Eine Heizkostenschätzung kann bei bestimmten Voraussetzungen ja möglich sein.
Wie geht man allerdings dagegen vor, wenn man erhebliche Zweifel hat?
Hier: Einzug im April 07 (damit keine Vergleichswerte aus den Vorjahren), Abrechnung erfolgt für April bis September. 400 Euro.

Bei meinen Stadtwerken konnte ich mich selbst einschätzen. Außerdem laß ich das Geld nicht abbuchen, sondern überweise es per Dauerauftrag. Wenn du in etwa weißt, wie hoch der Verbrauch ist, dann setze dich mit dem Versorger in Verbindung.

Das würde ich so nicht akzeptieren, denn bedenke mal, das im Sommer meist keine Heizung in Betrieb ist! Du solltest dich mal an einen Mieterbund wenden, wenn du Mitglied bist...

Öl oder Gas? Wie geschätzt? Auf welcher Grundlage? Am besten wendest Du dich mal an eine Verbraucherschutzzentrale in Deiner Nähe: http://www.vzbv.de/go/linksorga/verbraucherzentralen/index.html .
Ich bekomme morgen die Abrechnung und den Mietvertrag. Bisher weiß ich nur, dass der Vermieter damals gesagt hat, dass die Geräte abgelesen werden, es dann aber doch nicht getan hat.
Danke für den Link.
ETEAM am 2. September 2007 16:50 Hast du keinen Mietvertrag wenn du dort schon von April wohnst?
tradaix am 2. September 2007 16:57 Wieso bekommst Du den Mietvertrag erst sechs Monate nach Einzug? Nimm die Unterlagen an. Unterschreibe nur den Mietvertrag. Besteht der Vermieter auch auf die Heizkostenabrechnung, dann setze vor Deine Unterschrift "u.V." (unter Vorbehalt). Rechnungen aus den Vorjahren gibt es bestimmt. Öl-/Gaslieferant gab es ja schon vorher.

Eine Schätzung bei einer Mietwohnung im Mehrfamilienhaus ist kaum noch rückgängig zu machen, schon gar nicht Jahre später! Solange Du keinen Grund zu Schätzung gegeben hast, die Heizkörper ablesbar sind (in welcher Form auch immer!), musst Du auf die Ablesung, auch auf eigene Kosten! bestehen. Die Schätzung nicht akzeptieren! Das stinkt nach krummen Dingen im Vorfeld.
Es geht nicht um mich, aber mich hat da jemand um Hilfe gebeten und ich würd eben auch gerne helfen.:-)
Er hat schon dem Vermieter gesagt, dass er es nicht akzeptiert, aber der sagt, dass ihm das egal sei, er dürfe schätzen und fertig. Das Geld wurde schon abgebucht, aber das macht im Endeffekt ja keinen Unterschied solange klar ist, dass man mit der Abrechnung nicht einverstanden ist.
ETEAM am 2. September 2007 16:50 achso, es geht nicht um Dich!
tradaix am 2. September 2007 17:03 Es gibt eine Widerspruchsfrist gegen die Heizkostenabrechnung von vier Wochen ab Erhalt. Dem Vermieter entsprechenden Brief per Einwurf-Einschreiben zukommen lassen. Kläre alles mal genau ab.
Ich bekomm das ja morgen alles und werd dann wenigstens mal dafür sorgen, dass der Vermieter fristgemäß weiß, dass das nicht akzeptiert wird. Danke.
tradaix am 2. September 2007 17:47 Ein Widerspruch bedarf der Schriftform. Siehe meine Antwort/Kommentare.

In der Regel werden die Heizkosten nur geschärtzt, wenn der Ableser nicht ablesen konnte. Weil z.B. der Mieter nicht da war.
tradaix am 2. September 2007 17:12 ...und diese Schätzung beruht dann auf Werte aus den Vorjahren.
Edgar Niklaus am 2. September 2007 23:59 Das kann ja nur die Vorauszahlung sein.
wieso eigentlich von April bis September? Normalerweise erfolgt die Abrechnung vom Tag des Einzugs (also April) bis zum Ende des Jahres, es sei denn man zieht vorher wieder aus. Die Heizkosten werden normal zu mindestens 50% nach Quadratmetern und nur zu 50 % nach Verbrauch berechnet. Es ist auch eine andere Verteiling wie 75% zu 25% oder 100% nach Quadtrameter möglich.
Wenn es also mehrere Mieter sind und nach Verbrauch abgelesen wird, muß bei dem Mieter der neu einzieht eine Zwischenablesung gemacht werden (an den Heizkörpern). Da aber die Stadtwerke nicht bei jedem Mieterwechsel ablesen und sonst ja auch bei allen anderen Mieter zur gleichen Zeit abgelesen werden müßte wird auf jeden Fall geschätzt! Dafür gibt es einen Schlüssel den z.B die Ablesefirmen anwenden. Die höchsten Werte haben die Monate Dezember bis März. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen daß deshalb die Kosten für April bis September bei 400 Euro liegen. Es sei denn die Wohnung wird mit Fernwärme beheizt, da dort der Hauptfaktor die Grundgebühr ist. Für eine genauere Aussage müßte man aber schon die Heizungsart und Wohnungsgröße wissen.
Danke für deine Erklärung. Der Vermieter hat vor Einzug wohl gesagt, dass er die Geräte noch ablesen lässt, ist dann aber scheinbar nicht passiert. Mir ist aber auch total schleierhaft wie da solch eine Summe zusammenkommt. Ich weiß weder warum da jetzt abgerechnet wurde, noch wieviele Parteien da im Haus wohnen. Allerdings wollte ich mich einfach schonmal schlau machen wie das so gehandhabt wird.
wenn der Vermieter das versäumt hat, müßte er normal die gesamten Kosten bis zur nächsten Ablesung tragen, da es ja nicht sein kann daß man noch die Kosten vom Vormieter oder gar doppelte Kosten bezahlt
Bei diesen dürftigen Angaben kann niemand eine verlässliche Antwort geben.
Aber so viel sei gesagt, dass nicht der Vermieter die Heizkosten schätzen kann, sondern die Abrechnungsfirma (techem, Brunata, etc.)eine recht genaue Berechnungsformel nach Gradzahltagen vornehmen kann.
Also, bevor ich nicht eine nachprüfbare Heizkostenabrechnung in Händen halte, ist die gestellte Frage für mich sehr suspekt.

Also, Schätzungen können auf zwei mögliche Arten (gemäß Heizkostenverordnung) erfolgen. Die erste währe nach Vorjahr. Dies ist aber nur dann möglich, wenn im Vorjahr die Wohnung auch von dem Selben Mieter bewohnt wurde. Ist dies nicht der Fall, dann bleibt nur noch die Schätzung nach dem Durchschnitt des Hauses unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße und der Heizleistung der dort installierten Heizkörper. Eine Schätzung ist immer dann erforderlich bzw. nach der HKVO erlaubt, wenn eine Ablesung der Messgeräte nicht möglich war. Es gibt aber durchaus auch Zeiten, in denen Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip nicht abgelesen werden dürfen (Ausschlussfristen). Ist eine Zwischenablesung bei Auszug bzw. Einzug nicht möglich (warum auch immer), wird der gemessene Jahresverbrauch nach der so genannten Gradtagtabelle gemäß VDI auf Vor- und Folgemieter aufgeteilt. Man kann sich darüber streiten, aber Grundlage für solche Geschichten ist die Heizkostenverordnung.
es geht in diesem Fall wohl nicht um die Vorauszahlung für die Stadtwerke, sondern um eine SChätzung für die Heizkosten bei mehren Mietern, wenn die Wohnung nicht über die ganze Saison bezogen ist