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Ist die Raumaufteilung Teil der Baugenehmigung?

gefragt von duedotom am 29.10.2008 um 20:49 Uhr

Muss man sich an die Raumaufteilung, die im genehmigten Bauplan vorgesehen war, zwingend halten? Oder sind für die Genehmigung nur die Maße und die Außenansicht wichtig?


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wolle59
beantwortet von wolle59 am 29. Oktober 2008 20:52
1x
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genehmigter Bauplan heißt auch genehmigte RT.Wird hinterher doch eh kontrolliert.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 29. Oktober 2008 20:56
1x
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Kleine Abweichungen innen werden i.d.R. nicht geahndet. Die Außenmaße dürfen natürlich nicht überschritten werden.


Raubuch01
beantwortet von Raubuch01 am 29. Oktober 2008 21:00
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Diese Frage wird Dir lediglich der zuständige Architekt beantworten können. Eine andere räumlich Aufteilung ist immer noch möglich, wenn keine TRAGENDEN Teile darunter leiden.

L G Hermann


anonym
beantwortet von Seehausen am 29. April 2009 09:06
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Nein, aber es dürfen keine Bauvorschriften verletzt werden. Dazu gehören Statik, Raumgrößen, Belichtung etc.


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