Ist doppelte Haushaltsführung möglich? Grenzgänger Deutschland -> Schweiz
Hallo zusammen,
jetzt habe ich mich auch mal angemeldet und hoffe ich kann zukünftig auch Licht in das ein oder andere Dunkle bringen. Doch nun gleich eine Frage:
Mein Freund und ich haben vor ein paar Monaten den Schritt gewagt in der Schweiz zu arbeiten und in Deutschland zu wohnen also Grenzgänger zu werden. Davor haben wir immer in Deutschland gearbeitet und beide bei den eigenen Eltern gewohnt (gleicher Ort).
Wir sind näher an die Schweiz gezogen, etwa 70 Kilometer von der Eltern weg, und haben eine Eigentumswohnung gekauft. Da wir 5 Tage in der Woche dort in der Wohnung sind und jedes freie Tage zurück nachhause zu den Eltern fahren.
Da eigentlich unser soziales Leben im Umfeld der Familie abläuft bzw. wir dort natürlich alle Freunde haben. Die gekaufte Wohnung würden wir gegen als Zweitwohnsitz anmelden um auch die KFZ-Kennzeichen aus der Heimat behalten zu können.
Fragen: Doppelte Haushaltsführung möglich? Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es bei dieser Konstellation?
Wichtig wäre uns KEINE Steuerhinterziehung zu tätigen, einfach wie es vorgeschrieben ist oder welche Möglichkeiten wir haben.
Vielen Dank...schon mal DAUMEN hoch ;).
1 Antwort
Hallo! Kurz zusammengefasst, seid ihr in die Nähe eures Arbeitsortes gezogen, auch wenn dieser im Ausland liegt. Da ihr nicht miteinander verheiratet seid, kommt für jeden die Einzelveranlagung in Betracht. Die Antwort auf die Frage nach der doppelten Haushaltsführung, kann dann erst sachgerecht beantwortet werden, wenn die Frage des Arbeitgebers geklärt ist. Ist der Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen, welches eine Filiale in der Schweiz hat? Sofern der Arbeitgeber seinen Sitz in der Schweiz hat und eure Lohnabrechnungen erfolgen nach schweizer Recht, hättet ihr kein inländisches Einkommen, auch wenn euer Wohnsitz weiter in Deutschland liegt. Eine doppelte Haushaltsführung für ledige Steuerpflichtige sieht das Gesetz nur in Ausnahmefällen vor,z. B wenn kranke Angehörige gepflegt werden müssen und man im wesentlichen die Haushaltsführung bestimmt. Die Anmeldung von 1. oder 2. Wohnsitz hat unter Umständen nur Auswirkung auf eine Zweitwohnsitzsteuer. Leider gibt der Sachverhlat so nicht mehr her, ohne mit Vermutungen arbeiten zu müssen.
Danke für die gute Antwort.
Also ist ein schweizer Unternehmen und das Einkommen ist auch schweizer Franken auf ein schweizer Konto. Allerdings (weiss nicht ob es eine Rolle spielt) zahlen wir auch brav alle drei Monate ordentlich Steuern jeder an das Finanzamt in Deutschland... Zweitwohnsitzsteuer gibt es nicht wo wir neu hingezogen sind.