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Ist dieses BAB nicht zu wenig? 64€ ? (Berufsausbildungsbeihilfe)

gefragt von AnonymussAnonymuss am 27.09.2009 um 15:50 Uhr

Bedarf für Lebensunterhalt 559€

Bedarf für Fahrtkosten 43€

Gesamtbedarf 602 €

Einkommen Azubigehlt 537€

HÖHE BAB 64€

Das ist doch viel zu wenig oder nicht?

Allein Meine Miete beträgt 290€

(davon 40€ für Warmwasser und 20€ für Stellplatz)

Strom habe ich auch noch 18€ im Monat

Betriebskosten Hausverwaltung 50€ Monat

Telefon + Internet = 50€

(Meine Eltern haben keinen Einkommen - also nich mitberechnen!

Ich habe auch gehört das es nach einem bewilligten BAB Antrag noch die Möglichkeit gibt bei der Agentur für Arbeit bei der ALG 2 Stelle Mietzuschuss zu erhalten ist das richtig?????

Tags: Sozialhilfe, ALG, Agentur, Arbeit


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Igelnasen
beantwortet von Igelnasen am 27. September 2009 15:54
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Leg doch erst mal Wiederspruch ein, sicher ist sicher und Gib den Mietvertrag und alle anderen Kosten mit an, die du hast. Bei der Arge würde ich es einfach mal Versuchen, mehr als Ablehnen können sie den Antrag auch nicht oder? Aber stell ihn schnell, den erst ab da Zahlen die auch.


Bengy
beantwortet von Bengy am 27. September 2009 16:56
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Ja, das ist richtig! Da der in der BAB enthaltene Mietzuschuss die realen Mietkosten nicht abdeckt, kann du noch Mietbeihilfe beantragen. Mehr Infos dazu hier:

http://www.dgb-jugend.de/dgbjugend/newslettersoli/artikelsuchen/soli-artikel2009/soli-artikel109/neuesjahrneuesgeldbeihilfenfuerazubis


anonym
beantwortet von ivonne82 am 27. September 2009 18:36
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ja das ist richtig da beim bab nur eine miete von 120 euro berechnet wird kannste bei der arge einen anrag auf einen mietzuschuss beantragen. du kannst ja mal bei einem bab rechner online kontrollieren. aber das hört sich schon sehr real an. ein bekannter von mir bekommt auch nicht mehr. ca 600 euro ist der bedarf abzüglich des einkommens ergibt dann die höhe vom bab.viel glück


anonym
beantwortet von Bahls am 28. September 2009 08:51
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Hallo

BAB wird nur fürs notwendigste gezahlt. 1. Für Miete bitte Wohngeld beantragen. Gibt es vorerst für 12 Monate. 2. Strom, Stellplatz, Tel+Internet sind selbstkosten. 3. Warmwasser ist ein Bestandteil der Betriebskosten- hier werden 25% als selbstkosten gerechnet. 4. Spritkosten können wenn Nachweis vorliegt für die kürz.-Strecken abgerechnet werden. Das gilt auch für Bahn und Buse.

alles klar


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 27. September 2009 15:53
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Oh, der gnädige Herr hat ein Auto ??


Anonymuss
beantwortet von Anonymuss am 27. September 2009 15:53
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anonym
beantwortet von Bahls am 28. September 2009 08:53
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Hallo

Mietzuschuss bitte beim Sozialträger ( Wohngeldstelle ) unter Vorlage aller Einkommen beantragen >> 12 Monate vorerst


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