
Nein, die Dokumentation einer privaten Prüfung (die drei deutschen TÜVs und der DEKRA sind Dienstleister und erfüllen keine behördlichen Aufgaben), die du schließlich bezahlt hast, darf eingentlich nicht von Zulassungsstellen angefasst werden. Eigentlich deshalb, weil das Kennzeichen andereseits ein behördliches Zeichen ist und deshalb die Gestamt-Gestaltung nun wiederum in ihrem Einflußbereich liegt. Du hast ja noch den Nachweis der Prüfungen als Protokoll und in den Papieren.

Mein Auto hatte noch 8 Monate TÜV als ich es wegen eines längeren Auslandsaufenthalts abgemeldet habe, da hat niemand am TÜV-Stempel gekratzt. Da hätte ich ganz schön dumm geschaut.
wahrscheinlich nur wenn der tüv und asu abgelaufen sind. ansonsten nicht.