Eine Freundin arbeitet seit dem 15.05. bei einer Firma. Sie hat 6 Mon. Probezeit. Nun ist sie ernsthaft erkrankt und ist bis zum 31.07. krankgeschrieben. Heute hat sie die Kündigung zum 09.08. bekommen. Ist das korrekt? Darf sie in der Krankschreibung gekündigt werden und wie sieht das mit den Kündigungsfristen aus?

Ich befürcht ja, in der Kündigung wird sicher nicht als Grund stehen "Krankheit". Es kann sogar ohne Begründung gekündigt werden. LG Lotusblume
In der Probezeit darf jederzeit ohne Begründung innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden. Also dürfte diese Kündigung korrekt sein.
Danke.

Während der Probezeit können kürzere als die normalen Kündigungsfristen vereinbart werden, mindestens jedoch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Hiervon kann jedoch aufgrund tarifvertraglicher Regelungen weiter abgewichen werden, so beträgt bei manchen Tarifverträgen die Kündigungsfrist in den ersten 4 Wochen 2 Tage (§ 622 Abs. 4 BGB).
Quelle: Wikipedia
und noch gefunden:
Das Probearbeitsverhältnis, oder umgangssprachlich als Probezeit bezeichnet, dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses kennen lernen und sehen, ob sie zueinander passen. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird über den Arbeitsvertrag vereinbart. Bei einfachen Tätigkeiten gelten eine Dauer von bis zu 3 Monaten und bei höherwertigen Tätikeiten bis zu 6 Monaten als angemessen. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf das vereinbarte Einkommen und anteilig auf Urlaub in Absprache mit dem Chef. Der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate lang besteht. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt, wenn seit mehr als 4 Wochen ununterbrochen das Arbeitsverhältnis besteht. Hat ein arbeiter wärend der Probezeit an insgesamt mehr als 10 Arbeitstagen nicht gearbeitet, verlängert sich die Probezeit um die Zahl der Arbeitstage, die der Zahl der über 10 hinausgehenden Fehltage entspricht. Die Arbeitszeit und damit auch die Regelungen zu Überstunden ist in den Tarif- und Arbeitsverträgen festgelegt. .......
Sehr ausführlich. Danke.

Die Kündigungsfrist beträgt bei Vereinbarung einer Probezeit, auch wenn über die Verkürzung der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag keine Vereinbarungen getroffen worden sind, innerhalb der Probezeit grundsätzlich vierzehn Tage.
Sieht also ganz ok aus.
Danke.
Das ist korrekt so, leider: http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/personalmanagement/praxistipp_06616.html
Danke
Ja, leider. Der Arbeitgeber hätte sogar zum 2.08. kündigen können, ausser es ist eine Kündigungsfrist von einer Woche im Arbeitsvertrag festgehalten (ist wahrscheinlich auch so, sonst hätten die die Kündigung bestimmt zum 2.08. gestellt). Sorry, aber da kann sie nix machen!
Danke.
Ist ohne Begründung. Danke