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Ist die Software AnyDVD illegal, wenn man sie für Kopien nutzt, die einem gestattet sind?

gefragt von milchmann am 27.01.2008 um 22:31 Uhr

Unter gewissen Voraussetzungen ist es einem ja gestattet Kopien von Urheberrechtlich geschützten CD´s/DVD´s zu erstellen. Ist dabei die Nutzung der Software AnyDVD von Slysoft illegal?


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RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 27. Januar 2008 22:44
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Nun, für Kopien, die einem gestattet sind, braucht man AnyDVD erst gar nicht - das Proggi setzt ja hauptsächlich den Kopierschutz ausser Kraft und die Ländercodes. Und da im bel.... deutschen Gesetz das Umgehen des Kopierschutzes untersagt ist, ist diese Sofware leider (seufz) illegal. Anders ist es bei Clone DVd - in der Grundfassung kopiert das Programm nur nichtgeschützte Filme...


thorin67
beantwortet von thorin67 am 28. Januar 2008 13:51
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Es gibt leider keine "gestatteten Kopien von urheberrechtlich geschützten CD/DVD".
Jedes umgehen eines Kopierschutzes ist gesetzeswidrig, auch wenn es für den Eigengebrauch gedacht ist oder als Sicherungskopie!


anonym
beantwortet von Wulffy am 28. Januar 2008 21:24
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Ganz genau ist das so. Seit dem 01.01.2008 und dem neuen Urheberrecht in Deutschland ist das Erstellen einer Privatkopie dann untersagt, wenn für das Erstellen dieser Privatkopie ein Kopierschutz umgangen werden muss.

Allein der Besitz, rein rechtlich gesehen, eines DVD-Kopierprogramms, welches einen Kopierschutz umgehen kann, ist illegal. Man darf dieses weder downloaden, noch installieren und erst recht nicht benutzen.


anonym
beantwortet von lolwut am 27. Juni 2008 02:22
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Du hast genau richtig vermutet es ist NICHT verboten AnyDVD zu besitzen und es GIBT legitimen nutzen für AnyDVD. Der entscheidende Paragraph ist dabei §95a

Darin werden sämtliche Kopierschutzbestimmungen behandelt. "(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die

Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die

Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder 2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder 3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu

erleichtern." Wie du also siehst ist zwar alles mögliche Verboten, aber der Besitz NICHT.

Und zum zweiten interessanten Paragraphen, wo es genau um das geht was du vermutet hast: §69

Darin werden Computerprogramme behandelt (diese sind nämlich nicht bei Filmen, Musik etc inbegriffen). Und dort heißt es so schön "(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung."

Jaaa das ist genau der oben erwähnte Kopierschutzparagraph d.h. du darfst völlig rechtmäßig den Kopierschutz eines Computerprogramms aushebeln.

Auch noch interessant ist §108b wo es heißt [zusammengefasst: "wer Kopierschutz umgeht"] wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf

einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Das heißt zum privaten Gebraucht ist das Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes zwar verboten, aber NICHT strafbar.

Zum selber alles nochmal in Ruhe nachlesen: http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/index.html




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