Ist diese Vertragsverlängerung nichtig?

4 Antworten

Verlängern darf  Verträge nur der Vertragsinhaber(im Prinzip du) , es sei denn , im Vertrag steht irgend was Ergänzendes , dass auch er darf. Oder ist er der Inhaber und du der Zahlmeister. Verzwickte Sache.

hmm ich glaube er ist Inhaber und ich Zahlmeister also hab ich wahrscheinlich die a Karte gezigen

@abdul8777

Tja, jetzt bist du im a.

Dein Sohn hat den Vertrag abgeschlossen und du zahlst über dein Konto. Die Verlängerung ist gültig! Du kannst aber deine Einzugsermächtigung widerrufen, dann wird das Studio an deinen Sohn herantreten und diesen künftig zur Kasse bitten. Mit 21 sollte man alt genug sein, selbst seine Verantwortung zu tragen.

Wer hat denn den Vertrag abgeschlossen, also unterschrieben?

Bist du es, dann kann dein Sohn den Vertrag nicht verlängern.

Ist es dein Sohn, dann kann er den Vertrag verlängern.

Das Zweite ist aber die Zahlung. Du hast ihm, deinem Sohn, die Zahlung für 6 Monate gewährt. Er nimmt die Zahlungen aber weiter unberechtigt in Anspruch - bis du die Lastschriften zurückgehen lässt. 

Er hat nun den Vertrag rechtgültig verlängert, ist aber dir zu Schadenersatz verpflichtet. 

Du hast keinen Vertrag abgeschlossen, das war dein Sohn. Musst es so sehen, ob er bar zahlt, überweist, abbuchen lässt, das hat mit dem zustandekommen des vertrages nichts zu tun. Du bust bei der zahlungsweise eine von mehreren alternativen. Daher hast du kein recht, außer dass du jederzeit sagen kannst dass du nicht mehr zahlen willst. Aber dein sohn muss dann...

Der Unterzeichner des Vertrages war aber Dein Sohn?

Dein Sohn ist geschäftsfähig und ich nehme doch an, dies uneingeschränkt. Damit ist der Vertrag rechtsgültig.

Zu aktualisieren sind lediglich die Kontodaten - zukünftige Abbuchungen erfolgen vom Konto Deines Sohnes, Du widerrufst Deine Ermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren oder stoppst den Dauerauftrag.