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Ist dieses Steuerbetrug?

gefragt von matthi75 am 06.11.2009 um 17:57 Uhr

Wenn ich bei jemanden einbreche und 100.000 Euro klaue, und dieses dem Finanzamt dann nicht melde, werde ich wegen Steuerhinterziehung angeklagt?

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Geld x 22.734 Steuern x 2.941

Suflaki
beantwortet von Suflaki am 6. November 2009 17:59
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Das ist selbstverständlich eine Steuerhinterziehung. Du mußt natürlich in Deiner Steuererklärung den Diebstahl des Geldes angeben und darauf Steuern zahlen.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 6. November 2009 17:59
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Du musst nur die Erträge aus dem geklauten Geld ordnungsgemäß versteuern, mehr nicht :-)

Kommentar von 8b5b8189a654b6b3374eb310b4c50a61smallSuflaki am 6. November 2009 18:02

Stimmt nicht, weil das Geld aus dem Diebesgewerbe kommt und somit ist bereits darauf eine Gewerbeertragssteuer zu entrichten ... ;-)


fnmama
beantwortet von fnmama am 6. November 2009 17:58
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kann sein-kommt man für dummheit in den knast???

Kommentar von Tadugor am 6. November 2009 17:59

wegen Dummheit kommt keiner ins Gefängnis auch nicht in den Knast. Hallo!

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 6. November 2009 18:00

Leider !

Kommentar von 913546f9c97acfe43116aeb0c2ec980fsmallfnmama am 6. November 2009 18:00

eben-auch einer der es nicht versteht...was ich damit sagen wollte


anonym
beantwortet von nemo13 am 7. November 2009 12:23
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Klare Frage - klare Antwort : im § 2 Abs. 1 EStG sind die Einkünfte aufgelistet, die der Einkommensteuer unterliegen. Raub, Diebstahl und Betrug sind nicht dabei. Auch der § 22 (sonstige Einkünfte) enthält keinen Hinweis auf diese Einnahmequellen.
Es wäre auch einigermaßen kompliziert zu handhaben. Das Prinzip der Ermittlung von Einkünften ist ja immer "Einnahmen - Ausgaben".
Man könnte dann also die Aufwendungen gegen die Beute rechnen. Da wären z.B. Fahrtkosten zum Einbruchsort und zur vorherigen Beobachtung, was sofort die Frage aufwirft, ob dafür ein Fahrtenbuch zu führen ist.
Weiterhin käme die Anschaffung von Einbruchswerkzeug (Hammer, Meisel, Stemm - oder Brecheisen, Bohrer) in Betracht. Wie aber dem Finanzamt glaubhaft machen, dass diese Werkzeuge nicht auch privat genutzt werden ?
Selbst die Anerkennung bestimmter Bekleidungsstücke zur Unkenntlichmachung der Person und zur lautlosen Fortbewegung als Berufsbekleidung ist heftig umstritten.
Sollten die Aktivitäten mindestens acht Stunden dauern, könnte man sogar noch Verpflegungsmehraufwendungen beanspruchen.
Und wie wäre es mit den Kosten für einen eventuellen Unfall auf dem Weg dahin oder beim Einbruch selbst ?
Fragen über Fragen !
Mein Rat : Verzichte auf den Einbruch und werde Banker. Da kannst du andere Leute viel effektiver berauben und das ganz ohne Risiko.
Um mit Berthold Brecht zu sprechen (leicht abgewandelt) : "Was ist schon der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank !"

Kommentar von EnnoBecker am 8. November 2009 08:56

...also, das hier ist die einzige gescheite und richtige Antwort in diesem Thread. Sauber!


anonym
beantwortet von romar1581 am 6. November 2009 17:59
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Eine mehr philosophische Frage!


anonym
beantwortet von Annaberg am 6. November 2009 17:58
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Nein, das Finanzamt erfährt es nicht.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 6. November 2009 17:58
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Herr laß es Hirn regnen.
Kommentar von 8b5b8189a654b6b3374eb310b4c50a61smallSuflaki am 6. November 2009 18:00

Hirn ist aus, jetzt sind Titt.. dran ... ;-)


anonym
beantwortet von eckikoeln am 7. November 2009 13:12
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Die Frage ist einmal genial gestellt aber auch sehr einfach zu beantworten.

Wenn jemand Geld klaut, wird er durch diesen Diebstahl ja nicht Eigentümer des Geldes sondern hat ja die Verpflichtung, dieses geklaute Geld zurück zu zahlen. In so fern ist der vorübergehende Besitz des Geldes nicht steuerpflichtig.

Dies die Meinung eines "nicht" Juristen


pierrot
beantwortet von pierrot am 6. November 2009 18:02
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Einbruch ist strafbar.Das hat mit dem Finanzamt sehr wenig zu tun.Du mußt nur erklären können aus welcher "Quelle"dieser Betrag stammt,kannst du das nicht,wird er eingezogen und du wanderst in den Knast.Pierrot


Saahira
beantwortet von Saahira am 6. November 2009 18:02
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Merci für den Lacher am Nachmittag. Al Capone wurde meines Wissens genau aus solchen Gründen (oder besser gesagt Steuerhinterziehung ;-) verhaftet...

Aber dein Gedankengang aus dem diese Frage resultiert zeugt von viel Fantasy deshalb "Gute Frage" von mir ;-)


anonym
beantwortet von ruediger32 am 6. November 2009 18:00
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Die Mafia wäscht auch Geld. Das wird wohl einen Grund haben. Al Capone ging wegen Steuerhinterziehung hinter Gittern, nicht wegen Mord, Zuhälterei oder Alkoholschmuggel. Sei gewarnt, denn niemand ist sicher vor dem Tod und der Steuer. An deiner Stelle würde ich das Geld als Einnahmen deklarieren.


48Clemens
beantwortet von 48Clemens am 6. November 2009 18:00
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Beides "blöd" Einbrechen und dann noch Steuer melden

aber falls doch

natürlich wäre dann auf das "Einkommen" Steuer zu zahlen.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 6. November 2009 17:59
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Nur wegen schweren Diebstahls.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 6. November 2009 17:59
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Hoffentlich wird das nicht wieder gleich gelöscht. Ist "Einkommen" aus Einbruch Einkommenssteurpflichtig? Bin gespannt auf die Antworten.


anonym
beantwortet von Amandaveranda am 6. November 2009 17:59
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Bist du Dumm??

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 6. November 2009 18:00

Ich finde die Überlegung genial.


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 6. November 2009 17:59
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Haha, wie genial! Ich glaub, dann hast du eher ganz andere Probleme :-) Aber du kannst das ja mal dem FA melden und schauen wie die reagieren...


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 6. November 2009 17:58
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Ich glaube dann wäre das Finanzamt Dein kleinere Problem.


KRU3M3L
beantwortet von KRU3M3L am 6. November 2009 17:58
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wegen diebstahls evtl?


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