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Ist die Zulassungsstelle berechtigt, bei einer vorübergehendenAbmeldung, auch dieTÜV& AU Plakette zu entfernen

gefragt von lautie am 03.01.2008 um 17:41 Uhr

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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 3. Januar 2008 17:53
4x
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Nein, die Dokumentation einer privaten Prüfung (die drei deutschen TÜVs und der DEKRA sind Dienstleister und erfüllen keine behördlichen Aufgaben), die du schließlich bezahlt hast, darf eingentlich nicht von Zulassungsstellen angefasst werden. Eigentlich deshalb, weil das Kennzeichen andereseits ein behördliches Zeichen ist und deshalb die Gestamt-Gestaltung nun wiederum in ihrem Einflußbereich liegt. Du hast ja noch den Nachweis der Prüfungen als Protokoll und in den Papieren.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 3. Januar 2008 17:44
1x
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Mein Auto hatte noch 8 Monate TÜV als ich es wegen eines längeren Auslandsaufenthalts abgemeldet habe, da hat niemand am TÜV-Stempel gekratzt. Da hätte ich ganz schön dumm geschaut.


anonym
beantwortet von loewehans am 3. Januar 2008 17:42
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wahrscheinlich nur wenn der tüv und asu abgelaufen sind. ansonsten nicht.


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