Ein Kunde hat bei uns zwei Konten. Eines für ihn privat und eines für sein Unternehmen. Ich habe nun dem Kunden, der die Artikel privat bestellt hat, die Rechnung ausversehen auf seine Firma ausgestellt. Der Unterschied zur Privatrechnung ist nur, das oben in der ersten Zeile der Name der Einzelfirma steht. Die Anschrift ist sonst in beiden Fällen gleich. Nach meiner Mahnung behauptet der Kunde nun, die Rechnung sei nicht zur Zahlung fällig, da sie ja falsch ausgestellt worden sei und zwar an seine Firma und nicht an Ihn privat. Reicht dieser kleine Fehler in der Anschrift tatsächlich aus, damit die Rechnung nicht fällig ist?

Gegenfrage: Hat die Firma was bestellt?
Nein es war der Privatmann. Die Firma hat eine Rechnung bekommen für etwas, das sie nicht bestellt hat. Der Privatmann hat etwas bestellt, aber noch keine Rechnung bekommen.
Du musst also dem Privatmann eine Rechnung schicken und gleichzeitig die Rechnung an die Firma im Original zurückfordern - wichtig!!!
Kann passieren, aber formal ist der Kunde im recht und wie gesagt - falsche Rechnung muss an dich zurück

Ja. Schnell eine neue Rechnung schreiben. ER kann die Rechnung vermutlich auch wirklich sonst nicht benutzen, da er die Geräte ja nicht für seine Firma bestellt hat (Buchhaltung).

Die Einzelperson und die Firma sind zwei verschiedene Personen! Der Leistungsempfänger hat keine Rechnung bekommen und der Rechnungsempfänger hat keine Leistung bekommen! Was soll also fällig sein?
Natürlich ist das schon sehr engstirnig von dem Kunden, zumindest hätte er auf den Fehler hinweisen können (in steuerlicher Hinsicht muss halt der richtige Empfänger auf dem rechnungsformular stehen)!
Also schnellstens eine neue Rechnung zur sofortigen Zahlung ausstellen!
Der kleine Fehler reicht aus, dass die Rechnung nicht gültig ist. Ich habe Rechnungen auch schon aus solchen Gründen zurück bekommen; ärgerlich nur, dass Euer Kunde es aussitzt! Für die falsche Rechnung eine Gutschrift erstellen, dann klappt's auch mit der Buchhaltung.
ich vermute stark,dass die obigen antworten leider falsch sind: Firma ist nur der Name unter der der Kaufmann im Geschäftsverkehr auftritt: § 17 HGB (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Wenn also nicht die Firma in einer speziellen Rechtsform betrieben wird, gehe ich davon aus, dass er die Rechnung zahlen muss!