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ist dieser spartrick erlaubt?

gefragt von elliotelliot am 18.09.2008 um 14:33 Uhr

wenn man auf briefen schreibt entgelt bezahlt empfänger....


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BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 18. September 2008 14:34
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Ich würde den Brief nicht annehmen, dann kommt er zurück und du zahlst doch!

Kommentar von 5d45023d3e5d9393f73d0d9d4e0e38a9smallJoGerman am 19. September 2008 07:59

...plus eine Rücksendegebühr (und der Brief ist immer noch bei Dir).


anonym
beantwortet von Lea2006 am 18. September 2008 14:35
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Ob es erlaubt ist oder nicht - es wäre unverschämt


anonym
beantwortet von Regenmacher am 18. September 2008 14:34
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Wenn er es denn macht? Wenn nicht, haste den Brief mit Strafporto zurück.


Kanzler
beantwortet von Kanzler am 18. September 2008 14:35
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Erlaubt ist es, aber die Wahrscheinlichkeit das er angenommen wird ist eher gering

Kommentar von 46fa97a5b70681d5ac78efb60f0c6867smallelliot am 18. September 2008 14:36

also finger weg?

Kommentar von Simple_avatar4smallKanzler am 18. September 2008 14:37

wie gesagt es ist nicht verboten


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 18. September 2008 14:36
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erlaubt schon, aber wenn der Empfänger den Brief nicht annimmt und er wieder zu dir zurückkommt musst du zahlen!




Kommentar von 46fa97a5b70681d5ac78efb60f0c6867smallelliot am 18. September 2008 14:37

wie viel zahlt man dann? (wenn)


anonym
beantwortet von tyloner am 18. September 2008 14:41
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Erlaubt ist es schon, aber wenn der Empfänger den Brief nicht annimmt und er wieder zu dir zurückkommt musst du zahlen! Dreistigkeit siegt zwar gelegentlich, dauerhaft würde ich das nicht machen. Anders ist das wenn Du Post bekommst in der ein Umschlag ist auf dem das Wort "Antwort" steht, diesen kannste mit reinem Gewissen unfrankiert abschicken.


VanNelle
beantwortet von VanNelle am 18. September 2008 14:47
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Am besten ist, wenn Du vorne auf den Umschlag eine nicht existierende Adresse schreibst und als Absender den eigentlichen Adressaten. Dann keine Marke drauf und ab in den Briefkasten...


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 18. September 2008 14:35
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Hin und wieder (bzw sehr oft) siegt man nur mit Dreistigkeit.


Helga80
beantwortet von Helga80 am 18. September 2008 14:36
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Erlaubt ist es. Aber unhöflich.

Kommentar von 46fa97a5b70681d5ac78efb60f0c6867smallelliot am 18. September 2008 14:36

WER VON EUCHT HATT ES MAL GEMACHT`?

Kommentar von 115f50118f1c0b3c28a30a13aed2e48esmallHelga80 am 18. September 2008 14:40

Ich hab das einmal gemacht, nachdem mich eine Firma tausendmal genervt hat (habe drei mal ein Abo schriftlich kündigen müssen, wohlgemerkt das gleiche, und die haben die Kündigung immer wieder "verlegt", ich hab nen Inkassounternehmen aufgehetzt bekommen, und da hats gereicht, da wollte ich unhöflich sein)

Kommentar von D987caf9014a26fc1e12ca594a12f2c3smalldonnerunddoria am 18. September 2008 20:34

in der Art nicht, aber wenn ich FRANKIERTE Post von mir unbekannten Absendern (meistens Werbe-/Bettelbriefe) bekomme, streiche ich meine Anschrift durch und schreibe DICK auf den Umschlag. "Annahme verweigert - zurück an Absender" Fazit: ich bekomme garantiert von der Firma keine unerwünschte Post mehr! Klappt immer!!!

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 18. September 2008 14:37

Wenn nicht sogar etwas dreist!!


sucre
beantwortet von sucre am 18. September 2008 14:37
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wesentlich einfacher wäre es, deine nachricht in blindenschrift zu verfassen, dann bezahlst du überhaupt kein porto!!! du musst den brief aber offen lassen...

Kommentar von 46fa97a5b70681d5ac78efb60f0c6867smallelliot am 18. September 2008 14:38

kann keine blindenschrift..verfassen


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