nein die gesetzliche Altersrente ist nicht vererbbar, sollte ein Ehepartner sterben und Altersrente bezogen haben, bekommt der hinterbliebene Ehegatte einen festgelegten Prozentsatz der Altersrente des Verstorbenen.

Ich kenne es nur, wenn der Ehepartner stirbt, daß man dann eben die Witwenrente erhält.

Reizvoller Gedanke, aber du wirst wohl selber arbeiten müssen :-)))
Nö, und die ist auch beim Versorgungsausgleich weg. Z.B. Scheidung 50%Rentenansprüche DU - 50% Deine Frau, Frau stirbt - Rentenansprüche weg. Du hast nur noch Deine 50%, klar?
ist Rente nicht personenbezogen ausser oder auch selbst die Witwenrente???

Nur an Ehepartner die selbst in Rente sind und event. an leibliche Kinder unter 27 als Halbweisenrente...
witwen- und waisenrente
peterpawlow am 28. Oktober 2009 14:22 SISI! Gilt aber auch für lustige Witwer...
..heißt das wenn ich witwenrente bekomme, dann kann ich diese an meine kinder vererben?? danke für die info,..
primusvonquack am 28. Oktober 2009 14:21 Das ist Unsinn!!!!
peterunddoris am 28. Oktober 2009 14:21 an Kinder vererbbar?? bist Du Dir da sicher, kann ich nicht glauben?
"Nur an Ehepartner die selbst in Rente sind" bitte erläutern, das wäre mir neu!!!
wo kann ich das bitte nachlesen, hast du mir einen link dazu. dankeschön