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Ist die Verwarnung von ebay rechtens?

gefragt von Blumenfee am 23.10.2007 um 11:52 Uhr

Also, mir ist folgende dumme Sache unterlaufen: Ich habe bei ebay einen Artikel, ein paar Schuhe, von einem Händler gekauft. Daraufhin bin ich in Urlaub gewesen und habe die Bezahlung, wie ich gestehen muss, schlichtweg vergessen. Als ich wieder da war kam natürlich die Aufforderung den Artikel zu bezahlen oder sich zu melden: ansonsten gebe es eine Verwarnung. Mittlerweile hatte ich mir aber schon andere gekauft und wollte die von ebay nicht mehr. Eigentlich habe ich ja beim Händler eh ein Rückgaberecht. Ich habe dem Händler geschrieben das ich vom Kauf zurücktreten möchte und bekomme jetzt, nach 2 Wochen trotzdem eine Verwarnung. Mir ist die Verwarnung egal, aber ist sie begründet?

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Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 23. Oktober 2007 11:57
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Die Verwarnung ist völlig korrekt. Ich habe auch mal das Pech als Verkäufer gehabt, dass jemand "in den Urlaub gefahren ist" und die Bezahlung vergaß und es dann nicht mehr wollte.

Man bezahlt als Verkäufer ja Einstellgebühren, hat sich die Arbeit mit Foto und Geschreibe gemacht und dann sowas. Ich empfand das Verhalten von dem damals als Frechheit. Man weiß doch früh genug, ob man zum Ablauf der Auktion da ist oder nicht. und darauf sollte man auch achten.

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 14. November 2007 22:40

Sehe ich genauso. Du hättest zumindest den Verkäufer informieren sollen.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 23. Oktober 2007 11:54
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Ja - ohne wenn und aber. Und unfair verhalten hast du Dich auch, findest Du das nicht selbst?


thebrain
beantwortet von thebrain am 23. Oktober 2007 11:59
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ich seh das genau so. es ist ja nicht so als hätte dich der händler 6 wochen auf die schuhe warten lassen. du hast sie ersteigert also gekauft und musst sie auch nehmen. rückgaberecht schön und gut. aber ich kann nicht wild drauflos steigern, nicht bezahlen und dann sagen dass ich es nicht mehr brauch. das macht man nicht.

und wenn ich dann in urlaub fahre zahl ich entweder vorher oder geb dem verkäufer bescheid. aber manche handeln so blauäugig das is nicht mehr feierlich.


ViSo05
beantwortet von ViSo05 am 23. Oktober 2007 13:05
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Sehr ärgerlich - nicht für Dich, sondern für den Verkäufer!! - Soetwas kann und darf man nicht vergessen! Und die ständigen Ausreden: "Ich war im Urlaub"..."sorry, ich lag im Krankenhaus" ...... Das hört man ständig und zur Genüge.....da schüttelts mich :-/


anonym
beantwortet von williams18 am 23. Oktober 2007 12:21
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ich find das verwarnung richtig, denn ich finde das auch als frechheit. denk mal du wärst verkäufer und der käufer hätte auch so verhalten? du mussz das eben annehmen.aber du kannst verkaufen- du hättest debn verkäufer bescheid sagen sollen und bezahlen müssen.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 23. Oktober 2007 16:51
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Nein, als Verbraucher kommen Sie aus dem Vertrag wieder raus. Hier bei GF scheinen sich rechtliche Fehlvorstellungen verfestigt zu haben.

Wenn Sie Verbraucher sind und der Händler ein Unternehmer, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Sie haben ein Widerrufsrecht mit einer Frist von einem Monat ab Erhalt der Ware, wenn Sie mit Zusendung der Ware auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden. Ansonsten beträgt die Widerrufsfrist 6 Monate ab Vertragsschluss. Sie müssen den Vertrag fristgemäß widerrufen und die Ware auf Kosten des Unternehmers zurücksenden. Dazu wird es aber wohl nicht kommen, wenn Sie vor Erhalt der Ware widerrufen und nicht bezahlen.

Das ist Ihr gutes Recht als Verbraucher beim Kauf von einem gewerblichen Händler. Sie sollten sich allerdings überlegen, ob Sie sich auf diese Weise Ihr gutes Bewertungsprofil bei ebay zerstören.

Kommentar von Teddine am 24. Oktober 2007 09:21

Im Gegensatz zu den anderen Antworten trifft diese zu! Der Verbraucher ist bei solchen Verträgen geschützt.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 24. Oktober 2007 12:55

Danke. Meine persönliche Meinung ist zwar auch, dass es eine Sauerei ist, auf eine Auktion zu bieten und den Händler dann hängen zu lassen, aber das Gesetz (und nur das ist maßgeblich) sieht es eben genau umgekehrt.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 23. Oktober 2007 13:48
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Bin bei eBay schon mehrfach an Spassbieter geraten. So etwas ist für den Verkäufer mit Arbeitsaufwand und Kosten verbunden.

Der Käufer bekommt den Zuschlag und zahlt nicht.

Ich finde, eBay geht eher zu sanft mit solchen Leuten um.


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