Sender am 12.04.2008 um 15:42 Uhr
Zum Beispiel eine solche:
http://www.gutefrage.net/frage/wer-kennt-den-aktivierungs-code-fuer-magix-video-...

Nach § 26 StGB wird der Anstifter gleich einem Täter bestraft.
Aus verschiedenen Gründen ist es aber fraglich, ob die von Dir angeführte Frage als Anstiftung zu einer Straftat zu werten ist.
Sender am 12. April 2008 15:53 Würde es Deiner Meinung nach ausreichen, wenn der Support das löscht und die Sache wäre erledigt - oder kann man das so einfach nicht sagen?
(Oder altersabhängig?)
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 12. April 2008 15:55 @sender: wo siehst du eine aufforderung zur straftat? ich sehe nur eine frage.
Sender am 12. April 2008 16:02 Xy, ich weiß doch nicht, wo da die Grenze liegt. Das war mit ein Grund, warum ich gefragt habe. Ich würde es als Scherz abtun, die Frage im Zweifel gelöscht sehen wollen und gut ist.
Aber ist das so einfach?
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 12. April 2008 16:06 @sender: wenn ich ihm jetzt den code nenne, stifte ich ihn doch nicht an eine straftat zu begehen. die zu begehen hat er doch selber schon vorgehabt.
@wolf: sag doch was, wie ist es denn nun?
WolfRichter am 12. April 2008 16:07 Wenn der Support das löscht, wäre die Sache jedenfalls erledigt. Ich sehe hier aber nicht unbedingt ein Erfordernis dazu.
Aufforderung zu einer Straftat? Da (wenn man nicht gerade Schäuble heißt) grundsätzlich davon auszugehen ist, daß Bürger sich gesetzeskonform verhalten sehe ich hier jemanden, der eine legale Möglichkeit sucht.
Sender am 12. April 2008 16:11 Du bist ein Gutmensch. DH.

Ja! Manche wissen glaube ich gar nicht was sie tun.

Bei solchen Fragen stell ich mir jedes Mal die Frage, ob die Leute völlig den Verstand verloren haben. Ich setze mal voraus, daß es sich hierbei um einen jüngeren Teilnehmer handelt. Wahrscheinlich kennt er sich einfach noch nicht so aus.
Sender am 12. April 2008 15:54 Die erste und wohl auch letzte Frage dieses Teilnehmers, sozusagen...

der versuch von dem user ist zwar billig, aber als eine aufforderung zur straftat kann das nicht gezählt werden.
er fragt lediglich, ob jemand den code kennt, fordert niemanden auf diesen code zu nennen.
egao, er stellt eine frage, weiter gar nix.
Sender am 12. April 2008 15:57 "..sag ihn mir biiitte !!"
Immerhin bittet er um die Überlassung eines Freischaltcodes. Ich weiß nicht, ob die Weitergabe der Codes bereits strafbar ist, oder erst die Anwendung.
Ja, nur weil man es nichts selbst tut ist es nicht weniger schlimm.

Ich betrachte diese Frage nicht als "Aufforderung zu einer Straftat!"

Die Frage ist doch nur: Wer kennt den Aktivierungscode? Und so eine Frage ist doch durchaus zulässig. Ich kenne sogar viele Key Codes und Passwörter zu wirklich geheim deklarierten Sachen. Und wenn man mich danach fragt, gebe ich auch offen zu, dass ich sie kenne. Weder die Frage noch meine Antwort wären in irgendeiner Form strafrelevant.
Beihilfe zur Anstiftung oder Anstiftung zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat