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ist diese forderung eingelich gerecht fertig??

gefragt von kathis1989kathis1989 am 03.11.2009 um 13:26 Uhr

hab ein web club gemacht, wusste aber nicht das des was kostet war ein geburtstags "geschenk". heute kam ein brief vom inkasso 35 offene forderung, 0,40 zinsen, Mahnspesen 10,23, Gebühren und Auslagen 45,00 Ermittlung und auskunftskosten 19,97 also insgesamt 110,30€ ist das gerechtfertigt?? das ist doch die reinste abzocke!! zumal ich das nicht wusse und seit monaten nicht mehr in meinem web postfach drinnen war

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web x 873 abzocke x 773 inkasso x 275

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Scorba am 3. November 2009 13:31
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Hilfreichste Antwort

Auch wenn ich dieses Geschäftsgebaren von Web.de sehr unseriös finde, so sind sie leider doch im Recht. Ich hoffe Du lernst eines daraus: Man bekommt nichts geschenkt, egal von wem.


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ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 3. November 2009 13:27
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Ja, das ist gerechtfertigt, weil das überall drinsteht, daß es nach einer gewissen Zeit kostenpflichtig wird. Normalerweise hast Du auch die AGB's akzeptiert - und wenn Du die nicht liest, ist das nicht die Schuld von web.de.

Kommentar von quietprof am 3. November 2009 13:28

loool Genial erkannt :-)

Kommentar von tomsong am 3. November 2009 13:32

Über WEB Club sind schon viele gestolpert. Zu schnell registriert, zu wenig gelesen und schon ists passiert.


Killuah
beantwortet von Killuah am 3. November 2009 13:28
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Die Preise sind deutlisch sichtbar. Bei Internetseite immer alles gründlich durchlesen.

Da musst du zahlen.

Kommentar von rainerendres am 4. November 2009 23:40

Was eine " tolle " Empfehlung


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 3. November 2009 13:31
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Ja was denn sonst! Ist ja kein Geheimnis, dass der web.de club Geld kostet! Und wenn man sich bei was nicht auskennt, sollte man besser die Finger davon lassen!


Pappelgrund
beantwortet von Pappelgrund am 3. November 2009 13:30
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Vor einem Inkasso kommt immer erst eine Rechnung bzw. Forderung. Inkasso fällt nicht einfach so vom Himmel.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 3. November 2009 13:31

ja die rechnung wurde in mein e-mail postfach gesschickt. was ich danach nicht mehr geöffnent habe. war bis heute nicht mehr drinnen

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 3. November 2009 13:34

Du kannst aber doch web.de nicht die Schuld geben, wenn Du Deine Post/Mails nicht liest. Wenn Du normale "Papierpost" bekommst, legst Du die Briefe doch auch nicht ungeöffnet in den Schrank und beschwerst Dich danach, daß niemand Bescheid gesagt hat...


honey444
beantwortet von honey444 am 3. November 2009 13:29
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beschreib das mal genauer... was für ein club?? ruf bei der inkassofirma an und frag, wofür sie die ermittlungskosten gebucht haben. Wenn dein Name im Tel.-Buch steht, ist das schon mal nicht gerechtfertigt.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 3. November 2009 13:30

ne im telefonbuch steh ich nicht drinnen. die waren da extrem unfreundlich.. ich hab mich damals über mein geschenk gefreut und jetzt so ein scheiß.

Kommentar von Simple_avatar3smallhoney444 am 3. November 2009 13:33

Was hast du denen genau gesagt bei dem Anruf?

Hör zu, es ist ja auch möglich, dass der E-Mail-Account nicht dir gehört hat, sondern jemand anders nur deinen Namen und Anschrift verwendet hat. Ich bezweifel, dass das rechtens ist.


anonym
beantwortet von fronkeldonkel am 3. November 2009 13:28
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das gleich problem hatte ich auch vor 1 1/2 jahren aber bis jetzt kam noch nicht das angedrohte inkasso unternehmen.. bist du über 18 ?

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 3. November 2009 13:29

ja leider bei mir ists das BID inkasso

Kommentar von fronkeldonkel am 3. November 2009 13:30

dann musst du wohl zahlen.. aber ich hatte auch das problem das ist wirklich mies


anonym
beantwortet von Kellerassel am 3. November 2009 13:28
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Abzocke hin, oder her, so kann man sein Geld auch loswerden.


ewalli
beantwortet von ewalli am 3. November 2009 13:28
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Hast du nicht die AGB gelesen? Oder gibt es das dort nicht? Weil, normalerweise steht das schon dabei, dass du was zahlen musst!


anonym
beantwortet von Boso72 am 3. November 2009 13:27
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wenns ein geschenk war dann sollen es die schenker zahlen oder

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 3. November 2009 13:28

ja des war ja web


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 13. Dezember 2009 09:23
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Wo sieht man bei WEB.DE wie lange man da schon angemeldet ist? beantwortet von Biggi2000 am 29. November 2009 11:41 0x beantwortet von doddo am 25. November 2009 11:41 0x beantwortet von doddo am 22. November 2009 10:36 4x beantwortet von doddo am 15. November 2009 09:33 0x beantwortet von doddo am 12. November 2009 13:35 0x Da gibt es ein Urteil , ich würde mich darauf berufen und nicht zahlen.

OLG Koblenz: Online-Werbung von WEB.DE für "Geschenk-Aktion" rechtswidrig13.05.09DruckenVorlesenDas OLG Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08) hat entschieden, dass die Online-Werbung von WEB.DE irreführend und somit rechtswidrig ist.

Der bekannte Online-Dienstleister WEB.DE übersandte den Nutzern seines E-Mail-Dienstes Werbemitteilungen. Darin hieß es in großen, fett hervorgehobenen Buchstaben:

""Dankeschön! Vielen Dank für Ihre Treue! Unser Dankeschön exklusiv für Sie!".

Durch das Betätigen des Textfeldes "Dankeschön (...)!" wurde eine Mitgliedschaft im WEB.DE-Club bestätigt, wobei sich an eine dreimonatige kostenlose Mitgliedschaft automatisch eine zwölfmonatige Mitgliedschaft von fünf Euro pro Monat anschloss, wenn der Verbraucher nicht innerhalb der ersten drei Monate den Vertrag kündigte.

Die Klägerin, eine Verbraucherzentrale, war der Meinung, die Beklagte verstoße mit dieser Werbung gegen das Wettbewerbsrecht und gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO).

Die Koblenzer Richter gaben der Klägerin zum größten Teil Recht und verboten WEB.DE die weitere Verwendung der "Geschenk-Aktion". Denn durch Art und Form der Präsentation habe die Klägerin dem Eindruck erweckt, sie gebe etwas als "Geschenk" kostenlos ab. In Wahrheit würde hier nur versucht, die eigenen Angebote zu verkaufen.

Der Sternchenhinweis, der die Bedingungen der "Dankeschön"-Aktion erkläre, sei nicht hinreichend deutlich herausgestellt. Durch die Platzierung und die in kleiner Schrift gehaltene Aussage, könne der erklärende Hinweis erst bei sorgfältiger Suche gefunden werden. Dies sei wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Recht hingegeben gaben die Juristen WEB.DE bei der Preisangabe. Es sei ausreichend, wenn nur der monatliche Preis von fünf Euro genannt werde und nicht der Gesamtpreis für eine Jahresmitgliedschaft. Bei Vertragsschluß sei schließlich regelmäßig das Ende der Laufzeit nicht absehbar. Es handle sich dabei um Dauerschuldverhältnisse, deren Zeitraum sich auch automatisch verlängern könnten

[Inhalt beanstanden] [Mail-Nachricht bei Kommentar erhalten] [Antwort kommentieren] Kommentar von doddo am 25. November 2009 11:50 Kommentar von doddo am 25. November 2009 11:42 beantwortet von doddo am 6. November 2009 12:08 4x Ich kann nur jeden warnen , denn web versendet eine mail mit "herzlichen Glückwunsch zur x jährigen Mitgliedschaft und anbei ein Geburtstagsgeschenk". Wer auf Geburtstagsgeschenk klickt , der hat einen Vertrag an der Backe. Dieser wird nicht bestätigt , denn er ist 3 Monate kostenlos und dann sind 5 Euro monatlich fällig. Die Rechnung über 15 Euro bekommst du aber erst 6 Monate nach dem Klick und dann erfährst du , dass dieser Vertrag 12 Monate läuft. Allerdings gibt es bereits ein Urteil gegen Web. Ich kann nur vor Web.de warnen , denn sie versuchen die freemail Verträge in sogenannt Club-Verträge umzustellen


anonym
beantwortet von rainerendres am 4. November 2009 23:34
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Welch seltsamen Ratschläge von der Ein Mann Show hier ;)


Bundesverband der Verbraucherzentrale informiert

Das Unternehmen versandte an Kunden per E-Mail ein Werbeangebot für ein "Treuegeschenk".Dort wurde unter dem Aufmacher "Dankeschön!Vielen Dank für Ihre Teue!" mit der Aussage "Genießen Sie 3 Monate lang alle Premium-Funktionen rund um WEB.DE FreeMail kostenlos"!" für eine dreimonatige Gratismitgliedschaft im WEB.DE-Club geworben.

Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können,mußte der Interessent in der unteren Hälfte der Werbeanzeige ein Häkchen setzen,mit dem er folgendes bestätigte:"Ja,ich möchte den WEB.DE-Club kostenlos testen.Ich akeptiere die Nutzungsbedingungen und wurde über mein Widerrufsrecht informiert."Die Abgabe der Willenserklärung geschah sodann über die Schaltfläche "Dankeschön auspacken".Alle vorstehenden Angaben sowie weitere Informationen zum Angebot wurden durch einen Rahmen grafisch umschlossen.Unterhalb des Anmeldevorgangs und außerhalb des das Angebot umschließenden Rahmens befand sich eine Fußnote,welche mit:"Hinweis zu ihrem Treuegeschenk:" überschrieben war.Erst aus dieser ergab sich,dass es sich bei dem Angebot nicht lediglich um eine kostenlose Mitgliedschaft von 3 Monate handelt.Vielmehr sollte sich die Mitgliedschaft,sofern der Interessent die Mitgliedschaft nicht innerhalb dieser 3 Monate beendete,um weitere 12 Monate zum Preis von nur 5.- Euro/Monat verlängern.


Stand: Unterlassungsklage wurde eingereicht und war in erster Instanz vor dem Landgericht Koblenz erfolgreich.

HHSthp
beantwortet von HHSthp am 3. November 2009 13:30
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WEB-Club kostet schon seit eh und je Beiträge. Das "Geschenk" sind nur die Freimonate.
WEB.de auflösen, oder eine Weiterleitung auf die Stamm-Emailadresse.


anonym
beantwortet von wissen78 am 3. November 2009 13:27
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hättest vorher lesen sollen und rechtzeitig kündigen.


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