehmers, sozusagen...


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. April 2008 15:53
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der versuch von dem user ist zwar billig, aber als eine aufforderung zur straftat kann das nicht gezählt werden.

er fragt lediglich, ob jemand den code kennt, fordert niemanden auf diesen code zu nennen.

egao, er stellt eine frage, weiter gar nix.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 12. April 2008 15:57

"..sag ihn mir biiitte !!"

Immerhin bittet er um die Überlassung eines Freischaltcodes. Ich weiß nicht, ob die Weitergabe der Codes bereits strafbar ist, oder erst die Anwendung.


anonym
beantwortet von derExperte am 12. April 2008 15:56
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Ja, nur weil man es nichts selbst tut ist es nicht weniger schlimm.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 12. April 2008 18:43
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Ich betrachte diese Frage nicht als "Aufforderung zu einer Straftat!"


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 12. April 2008 19:25
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Die Frage ist doch nur: Wer kennt den Aktivierungscode? Und so eine Frage ist doch durchaus zulässig. Ich kenne sogar viele Key Codes und Passwörter zu wirklich geheim deklarierten Sachen. Und wenn man mich danach fragt, gebe ich auch offen zu, dass ich sie kenne. Weder die Frage noch meine Antwort wären in irgendeiner Form strafrelevant.


anonym
beantwortet von AALFI am 12. April 2008 20:47
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Beihilfe zur Anstiftung oder Anstiftung zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. April 2008 23:01
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Ja.


anonym
beantwortet von FritzBlitz am 13. April 2008 17:55
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Ja


Haaza
beantwortet von Haaza am 8. Mai 2008 13:48
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JA !!!


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 13. August 2008 19:58
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Ja, das gilt als Beihilfe!



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