Ich habe vor einigen Wochen bei einer Mitfahrgelegenheit angerufen und mir wurde versichert, dass ich für morgen einen Platz im Auto habe. Da für die Rückfahrt nichts Passendes da war, habe ich mir einen billigen Rückflug gebucht. Gestern Abend bekomme ich nun die SMS, die Fahrt morgen müsste abgesagt werden. Ich hab mich voll und ganz darauf verlassen und stehe jetzt hier mit meinem Rückflug. Ein Hinflug ist so spontan viel zu teuer. Suche natürlich nach einer anderen Mitfahrgelegenheit, aber wenn ich nichts finde, kann ich den Fahrer dann bitten mir einen Teil des Fluges zu bezahlen?

Glaube nicht, dass das möglich ist. Am besten schaust Du Dir mal die Geschäftsbedingungen der Mitfahrerzentrale an. Stell' Dir das umgekehrt vor: Du bietest Mitfahrgelegenheit, wirst krank, und solltest dem Mitfahrer dann Kosten erstatten. Das ist wahrscheinlich Dein eigenes Risiko. Evtl. bekommst Du ja noch einen Last-Minute-Hinflug.
Du kannst den Fahrer natürlich bitten.
Und normalerweise würde ich auch von einem "Vertrag" ausgehen.
Aber: kannst Du etwas über die Vereinbarung beweisen?
Bist Du an die Mitfahrgelegenheit über einen Vermittler gekommen? Dort gibt es wahrscheinlich so eine Art Regelwerk (AGB - was weiß ich). Da würde ich mal nachschauen oder nachfragen, was bei kurzfristiger Absage passiert.
Mir ist es umgekehrt mehrmals passiert, daß meine Mitfahrer einfach nicht aufgetaucht sind. Da stand ich dann dumm am Treffpunkt rum. Fahren mußte ich trotzdem - und hatte die vollen Kosten. Immer dann besonders ärgerlich, wenn man jemand anderem noch abgesagt hat. Auf die Idee, eine Kostenbeteiligung zu fordern, bin ich damals allerdings nicht gekommen. - Ich erkenne allerdings, daß Deine Kosten nun deutlich höher sein werden...
Indy72 am 21. Februar 2008 12:21 DH, sehe ich im Prinzip genauso!
ich fürchte, nicht. natürlich ist es ein unding von dem fahrer, dir so kurzfristig abzusagen, aber es gibt bei der mitfahrzentrale keine wirklichen verträge, sondern nur mündliche agreements. werden diese gebrochen, kannst du leider niemanden haftbar machen. sorry.
Indy72 am 21. Februar 2008 12:20 Auch eine mündliche Zusage ist ein gültiger Vertrag. Da sind sich die Juristen einig. Es kommt jedoch auf die Beweise, Betrachtungsweise und die Begründung an!

Theoretisch kommt es darauf an, ob man das Angebot einer Mitfahrgelegenheit als ein "Geschäft" oder "Gefälligkeit" wertet. Du hättest Schadensersatz bekommen können, wenn es ein "Geschäft" wäre. Die HM unter den Juristen ist jedoch die, dass es sich dabei eher um eine "Gefälligkeit" handelt, was nicht heißt, dass der Fall hoffnungslos sei.
Wenn es um einen großen Betrag ginge, den du verlierst, kannst du die Sache von einem Jursiten prüfen lassen, insbesondere falls du Privatrechtsschutz haben solltest. Bei Beträgen unter 50,- € lohnt sich der Aufwand und der Stress überhaupt nicht.
Nichtsdestotrotz kannst Du den Anbieter der geplatzten Mitfahrgelegenheit erst nach dem Grund der Ursache fragen. Ist dies "höhere Gewalt" z.B. Krankheit oder "Auto kaputt", dann würde ich es dabei belassen. Kriegst Du jedoch gesagt, er hätte sich z.B. lieber für eine Freunding/Freund statt dir entschieden, dann würde ich ihn schon auffordern, für die Folgekosten einzustehen. Vielleicht sieht er es ein? Vielleicht ist er dann doch haftbar zu machen?

Ich glaube nicht, dass sich der Fahrer an Deinen Mehrkosten beteiligt. Wenn dies so in des AGBs von Mitfahrzentralen geregelt wäre, würde kaum jemand dort mitmachen. Es kann ja tatsächlich auch kurzfristig etwas dazwischenkommen, z.B. Krankheit oder ein Defekt am Fahrzeug. Wenn Du dadurch, z.B. Deinen Flug nach Australien verpasst, soll der Fahrer ein neues Ticket bezahlen? Dafür, dass die Fahrer nur eine Unkostenbeteiligung erhalten, stände dieses Risiko in keinem Verhältnis. Eine Mitfahrgelegnheit ist aus meiner Sicht kein Beförderungsvertrag.
Die Mitfahrzentrale ist nur als Fermittler-Plattform tätig und laug eigener AGB aus sicht der Haftung wg. Leistungserfüllung außen vor.
Ich mopse Dir ein F und schenke Dir ein V. Einverstanden? ;-)
ja!
Die Mitfahrzentrale wird nicht haften.
Aber u.U. gibt es in den Bedingungen, mit denen sich die Fahrer und Mitfahrer einverstanden erklären, eine Regelung...