Wenn es um die Berechnung von Unterhalt für ein volljähriges Kind geht, wird dann der Ehegattenunterhalt als Einkommen gerechnet? D. h., wird der Betrag wie erwirtschaftetes Einkommen aus unselbstständiger Arbeit gezählt?
Das volljährige Kind bekommt doch keinen Ehegattenunterhalt, oder? Das ist ein bisschen missverständlich.
Grundsätzlich gilt für staatliche Zuschüsse und Ansprüche: alles, was jemand "einnimmt", egal von wem und egal wofür, gilt als Einkommen. Dass für die Mutter als Einkommen auch das gilt, was sie für das Kind bekommt, hängt damit zusammen, dass beim Bedarf der Mutter das Kind wiederum mitzählt als Bedarfsgemeinschaft.
Selbst Rück- und Nachzahlungen zählen mit, wenn auch nur temporär.

Ist das volljährige Kind verheiratet dann kann es nicht mehr in der Steuererklärung der Eltern erscheinen. Dann muss es selber eine Steuererklärung abgeben.
hallo, für das Kind, noch 17, wird Unterhalt gezahlt. Da es jetzt 18 wird, somit volljährig, wird der Empfänger des Ehegattenunterhaltes, der bisher auch den Kindesunterhalt bekommen hat da das Kind bei ihm lebt, wohl mehr Unterhalt für das Kind haben wollen (obwohl die Volljährige selbst für die "Einklagung" zuständig sein müsste). Es geht jetzt einfach darum, ob sich der Ehegattenunterhaltsempfänger den eigenen Unterhalt als Einkommen anrechnen lassen muss, wenn es zu einer Neuberechnung des Kindesunterhaltes kommenn sollte. Verständlich?
... schon. Aber der Anspruch des Kindes hängt doch davon ab, welches "Einkommen" (Ausbildungsvergütung, Bafög, HartzIV-Anteil etc.)das Kind hat und welches Einkommen der Unterhaltpflichtige hat. Das Einkommen desjenigen, bei dem das volljährige Kind wohnt, ist in diesem Fall unerheblich, weil es ja um den Anspruch des Kindes geht. Im Übrigen bekommt das Kind nicht automatisch mehr Unterhalt, weil es 18 geworden ist. Es kommt auf die wirtschaftliche Situation des Kindes an!