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Ist die Teilkasko (Kfz) , Bestandteil einer Vollkasko?

gefragt von vincent am 09.09.2007 um 0:46 Uhr

Ich habe eine Vollkasko (mit SB), ist die Teilkasko darin enthalten? Ich habe einen Glasschaden , Glas der Scheinwerfer ist gerissen.


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Luise
beantwortet von Luise am 9. September 2007 02:06
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Ja, müsste Bestandteil sein. Wird Dir aber keine Freude machen, weil meist die Selbstbeteiligung zu hoch dazu ist.


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 9. September 2007 06:57
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Ja, natürlich. Aber ein neuer Scheinwerfer (sogar komplett) ist allemal günstiger als der normale Selbstbeteiligungs-Anteil.


polarfuchs
beantwortet von polarfuchs am 9. September 2007 07:26
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Innerhalb der Vollkaskoversicherung ist immer eine Teilkaskoversicherung beinhaltet. Man kann auch unabhängige Selbstbeteiligungen wählen. Beispiel: Vollkaskovers. mit 650,- SB und Teilkasko ohne Selbstbehalt.

Wird ein Teilkaskoschaden abgerechnet, wird nur die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Man wird also nicht höher gestuft. Die Vollkaskovers. deckt ausschliesslich Schäden durch betriebsfremde Personen und eigene Unfallschäden. Wildschäden, Glasbruch, Einbruch-Diebstahl, Sturmschäden ab Windstärke 8, Brand, Blitzschlag ersetzt die Teilkaskoversicherung.

Übrigens:die Selbstbeteiligungen gelten immer je Schadenfall. Deshalb will es gut überlegt sein, wenn man einen Selbstbehalt von 300,- Euro vereinbart. Denn die meisten TK-Schäden liegen gerade mal knapp drüber (im Durchschnitt). Der Versicherte bezahlt dann natürlich neben der Prämie noch den Eigenanteil von 300 Euro.


chieren
beantwortet von chieren am 9. September 2007 03:32
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Teilkasko ist bei Vollkasko beinhaltet aber mit SB bleibst du meistens auf zu geringem Schaden liegen-kommt drauf an wie hoch deine SB ist hab auch schon gehört,das dann Tk zu 100% abgesichert ist....aber Vorsicht wenn du einen Schaden bei Vk meldest wegen der Hochstufung--oftmals besser es aus eigener Tasche zu zahlen.....schau beim Schrotthändler nach da wirst du sicherlich fündig und ist nicht so teuer wie ein neues bezw.andere Teile die man braucht......!!


anonym
beantwortet von vincent am 9. September 2007 09:35
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Danke für die Antworten. Ich wünsche einen schönen Sonntag.


Questor
beantwortet von Questor am 9. September 2007 13:34
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Ein Scheinwerfer - wenn auch aus Kunststoff - zählt immer als Glasschaden und wird auch so vom Versicherer erstattet. Bedingungen sind jeweils im eigenen Vertrag nach zu lesen.


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