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Ist die stinkende Wohnung unter uns ein Grund zu Mietminderung?

gefragt von VolumeVolume am 14.08.2007 um 18:21 Uhr

Wir wohnen in einem Haus mit 8 Mietwohnungen. Auf jeder Etage gibt es 4 Wohnungen. Aus der Wohnung unter uns stinkt es dermaßen nach Müll und kaltem Rauch, dass es im Treppenhaus auf der unteren Etage auch stinkt. Das schlimmste ist, dass wenn der Mieter unter uns seine Balkontür oder Fenster öffnet, der ganze Mief bei uns in der Wohung auch zu riechen ist. der Hausverwaltung haben wir dies schon einmal mitgeteilt, es wurde wohl ber nichts unternommen. Ist das ein Grund, unsere iete zu mindern und wenn ja um wie viel Prozent?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. August 2007 18:29
2x
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Schau mal hier, ob du was findest. Da steht alles zum Thema Mietminderung: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Kommentar von Bd7a9717d29c5ddcab1bc175eda1e298smallVolume am 14. August 2007 18:29

Danke.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 14. August 2007 18:44

unter diesem link findet man geruchsbelästigung mit 10% mietminderung.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. August 2007 18:41
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sieh mal in dieser tabelle nach, villeicht kannst du deinen zustand mit " müllschlucker defekt " vergleichen :o))

www.caritas-nrw.de/downloads/Mietminderungstabelle-2-04.pdf


Artica
beantwortet von Artica am 14. August 2007 18:41
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Solch ein ähnliches Problem hatten wir auch mal. Es gibt Anwälte, die sind speziell für Mietsachen zuständig. Einfach mal einen Beratungstermin holen...Dann bist du auf der sicheren Seite.


Volume
beantwortet von Volume am 14. August 2007 18:32
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Da steht zwar was von Gerucshbelästigung, aber leider kann man da keine näheren Infos bekommen.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 14. August 2007 18:39
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vlt hast du die prozentsätze ganz rechts nicht gesehen - sind werte zur orientierung. wenn du die miete minderst, solltest du das gesparte geld auf jeden fall zur seite legen. die mietminderung ist ja erstmal ein druckmittel, um den vermieter zum handeln zu bewegen. wenn du es dann nicht auf einen rechtsstreit ankommen lassen möchtest, kannst du ja nachzahlen, sobald das problem beseitigt ist. ich drück dir die daumen, dass sich eine schiedlich-friedliche lösung dfindet.

Kommentar von Bd7a9717d29c5ddcab1bc175eda1e298smallVolume am 14. August 2007 18:41

Eine Mietminderung muss ich nach Beseitigung aber nicht nachzahlen, so viel weiß ich schon mal.

Kommentar von Bdf71a08a26db27ae0eb65fcab30fbfdsmallYuLy42 am 14. August 2007 19:01

ja klar - hab ich mich verdrückt ausgekehrt - meinte, dass du nachzahlen könntest, wenn der vermieter dich verklagen will und dir das zu viel stress ist - letztlich gehts dir doch darum dass der gestank aufhört, woll?


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