Wenn ich bei jemanden einbreche und 100.000 Euro klaue, und dieses dem Finanzamt dann nicht melde, werde ich wegen Steuerhinterziehung angeklagt?

Das ist selbstverständlich eine Steuerhinterziehung. Du mußt natürlich in Deiner Steuererklärung den Diebstahl des Geldes angeben und darauf Steuern zahlen.

Du musst nur die Erträge aus dem geklauten Geld ordnungsgemäß versteuern, mehr nicht :-)
Suflaki am 6. November 2009 18:02 Stimmt nicht, weil das Geld aus dem Diebesgewerbe kommt und somit ist bereits darauf eine Gewerbeertragssteuer zu entrichten ... ;-)
Klare Frage - klare Antwort : im § 2 Abs. 1 EStG sind die Einkünfte aufgelistet, die der Einkommensteuer unterliegen. Raub, Diebstahl und Betrug sind nicht dabei. Auch der § 22 (sonstige Einkünfte) enthält keinen Hinweis auf diese Einnahmequellen.
Es wäre auch einigermaßen kompliziert zu handhaben. Das Prinzip der Ermittlung von Einkünften ist ja immer "Einnahmen - Ausgaben".
Man könnte dann also die Aufwendungen gegen die Beute rechnen. Da wären z.B. Fahrtkosten zum Einbruchsort und zur vorherigen Beobachtung, was sofort die Frage aufwirft, ob dafür ein Fahrtenbuch zu führen ist.
Weiterhin käme die Anschaffung von Einbruchswerkzeug (Hammer, Meisel, Stemm - oder Brecheisen, Bohrer) in Betracht. Wie aber dem Finanzamt glaubhaft machen, dass diese Werkzeuge nicht auch privat genutzt werden ?
Selbst die Anerkennung bestimmter Bekleidungsstücke zur Unkenntlichmachung der Person und zur lautlosen Fortbewegung als Berufsbekleidung ist heftig umstritten.
Sollten die Aktivitäten mindestens acht Stunden dauern, könnte man sogar noch Verpflegungsmehraufwendungen beanspruchen.
Und wie wäre es mit den Kosten für einen eventuellen Unfall auf dem Weg dahin oder beim Einbruch selbst ?
Fragen über Fragen !
Mein Rat : Verzichte auf den Einbruch und werde Banker. Da kannst du andere Leute viel effektiver berauben und das ganz ohne Risiko.
Um mit Berthold Brecht zu sprechen (leicht abgewandelt) : "Was ist schon der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank !"
...also, das hier ist die einzige gescheite und richtige Antwort in diesem Thread. Sauber!

Suflaki am 6. November 2009 18:00 Hirn ist aus, jetzt sind Titt.. dran ... ;-)
Die Frage ist einmal genial gestellt aber auch sehr einfach zu beantworten.
Wenn jemand Geld klaut, wird er durch diesen Diebstahl ja nicht Eigentümer des Geldes sondern hat ja die Verpflichtung, dieses geklaute Geld zurück zu zahlen. In so fern ist der vorübergehende Besitz des Geldes nicht steuerpflichtig.
Dies die Meinung eines "nicht" Juristen

Einbruch ist strafbar.Das hat mit dem Finanzamt sehr wenig zu tun.Du mußt nur erklären können aus welcher "Quelle"dieser Betrag stammt,kannst du das nicht,wird er eingezogen und du wanderst in den Knast.Pierrot

Merci für den Lacher am Nachmittag. Al Capone wurde meines Wissens genau aus solchen Gründen (oder besser gesagt Steuerhinterziehung ;-) verhaftet...
Aber dein Gedankengang aus dem diese Frage resultiert zeugt von viel Fantasy deshalb "Gute Frage" von mir ;-)
Die Mafia wäscht auch Geld. Das wird wohl einen Grund haben. Al Capone ging wegen Steuerhinterziehung hinter Gittern, nicht wegen Mord, Zuhälterei oder Alkoholschmuggel. Sei gewarnt, denn niemand ist sicher vor dem Tod und der Steuer. An deiner Stelle würde ich das Geld als Einnahmen deklarieren.

Beides "blöd" Einbrechen und dann noch Steuer melden
aber falls doch
natürlich wäre dann auf das "Einkommen" Steuer zu zahlen.

Hoffentlich wird das nicht wieder gleich gelöscht. Ist "Einkommen" aus Einbruch Einkommenssteurpflichtig? Bin gespannt auf die Antworten.
Bist du Dumm??
augustkoenigin am 6. November 2009 18:00 Ich finde die Überlegung genial.

Haha, wie genial! Ich glaub, dann hast du eher ganz andere Probleme :-) Aber du kannst das ja mal dem FA melden und schauen wie die reagieren...
Ich glaube dann wäre das Finanzamt Dein kleinere Problem.