Die Lese-Rechtschreib-Schwäche ist in NRW als Teilleistungsstörung oder so ähnlich anerkannt, das bedeutet so weit ich informiert bin, dass die Gymnasien bei einem Kind mit ansonsten gymnasialer Empfehlung darauf Rücksicht nehmen können und das Kind deswegen nicht abweisen dürfen, d.h. das KInd muss auf einem Gymnasium genommen werden. Gilt das auch für die Rechenschwäche, d.h. müssen die Gymnasien in NRW hierauf Rücksicht nehmen und einen angemeldetetn Schüler dann -wenn er ansonsten nur 2en und 1en auf dem Zeugnis hat- annehmen?
wenn die legasthenie anerkannt ist, wäre es unfair ein kind mit dyskalkulie abzulehnen, zumal die legasthenie alle fächer betrifft und die dyskalkulie "nur" mathe, physik und chemie. sieht so aus, als könne man hier einen präzedenzfall schaffen, falls das kind wirklich abgelehnt wird...
Informiere dich beim Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie NRW e.V. Zu finden über Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. www.legasthenie.net > Landesverbände > NRW
Dort findest du auch die gesetzlichen Richtlinien.
Das Gymnasium kann das Kind nehmen, muss aber nicht. Es kann auf einem Probeunterricht bestehen. Hängt von der Grundschulempfehlung ab.

ich kann dir diese Frage leider nicht beantworten, aber ein Kind das eine Rechenschwäche besitzt hat nicht nur in Mathe eine schlechte Zensur sondern auch in Physik und Chemie und in allen anderen Fächern wo gerechnet werden muß. Also gibt es keine rechenschwachen Kinder die außer ijn Mathe alles gut bzw. sehr gut im Zeugnis haben