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Ist die qm angabe im Mietvertrag ein Pflichtelement?

gefragt von BrainstormerBrainstormer am 06.06.2008 um 10:02 Uhr

Ich habe gestern mall meinen Vertrag durchgesehen und festgestellt, das die qm garnicht angegeben sind...dachte immer das wäre eine Pflichtangabe im Vertrag....


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 6. Juni 2008 10:03
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Die Größe der Wohnung wird im Mietvertrag festgehalten.

Kommentar von Regenmacher am 6. Juni 2008 12:33

Das stimmt so natürlich nicht. Im Mietvertrag muss nur die Zimmerzahl, aber nicht die Quadratmeterzahl stehen.


Haaza
beantwortet von Haaza am 6. Juni 2008 10:05
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Da hast Du recht, Du musst ja wissen für wie viel qm Du Miete zahlst, denn sonst kann Dein Vermieter ja Willkür vom Feinsten walten lassen...

Miss mal nach und frage Deinen Vermieter nach seiner Vorstellung der qm Zahl...

Kommentar von Simple_avatar9smallBrainstormer am 6. Juni 2008 10:14

also laut vormieter hat die Wohnung 49qm....allerdings ist eine Raum im Vertrag als Hobbyraum deklariert...wenn ich mich nicht irre darf dieser aber nur hälftig in der Größe zählen...was für mich eine ziemlich Mietminderung bedeuten würde, oder!?

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 6. Juni 2008 10:18

also, es gibt räume die so klein sind, dass sie aus einer 3-Zimmer-Wohnung eine 2einhalb-Zimmer Wohnung "machen"... das könnte Dein "Hobbyraum" sein... Genau weiß ich das aber nicht, vielleicht ließt das aber jemand , der damit schon erfahrungen hatte...

Viel erfolg... Haaza


Volkerlee
beantwortet von Volkerlee am 6. Juni 2008 10:11
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Diese Angabe ist sogar ganz wichtig, weil sich daraus u.A. die Höhe der Nebenkostenabrechnung ergibt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. Juni 2008 12:37
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In dem Mietvertrag müssen angegeben sein: Die Zahl der Zimmer, ob Kellerraum vorhanden und z.B. Balkon.

Die Größe der Wohnung wird angegeben in der Betriebskostenabrechnung, weil dort in der Regel die Anteile nach m² abgerechnet werden. Bei den Heizkosten sind dann auch die Quadratmeter ersichtlich.

Sollten hier Differenzen festgestellt werden kann man eine Änderung der Angaben fordern.

Aber bis zu 10% darf die tatsächliche Größe von der angegebenen abweichen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. Juni 2008 10:11
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An sich bedarf ein Mietvertrag nicht mal einer Schriftform, aber wenn man schon einen schriftlichen Mietvertrag hat, dann sollte man darauf bestehen, dass die Metrage drin verzeichnet ist.


anonym
beantwortet von dlrgkatja18 am 6. Juni 2008 10:08
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Ja definitiv! Lass dich nicht verarschen!


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