ich habe anscheind einen betrag von 100 euro bei einer versicherung offen. diese forderung ist aus dem jahr 1997. jetzt habe ich post von einem inkasso unternehmen bekommen dies inkassounternehmen fordert nun 193 euro von mir. ist das nach 11,5 jahren überhaupt noch rechtens diese forderung zu stellen? muss ich bezahlen?
schon einmal danke fuer die info´s mfg frank

Eine Forderung ohne Mahnung verjährt nach drei Jahren.
Da aber keiner hier die näheren Umstände Deiner Schulden kennt, wende Dich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Soweit die Forderung nicht von Jahr zu Jahr erneuert wurde, ist sie verjährt...

Das kommt sehr auf die Umstände an und ist hier nicht so leicht zu beantworten. Jedenfalls verjährt eine Schuld nach 30 Jahren, wenn in der Zwischenzeit keine Mahnklage bei Gericht eingegangen ist. Raten könntest du dir mit dem Inkassobüro vereinbaren. Aber Achtung: Es wird teurer, als wenn du das gleich bezahlst (bezahlen kannst).
ich dachte das mit den 30jahren wurde auf 3 jahre herrab gesetzt?
moewie am 13. April 2009 18:33 das glaube ich auch
Wenn sie damals einen Titel gegen dich erwirkt haben (Mahnbescheid) dann schon, sonst eher nicht. Allerdings leben Inkassodienste auch von Provision und die wären sicher nicht so doof, eine lange verjährte Forderung erfolglos einzutreiben - kostet ja auch deren Geld. Deshalb würde ich mir schon Gedanken machen wegen der Sache!
kein titel kein mahnbescheid. das ist die erste post die ich erhalten habe
Dann könnte es noch ein Tippfehler (2007) sein. Ruf aber KEINESFALLS die Gegenseite an!!! Nur kurz schriftlich fragen, wie sich die Forderung zusammensetzt. Achso und Anwälte arbeiten selten für lau; da hast du schnell 200€ zu zahlen - ohne die Forderung des Inkassoladens!
mit dem honorar hast du recht aber ich will auch nicht irgendwelchen inkassounternehmen mein geld in den rachen schmeissen. wieso sollte ich nicht anrufen? frage aus interesse. anschreiben werde ich Sie.
Dein Gesprächspartner schaltet das Telefon auf laut und er und sein Kollege werden später vor Gericht Stein und Bein schwören, dass du angerufen hast um RATENZAHLUNG über 100% der Streitsumme anzubieten!
ich glaube ist verjährt... Ich würde mal beim Verbraucherschutz nachhaken, da du ja letztenendes nicht mehr nachvollziehen kannst, was du vor 11,5 Jahren bezahlt hast. In der Regel (Wirtschaft) müssen buchhalterische Sachen nur 10 Jahre aufgehoben werden...
ok ich werde mich auf jedenfall an die verbraucherzentrale wenden. denn ich habe auch keine ahnung wie die forderung zustande kommt. ich bin mir sicher das ich da mal eine autoversicherung hatte. das ist auch der erste brief den ich erhalten habe und der ging glatt zu meiner mutter, da wohne ich schon sehr lange nicht mehr (34jahre alt)