chivay am 29.06.2009 um 11:59 Uhr
Beim Besuch der Website eines Zeitschriftenverlags sieht man einen dicken Button mit "30 Tage gratis Testen". Durch Drücken dieses Buttons gelangt man an das untere Ende derselben Seite auf ein Bestellformular das mit "Ihre Gratis-Anforderung...." beginnt und "Jetzt gratis testen" endet. Von Preisen ist bisher nichts zu sehen.
Wer nun vorschnell auf "Jetzt gratis testen" drückt, geht nach Meinung des Verlags hier einen Vertrag ein. Dass das Angebot kostenpflichtig ist, steht zwar in der Mitte der Seite, ist aber erst nach lesen der gesamten Seite bzw. Zurückscrollen erkennbar. Ist die Gestaltung dieser Website zulässig, grenzwertig oder unzulässig?
Link auf die fragliche Website:
1) https://www.pro-kiga.de/fachliteratur-shop/ 2) und dann "Recht & Sicherheit in der KiTa" wählen! (direkter Link geht nicht)
P.S. Antworten verstehe ich natürlich NICHT als rechtliche Beratung! Ich habe die fraglichen 9,80 € für mein vorschnelles Handeln bereits bezahlt. Dennoch interessiert mich die Frage, ob dieses Vorgehen zulässig ist (d.h. die strengen Anforderungen an Online-Angebote erfüllt). Was denkt ihr?

Ich denke, das ist korrekt. Die Bedingungen und die Kosten sind eigentlich gut ersichtlich. Es ist ja tatsächlich umsonst, wenn du innert 30 Tagen stornierst.

Du zahlst jede Ausgabe einzeln (die erste natürlich nicht), es ist keine Mindestvertragslaufzeit oder lange Kündigungsfrist eingebaut. Das Angebot ist also klar ausgewiesen und nicht hinterlistig oder so.
Das ist aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung (gerade weil man jederzeit kündigen kann).
Zulässig sind ausschliesslich Varianten, bei denen der User ohne Weiters erkennen kann, was ihm in der Folge geschieht. Allerdings gibt es hier unterschiedliche Auslegungen. Am besten Finger Weg, von nicht ganz durchsichtigen Angeboten.
Ich hatte da auch mal rechtlichen Stress, mit Genealogie. Diese Seite zockt ähnlich ab, ich habe weder bezahlt noch reagiert, so haben sie nichts machen können!
chivay am 29. Juni 2009 12:14 Interessant. Offenbar wissen die selber, das sie dort nicht ganz eindeutig sind. Bei meiner telefonischen Abbestellung wurde mir ämüsiert vorgehalten, dass ich offenbar das Kleingedruckte nicht gelesen habe - unverschämt und ärgerlich.

Mit dem Absenden des Bestellformular gehst du ganz klar ein Abo-Vertrag für 12 Monatsausgaben dieser Zeitschrift ein, mit der Option, dass die erste Ausgabe kostenlos ist und du ein 30-tägliches Kündigungsrecht hast.
Dieses geht auch eindeutig aus den AGB's hervor, die man grundsätzlich auch lesen sollte, bevor man den Haken davor macht.
Fraglich ist hier lediglich, dass kein Hinweis auf ein 2-wöchentliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB auf der Seite erfolgt. Dieses hat nach § 355 Abs.3 BGB allerdings lediglich zur Folge, dass die Frist zum Widerruf des Verbrauchers nicht erlischt, und somit ein Widerruf auch nach den 2 Wochen erfolgen kann.
Ich hätte nicht bezahlt. Lass die Inkassobüros doch kommen, interessiert mich nicht,die müssen klagen, nicht ich. Von den billigen Abzocken hier im Internet haben bereits auch unsere Richter gehört!!!!
Laß die Finger davon. Abzocke!!!!!!!!!!!!!
Wieso ist das Abzocke? Oder schreibst du, weil du keine Ahnung hast?
Na,dann nur zu!
Was soll daran Abzocke sein, wenn da groß und deutlich steht, dass mann 30 Tage kostenlos testen kann.
Von einem halbwegs gebildeten Mitteleuropäer kann man erwarten, dass er weiß, dass danach ein Abo kommt.
Preis pro Ausgabe ist sogar noch Fett geschrieben und hebt sich dadurch von dem anderen Text ab.
Eigentlich sollte auch jeder wissen, das nach einem kostenlosen Test, die Leute auch irgendwann mal Geld bekommen möchten.
seh ich ganz genauso!
sehe ich nicht so. die zahlungshinweise sind bewusst so gemacht, dass sie ein normaler user nicht sehen kann:
oben der link zu "30 tage testen" -> klickt man darauf dann landet man direkt UNTER den Preis-Infos = hat sie durch diesen link übersprungen.
Nun könnte man meinen, dass man ja die AGB bestätigen muss und dort die Kosten stehen (das wäre dann rechtlich ok, weil du ja die AGB bestätigst und daher gelesen haben solltest) ABER wenn ich auf die AGB klicke kommt "Seite nicht gefunden".
Ein Fall für den Anwalt. Ich hätte da nichts bezahlt.