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Ist die Zusage einer Mitfahrgelegenheit verbindlich?

gefragt von pinkmartini am 21.02.2008 um 11:49 Uhr

Ich habe vor einigen Wochen bei einer Mitfahrgelegenheit angerufen und mir wurde versichert, dass ich für morgen einen Platz im Auto habe. Da für die Rückfahrt nichts Passendes da war, habe ich mir einen billigen Rückflug gebucht. Gestern Abend bekomme ich nun die SMS, die Fahrt morgen müsste abgesagt werden. Ich hab mich voll und ganz darauf verlassen und stehe jetzt hier mit meinem Rückflug. Ein Hinflug ist so spontan viel zu teuer. Suche natürlich nach einer anderen Mitfahrgelegenheit, aber wenn ich nichts finde, kann ich den Fahrer dann bitten mir einen Teil des Fluges zu bezahlen?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 21. Februar 2008 11:51
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Glaube nicht, dass das möglich ist. Am besten schaust Du Dir mal die Geschäftsbedingungen der Mitfahrerzentrale an. Stell' Dir das umgekehrt vor: Du bietest Mitfahrgelegenheit, wirst krank, und solltest dem Mitfahrer dann Kosten erstatten. Das ist wahrscheinlich Dein eigenes Risiko. Evtl. bekommst Du ja noch einen Last-Minute-Hinflug.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 12:19

Die Mitfahrzentrale ist nur als Fermittler-Plattform tätig und laug eigener AGB aus sicht der Haftung wg. Leistungserfüllung außen vor.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 21. Februar 2008 12:21

Ich mopse Dir ein F und schenke Dir ein V. Einverstanden? ;-)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 12:28

ja!

Kommentar von anjanni am 21. Februar 2008 12:33

Die Mitfahrzentrale wird nicht haften.

Aber u.U. gibt es in den Bedingungen, mit denen sich die Fahrer und Mitfahrer einverstanden erklären, eine Regelung...


anonym
beantwortet von anjanni am 21. Februar 2008 11:56
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Du kannst den Fahrer natürlich bitten.

Und normalerweise würde ich auch von einem "Vertrag" ausgehen.

Aber: kannst Du etwas über die Vereinbarung beweisen?

Bist Du an die Mitfahrgelegenheit über einen Vermittler gekommen? Dort gibt es wahrscheinlich so eine Art Regelwerk (AGB - was weiß ich). Da würde ich mal nachschauen oder nachfragen, was bei kurzfristiger Absage passiert.

Mir ist es umgekehrt mehrmals passiert, daß meine Mitfahrer einfach nicht aufgetaucht sind. Da stand ich dann dumm am Treffpunkt rum. Fahren mußte ich trotzdem - und hatte die vollen Kosten. Immer dann besonders ärgerlich, wenn man jemand anderem noch abgesagt hat. Auf die Idee, eine Kostenbeteiligung zu fordern, bin ich damals allerdings nicht gekommen. - Ich erkenne allerdings, daß Deine Kosten nun deutlich höher sein werden...

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 12:21

DH, sehe ich im Prinzip genauso!


anonym
beantwortet von barbaralla am 21. Februar 2008 11:51
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ich fürchte, nicht. natürlich ist es ein unding von dem fahrer, dir so kurzfristig abzusagen, aber es gibt bei der mitfahrzentrale keine wirklichen verträge, sondern nur mündliche agreements. werden diese gebrochen, kannst du leider niemanden haftbar machen. sorry.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 12:20

Auch eine mündliche Zusage ist ein gültiger Vertrag. Da sind sich die Juristen einig. Es kommt jedoch auf die Beweise, Betrachtungsweise und die Begründung an!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Februar 2008 12:00
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Theoretisch kommt es darauf an, ob man das Angebot einer Mitfahrgelegenheit als ein "Geschäft" oder "Gefälligkeit" wertet. Du hättest Schadensersatz bekommen können, wenn es ein "Geschäft" wäre. Die HM unter den Juristen ist jedoch die, dass es sich dabei eher um eine "Gefälligkeit" handelt, was nicht heißt, dass der Fall hoffnungslos sei.

Wenn es um einen großen Betrag ginge, den du verlierst, kannst du die Sache von einem Jursiten prüfen lassen, insbesondere falls du Privatrechtsschutz haben solltest. Bei Beträgen unter 50,- € lohnt sich der Aufwand und der Stress überhaupt nicht.

Nichtsdestotrotz kannst Du den Anbieter der geplatzten Mitfahrgelegenheit erst nach dem Grund der Ursache fragen. Ist dies "höhere Gewalt" z.B. Krankheit oder "Auto kaputt", dann würde ich es dabei belassen. Kriegst Du jedoch gesagt, er hätte sich z.B. lieber für eine Freunding/Freund statt dir entschieden, dann würde ich ihn schon auffordern, für die Folgekosten einzustehen. Vielleicht sieht er es ein? Vielleicht ist er dann doch haftbar zu machen?


dock69
beantwortet von dock69 am 21. Februar 2008 12:29
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Ich glaube nicht, dass sich der Fahrer an Deinen Mehrkosten beteiligt. Wenn dies so in des AGBs von Mitfahrzentralen geregelt wäre, würde kaum jemand dort mitmachen. Es kann ja tatsächlich auch kurzfristig etwas dazwischenkommen, z.B. Krankheit oder ein Defekt am Fahrzeug. Wenn Du dadurch, z.B. Deinen Flug nach Australien verpasst, soll der Fahrer ein neues Ticket bezahlen? Dafür, dass die Fahrer nur eine Unkostenbeteiligung erhalten, stände dieses Risiko in keinem Verhältnis. Eine Mitfahrgelegnheit ist aus meiner Sicht kein Beförderungsvertrag.



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