Ich habe gestern mall meinen Vertrag durchgesehen und festgestellt, das die qm garnicht angegeben sind...dachte immer das wäre eine Pflichtangabe im Vertrag....
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Die Größe der Wohnung wird im Mietvertrag festgehalten.

Da hast Du recht, Du musst ja wissen für wie viel qm Du Miete zahlst, denn sonst kann Dein Vermieter ja Willkür vom Feinsten walten lassen...
Miss mal nach und frage Deinen Vermieter nach seiner Vorstellung der qm Zahl...
also laut vormieter hat die Wohnung 49qm....allerdings ist eine Raum im Vertrag als Hobbyraum deklariert...wenn ich mich nicht irre darf dieser aber nur hälftig in der Größe zählen...was für mich eine ziemlich Mietminderung bedeuten würde, oder!?
Haaza am 6. Juni 2008 10:18 also, es gibt räume die so klein sind, dass sie aus einer 3-Zimmer-Wohnung eine 2einhalb-Zimmer Wohnung "machen"... das könnte Dein "Hobbyraum" sein... Genau weiß ich das aber nicht, vielleicht ließt das aber jemand , der damit schon erfahrungen hatte...
Viel erfolg... Haaza

Diese Angabe ist sogar ganz wichtig, weil sich daraus u.A. die Höhe der Nebenkostenabrechnung ergibt.
In dem Mietvertrag müssen angegeben sein: Die Zahl der Zimmer, ob Kellerraum vorhanden und z.B. Balkon.
Die Größe der Wohnung wird angegeben in der Betriebskostenabrechnung, weil dort in der Regel die Anteile nach m² abgerechnet werden. Bei den Heizkosten sind dann auch die Quadratmeter ersichtlich.
Sollten hier Differenzen festgestellt werden kann man eine Änderung der Angaben fordern.
Aber bis zu 10% darf die tatsächliche Größe von der angegebenen abweichen.

An sich bedarf ein Mietvertrag nicht mal einer Schriftform, aber wenn man schon einen schriftlichen Mietvertrag hat, dann sollte man darauf bestehen, dass die Metrage drin verzeichnet ist.
Das stimmt so natürlich nicht. Im Mietvertrag muss nur die Zimmerzahl, aber nicht die Quadratmeterzahl stehen.