Ich bin Angestellter in einem 40 Stunden Job. Die Kernarbeitszeiten sind ca. von 9:30 bis 18:30 (in etwa üblich, in unserer Branche).
Nun erhalte ich einen neuen Arbeitsvertrag, weil ich innerhalb der Firma den Job wechsele. In dem Vertrag steht: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht und Mehrarbeit zu leisten, soweit dies betrieblich notwendig und gesetzlich zulässig ist."
Die Frage: 1) Wie weit ist das "gesetzlich zulässig"?
2) Angenommen, ich würde unterschreiben. Dürfte mich dann mein Chef Samstag morgen um 3 Uhr anrufen?!
3) Ist das überhaupt legal?

Zu 1) Was gesetzlich zulässig ist regelt das Arbeitszeitgesetz (leicht zu ergooglen)
Zu 2) Kommt drauf an weswegen.
Zu 3) Ja, ist es.
1) Es gibt enge gesetzliche Regelungen der Arbeitszeiten, die für bestimmte Bereiche sogar noch enger gefasst sind (Personenbeförderung etc.) Du darfst normal nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten. .... Es wäre einfacher, wenn du sagen würdest, um welche Tätigkeit es sich handelt.
2) nur wenn du in Bereitschaft bist - das muss dann aber auch bezahlt werden. (Übrigens ist es sinnvoll, der Firma eine speziele Tel-Nr. einzurichten, man muss ja nicht immer da sein, wenn man da ist :-))
3) Legal ist, was nicht sittenwidrig ist.
Auch hier: 3) ist schlichtweg falsch!
Warum antwortet ihr so scheinsicher, wenn ihr es selbst nicht wisst?!
Sagt doch einfach, dass ihr es auch nicht genau wisst. Wäre doch okay.
Grüße Nils
bitmap am 9. November 2007 22:07 Geh einfach zum Anwalt.
(und ich ziehe meine Konsequenzen aus deinen Rückantworten)

Jetzt habe ich lange überlegt was ich da schreibe. Bitmap hat alles schon gesagt. Ich frage mich wo das Problem ist. Die Arbeit wird doch bezahlt. Wie habe 3.500.000 Arbeitslose. Jetzt muss ich aufhören sonst bekomme ich wieder Schimpfe von der Community.
Wer sagt, dass die "Mehrarbeit" bezahlt wird?
In meinem Arbeitsvertrag steht "Ausgleich nur durch Freizeit". Und das wird in unserer Branche und in unserer Firma üblicherweise nicht so genau genommen. DAS kenne ich schon, aus dem letzten Jahr in der Firma. Da falle ich nicht noch mal drauf rein.
Ich werde den Paragraphen streichen lassen! - Die 3,5 Millionen Arbeitslosen interessieren mich nicht. Ich bin ein hochqualifizierter Arbeiter mit viel Power und viel Engagement. Da muss ich mir auch - oder gerade! - in 2007 nicht alles gefallen lassen.
Sogar die Firma, für die ich arbeite sucht HÄNDERINGEND nach Leuten wie mir. (Denen wäre es offenbar lieber, wenn die noch etwas gefühiger wären. Aber DIE gibt's nun wirklich nicht! ;) )
Nils P.S.: Etwas mer Courage, meine Herren! :P
Ich meine natürlich: Die 3,5 Mio. Arbeitslosen interessieren mich IN DIESEM ZUSAMMENHANG (mit meinem Arbeitsvertrag) nicht. - ...Das Eine hat mit dem Anderen ja nichts zu tun.
Ich finde das mit deiner Power SEHR gut! Wir bräuchten viel mehr Angestellte, die "ihren Chefs" mal die Zähne zeigen, was zumutbar ist und was net. Hut ab! Das einzige was mich noch interessiert is nun noch deine Branche ...
Edgar Niklaus am 10. November 2007 16:29 Zuerst kommt immer die Eigenleistung. Das hat mit Courage nichts zu tun. Das ist Prinzip. Denk daran es kommen auch wieder andere Zeiten. Hochmut kommt vor dem Fall. Ich habe diese Erfahrungen alle selbst gemacht.
Danke für den Tipp mit dem Stichwort "Arbeitszeitgesetz"!
Schade, dass du es selbst offenbar nicht gelesen hast, denn dort steht schwarz auf weiß:
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
(Mit Ausnahmen von Not- und Rettungsdiensten, sowie 15 weiteren Ausnahmen, die alle nicht zu meinem Berufsfeld gehören.)
Okay. Ich werde unserer Perso diesen Wisch also um die Ohren schlagen!
Grüße Nils
"Schade, dass du es selbst offenbar nicht gelesen hast"
Hallo? Du hast lediglich gefragt, wie weit dies gesetzlich zulässig ist. Woher soll ich denn wissen, als was du tätig bist? Darum gings in deiner Frage gar nicht.